Vorsicht vor Parkhaus-Tücken
Vorsicht vor Parkhaus-Tücken Zeichen 314-50 nach StVO, Parkhaus, Parkgarage. Wer im Parkhaus nicht umsichtig auf mögliche Ecken, Kanten und sonstige Hindernisse achtet, kann sich im Schadensfall nicht einfach an den Betreiber als möglichen „Unfallgegner“ wenden. Das musste auch ein Autofahrer einsehen, der einen Schaden an seinem Fahrzeug vom Parkhausbetreiber ersetzt haben wollte. Das Amtsgericht München…