Die Lizenz zum Aus- und Weiterbilden
Anerkennung seit Dezember verbindlich neu geregelt Seit Dezember 2022 müssen sich die Anbieter von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen oder der (beschleunigten) Grundqualifikation von der zuständigen Landesbehörde staatlich anerkennen lassen. Ausgenommen sind die bereits nach § 5 Abs. 1 des alten BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätten, für die das Registrierungsverfahren des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) ausreicht. Alle anderen Anbieter müssen für ihre Anerkennung…