EU-Rat beschließt umfangreiche Reform für Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer
EU-Rat beschließt umfangreiche Reform für Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer Fortsetzung BKF-Newsletter 05/2019: Ruhezeiten: In zwei aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrende mindestens zwei regelmäßige Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit mit mindestens 24 Stunden einzulegen. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr kann ein Fahrender außerhalb des Mitgliedstaates seiner Niederlassung zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten…