Wenn das Blinken zur „Fall“ wird …
Wenn das Blinken zur „Falle„ wird … Das Vorhaben, die Fahrtrichtung zu ändern, kann niemand vorausahnen – es sei denn, es wird angezeigt – das ist der gute Zweck des sogenannten Fahrtrichtungsanzeigers, also Blinkers. Wenn der Blinker aber ohne wirkliche Abbiege-Absicht eingeschaltet wird, kann das unangenehme Konsequenzen haben. Die Straßenverkehrsordnung stellt fest: „Wer abbiegen will,…