Keine Frauenparkplätze in der StVO

Beispiel für neue Beschilderung. © DEGENER

Beispiel für neue Beschilderung.
© DEGENER

Obwohl das Gericht kein Urteil sprechen musste, hat der Kläger gegen Frauenparkplätze in Eichstätt ein Thema öffentlich gemacht, das durchaus Nachwirkungen auch in anderen Gemeinden haben könnte. Denn durch den Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München* wurde immerhin klargestellt: Auf öffentlichen Plätzen dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden.

Ein blaues Schild „Parkplatz – Nur für Frauen“ ist darin aber nicht vorgesehen. Eine solche Ausgestaltung erweckt einen falschen Anschein und muss ersetzt werden. So lautet das Ergebnis einer Verhandlung, die wegen anscheinender Diskriminierung begann und mit einem Verwaltungsakt endet. Zum Abschluss steht fest: Die Stadt wird die Frauenparkplätze an der Stelle behalten, aber die Schilder bis spätestens Ende Februar 2019 durch StVO-konforme ersetzen (vgl. Abbildung), die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen*.

Immerhin hatte die Stadt die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) betont man entsprechend die Bedeutung von Frauenparkplätzen, berichtet Tobias Lill und resümiert: „Würde der Gesetzgeber die Straßenverkehrsordnung ändern, wären nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle auch verpflichtende Frauenparkplätze im öffentlichen Raum möglich. Denn sachlich begründet dürfe vom Diskriminierungsverbot im Grundgesetz abgewichen werden. Der Umstand, dass Frauen häufiger Opfer von sexueller Gewalt werden, ist so ein Grund. Das ist dann eine Ungleichbehandlung, aber keine Diskriminierung.“ (Spiegel Online***)

Wer jetzt aber meint, er müsse Frauenparkplätze überhaupt nicht mehr ernst nehmen, der irrt gewaltig. Die Einigung vor dem Verwaltungsgericht hat keine Auswirkung auf die nicht öffentlichen Verkehrsflächen wie private Parkplätze (auch Supermärkte und private Parkhäuser): Hier dürfen spezielle Parkflächen weiterhin ausschließlich für Frauen reserviert sein. Bei entsprechender Kenntlichmachung müssen Falschparker zudem mit Konsequenzen rechnen … bis hin zum Abschleppen!

*Bayerisches Verwaltungsgericht München; **Eichstätter Kurier; ***SPIEGEL-Online

DiH (Redaktion)