Beschreibung
Ausbildung in Kooperation
Der neue Ausbildungsvertrag nach amtlichem Muster wurde im Bereich „Kooperation“ modifiziert: Die Fahrschule zeigt jetzt an, auch Teile der theoretischen und praktischen Ausbildung an eine Kooperationsfahrschule ausgliedern zu können. Die in Frage kommende Kooperationsfahrschule muss dem Fahrschüler vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.
Mit den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen auf der Rückseite.
DIN A4, 4-fach, mit Zahlungsübersicht, AGB 1 Jahr, Schnelltrennsatz 25 Stück
Artikel-Nr. 22638-4
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