Alles über den intelligenten Fahrtenschreiber im Jahr 2019
… Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 06/2018
Werkstätten sollten sich vorbereiten
So wie heute bereits üblich wird der intelligente Fahrtenschreiber konfiguriert, programmiert und geprüft. Stoneridge-Kunden werden Ihren drahtlosen Optimo2-Tester nutzen können, müssen dazu aber sicherstellen, dass ihr Gerät mit den neuesten Updates ausgestattet ist, um auch die neuen Fahrtenschreiber prüfen zu können.
Die Prüfung laut § 57b StVZO wird eine vollständige Funktionsprüfung des GNSS- und DSRC Moduls erfordern.
Intelligente Fahrtenschreiber machen eine Anpassung der Prüfplakette erfoderlich, da diese zusätzliche Informationen enthalten wird. Stoneridge-Partner werden bestehende Drucker und Plaketten weiterhin benutzen können, sowie eine aktulisierte CITO2 Software.
Als weitere Neuerung werden neue Plomben eine einzigartige Identifikationsnummer vom Hersteller erhalten. Diese wird vollständige Rückverfolgbarkeit vom Hersteller zum Verbauer gewährleisten. Stoneridge wird zertifizierte Plomben herstellen und über das Partnernetzwerk in den Markt bringen. Die Werkstätten müssen diese Plomben nach dem Verbau bzw. der Prüfung registrieren. Die verwendete Identifikationsnummer muss auf der Fahrzeugplakette vermerkt werden.
Befähigte Prüfer, die laut § 57b StVZO prüfen, müssen sich ebenfalls vorbereiten. Im Zuge der intelligenten Fahrtenschreiber werden neue Werkstattkarten notwendig, ohne welche eine § 57b-Prüfung an den neuen Geräten nicht möglich sein wird. Zudem ist eine zusätzliche Schulung im Umgang mit den neuen Prüfinhalten erforderlich.
Die neue Gesetzgebung mag zu diesem Zeitpunkt etwas beängstigend erscheinen. Stoneridge wird für die Millionen von Fahrern*, Fuhrparkunternehmen und Servicepartner in Europa weiterhin Unterstützung anbieten. Wir wollen sicherstellen, dass alle unsere Kunden die neuen Anforderungen verstehen. Gleichzeitig steht Stoneridge als zuverlässiger Partner für Transparenz den Fahrern* und Fuhrparkunternehmen zu jeder Zeit zur Seite.
Als Fahrer* werden im Artikel Fahrer und Fahrerinnen bezeichnet.
Mit freundlicher Unterstützung von
Herrn Klaus Weithaler
Stoneridge Aftermarket GmbH