Lichthupen auf Autobahnen: Die Wirklichkeit in den Prüfungsfragen
Es handelt sich um eine typische Alltagserfahrung auf deutschen Autobahnen: Besonders auf Streckenabschnitten ohne Tempolimit kann jemand, der mit der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überholt, für andere leicht zu einem extrem langsam fahrenden Hindernis werden. Zur Gefahrenvermeidung darf in solchen Fällen – im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) – Gebrauch von Hupe oder Lichthupe gemacht werden, um dem Vorausfahrenden die Überholabsicht anzuzeigen.
Wenn der Schnellere aber zusätzlich den Mindestabstand unterschreitet, kann sein Verhalten als bußgeldbewehrte Handlung oder sogar als Nötigung angesehen werden. „Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann“, fasst zum Beispiel der ADAC zusammen: „Im Einzelfall droht Fahrverbot“.
Damit die Situation auf der Autobahn nicht eskaliert, gilt auch in diesem Fall der traditionelle Rat „Ruhe bewahren“! Wer in so einer Situation hektisch oder gar genervt reagiert, setzt nicht nur die eigene und die Sicherheit anderer aufs Spiel, sondern begeht gegebenenfalls selbst eine Nötigung, z. B. durch absichtliches, unnötiges „Bremsen“. Das sehen auch die Autoren der Prüfungsfrage so und raten – zumindest indirekt – ebenfalls zur Besonnenheit:
Wie verhalten Sie sich richtig?
X Ich überhole den Transporter und wechsle dann auf den mittleren Fahrstreifen
0 Ich wechsle sofort auf den Fahrstreifen nach rechts
0 Ich fordere den Nachfolgenden durch leichtes Bremsen auf, mehr Abstand herzustellen
[x = richtig / 0 = falsch]