Hauptuntersuchung – demnächst auch für Fahrerassistenzsysteme
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abkürzung: HU, in Österreich Begutachtung, in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Deshalb wird sie regelmäßig wiederholt.
Werden dabei erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, wird die Plakette erst nach erneuter Prüfung der beanstandeten Mängel erteilt. Stellen die gefährlichen Mängel eine direkte und unmittelbare Verkehrs- oder Umweltgefährdung dar, werden vorhandene Plaketten entfernt, die Benutzung untersagt bzw. das Fahrzeug stillgelegt und die Zulassungsbehörde informiert. Vor der Wiederinbetriebnahme muss dann zwingend eine Nachprüfung erfolgen.
Zu welcher Kategorie in Zukunft die Mängel an unterschiedlichen Fahrerassistenzsysteme gehören werden, hängt vermutlich von der Sicherheitsrelevanz ab. Einen ersten Schritt hin zur qualifizierten Untersuchung der Systeme macht jetzt ein gemeinsames Projekt der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der HTW Dresden zur Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisiertem Fahren: „Entwicklung eines Messsystems für die Bewertung und Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen“ nennt sich das seit Jahresbeginn 2019 laufende, zweijährige gemeinsame Entwicklungsprojekt der GTÜ und dem Lehrstuhl für Kfz-Mechatronik der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
Ziel ist die Prototypenerstellung auf Basis der deutschen Patentanmeldung „Testgerät für ein Fahrerassistenzsystem und Verfahren zur Durchführung einer Funktionsprüfung eines Fahrerassistenzsystems“. Nachdem mit einer durch die FSD (Fahrzeugsystemdaten GmbH) unterstützten Masterarbeit die grundlegende Funktionsweise nachgewiesen wurde, soll nun ein einsatzfähiger Prototyp insbesondere für die Homologation entwickelt werden. Markige Abkürzung des Projektes: PRUEFAF3.
1 Volkswagen fährt vollautomatisiert in Hamburg / 2 GTÜ-Mängelreport / 3 PRUEFAF
DiH (Redaktion)