Sound statt Sicherheit
Mit eingesteckten Ohrstöpseln oder aufgesetztem Kopfhörer werden je nach Lautstärke wichtige Signale weggedämpft, die im Straßenverkehr überlebenswichtig sein können: Ein hupendes Auto, das Klingeln der Straßenbahn, die Klingel eines Radfahrers oder der Warnruf eines Fußgängers.
„Kopfhörer oder Headset bringen zusätzliche Gefahren, die vermeidbar sind, in den Straßenverkehr hinein“, so DEKRA-Unfallforscherin Stefanie Ritter. Wer sich unterwegs von Umgebungsgeräuschen eher belästigt fühlt, sollte seine persönlichen Interessen zurückstellen und die Kopfhörer besser erst aufsetzen, wenn er oder sie im Bus oder in der Bahn Platz genommen hat, rät sie.
Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist laut Straßenverkehrsordnung der Nutzer dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird (StVO § 23 Abs. 1). Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Letztlich handele es sich um Einzelfallentscheidungen. Tatsache ist: Wer beim Fahren sein Gehör durch Geräte beeinträchtigt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Deutlich teurer kann es laut DEKRA-Expertin werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird: „Der Unfallgegner kann versuchen, dem Nutzer eines Kopfhörers eine Mitschuld am Unfall anzulasten. Möglich ist auch, dass die eigene Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt.“
Ähnliche Regelungen wie in Deutschland gibt es laut DEKRA in Österreich und in der Schweiz. In Frankreich dagegen drohe jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird. Auch in Spanien sei das Tragen eines Kopfhörers für Fahrer untersagt. In Portugal dürfe nur ein Ohr beschallt werden.
DiH (Redaktion)