GTÜ-Unfall-Tipps: „Smart-Repair“ und korrektes Verhalten
Dass die Reparatur kleinerer Unfallschäden nicht gleich in den finanziellen Ruin führen muss, ist sicher eine beruhigende Erkenntnis. Besonders für Fahrer geliehener Fahrzeuge. Ganz besonders, wenn diese Reparaturweise sogar dem kritisch prüfenden Blick der Sachverständigen standhält.
Doch vor dem (größeren) Schaden gibt es einen Zusammenstoß. Und dazu gehören meistens zwei oder mehr Fahrzeuge.
Deshalb rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) dazu, sich auch ohne Not und im Vorfeld intensiv mit dem Thema zu befassen. Denn abgesehen von der Schuldfrage – „in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Crash können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein.“ Wichtig sei beispielsweise ein klarer Ablauf nach einem Unfallgeschehen (hier gekürzt):
- Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage, Warndreieck).
- Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.
- Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, Polizei (110) oder Rettungsleitstelle (112) informieren.
- Erste Hilfe leisten.
- Fotos von der Unfallstelle machen.
- Bei Bagatellschäden möglichst schnell die Fahrbahn räumen.
- Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.
- Keine Aussagen unter Druck und keine Unterschriften (z. B. Schuldanerkenntnis).
- Umgehend die Versicherung benachrichtigen.
Wer fit ist, so rät die GTÜ, sollte die Regie übernehmen: „Häufig stehen Unfallteilnehmer unter Schock und sind nicht in der Lage, zu helfen. Reden Sie mit den Beteiligten und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran, regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Denn die Ersthilfe am Unfallort kann Leben retten!“
DiH (Redaktion)