5 Millionen in 4 Tagen – noch freie Plätze in BW
Mit der Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat das Bundes-Verkehrsministerium offenbar einen Nachrüstungs-Boom ausgelöst: „Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.“
Den 1.500 Euro Zuschuss pro Maßnahme sicherten sich bereits so viele Antragsteller, dass das Jahres-Volumen von 5 Millionen Euro bereits nach vier Tagen verbraucht ist (Bundesamt für Güterverkehr).
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert in diesem Zusammenhang bereits für mehr Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine Aufstockung der Mittel, um möglichst viele Fahrzeuge noch in diesem Jahr mit dem System auszustatten.
Unterdessen melden das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) im Zusammenhang mit der Verbreitung von Abbiegeassistenzsystemen noch freie Plätze – allerdings nur für Unternehmer mit Sitz in Baden-Württemberg. Es handelt sich laut Minister Herrmann um einen Feldversuch, in dem unterschiedliche nachrüstbare Assistenzsysteme im Realbetrieb auf ihre Tauglichkeit zur flächendeckenden Einführung getestet werden sollen (Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg).
Dort sind laut DEKRA noch etwa 150 Plätze zu besetzen: „Insgesamt 500 Fahrzeuge sollen dazu mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet werden. Gefördert wird der Feldversuch vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr, das dafür 500.000 Euro zur Verfügung stellt. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 670.000 Euro“ (DEKRA). – Während der Feldversuch in Baden-Württemberg das Tempo verlangsamt und im Realbetrieb die technisch bestmögliche Umsetzung eines Abbiegeassistenten untersucht, drängt das Bundesministerium auf die schnellstmögliche Marktdurchdringung nach den im Verkehrsblatt (VkBl. 2018 S. 719) festgelegten technischen Vorgaben für Assistenzsysteme. Sowohl in der EU als auch bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) setzt sich das BMVI mit Nachdruck dafür ein, dass Abbiegeassistenzsysteme europaweit vorgeschrieben werden.
DiH (Redaktion)