125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei
Nachdem die ersten Automobile vor 125 Jahren in Paris für chaotische Straßenverhältnisse gesorgt hatten, bereitete der örtliche Polizeipräsident kurz nach seinem Amtsantritt dem wilden Treiben ein Ende: „Louis Lepine (1846-1933) führte am 14. August 1893 gleich vier Neuerungen ein: Die Fahrprüfung, den Führerschein, ausgewiesene Parkflächen und Parkverbote sowie – am schwerwiegendsten – verpflichtende Autokennzeichen für jedes Automobil“, berichten die Aachener Nachrichten zum Jubiläum.
Auch wenn anfangs noch einfache Fahrproben (Starten, Lenken, Anhalten) als Qualifikation ausreichten – die Grundlagen für das heutige System waren geschaffen: „1909 einigten sich Teilnehmer einer internationalen Automobilkonferenz in Paris auf erste einheitliche Verkehrszeichen, wie das Symbol einer Kreuzung. Im gleichen Jahr zog auch Deutschland mit einer Führerscheinpflicht nach“ (Deutschlandfunk). Und noch bevor den anfangs rein praktischen Übungen eine theoretische Ausbildung zur Seite gestellt wurde, entstand bereits 1910 eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (SNFK)“ in Berlin, die 1951 in das Kraftfahrtbundesamt eingegliedert wurde. „Am 02. Januar 1958 nahm das Verkehrszentralregister (VZR) dann als selbständiger Bereich im KBA seinen Betrieb auf“ (KBA-Festschrift).
Seither werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr genauestens registriert, ab 1974 im sogenannten Mehrfachtäter-Punktesystem, das in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht. 2014 wurde das alte 18-Punktesystem zu einem 8-Punktesystem reformiert und das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst, (60 Jahre KBA).
Neben den verschärften Sanktionen ist unterdessen auch die Fahrausbildung anspruchsvoller geworden. Als alleiniger Grund für den Trend zum Nichtbestehen soll das aber nicht gelten: In der Zeit von 2012 bis 2017 ist die Quote der nicht bestandenen Theorieprüfungen bundesweit von knapp 29 % auf gut 36 % und der Anteil der nicht bestandenen Praxisprüfungen von 26 % auf 28 % angestiegen (KBA-Statistik). Offenbar hat der Gesetzgeber dem ungezügelten Fahrspaß der ersten Automobilisten inzwischen ein gehöriges Maß an Disziplin vorangestellt. Doch nur so viel, dass Bewerber nach gründlicher Vorbereitung in der Fahrschule durchaus bestehen können: Provokativ fordert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) ihre längst aus der Fahrschule entlassenen Leser deshalb zu einem QUIZ heraus und fragt „Können Sie die Fragen zur Führerscheinprüfung beantworten? Testen Sie Ihr Wissen.“
DiH (Redaktion)