startklar-scan-teach-360-stvo-novelleIm Trubel um die aktuellen Einschränkungen, Fahrschulschließungen und während der Phase der schrittweisen Wiedereröffnungen ist die als „besonders fahrradfreundlich“ angekündigte StVO-Novelle Ende April beinahe unbemerkt in Kraft getreten. Bisher hat die Novelle allerdings eher durch empfindliche Bußgeldverschärfungen von sich reden gemacht. Besonders der Umstand, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerorts (außerorts 26 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert wird, sorgt für Schlagzeilen. So erhielt eine Online-Petition unter dem Stichwort „Führerscheinfalle“ regen Zuspruch, während eine ähnlich lautende Petition auf dem offiziellen Portal für epetitionen des Deutschen Bundestages eher unbeachtet blieb. Inzwischen wurde auf dem offenen Portal auch eine – allerdings weit weniger erfolgreiche – Petition zum Erhalt der StVO-Änderungen gestartet: Verkehrssicherheit erhöhen, StVO Novelle beibehalten.

Dem großen Presserummel und den noch gültigen Einschränkungen zum Trotz haben wir unterdessen alles für Sie vorbereitet: In der Unterrichtsoftware SCAN & TEACH® 360° RED stehen Ihnen alle Neuheiten der StVO-2020 bereits zur Verfügung – Sie können Sie einfach direkt im Unterricht aufrufen. Mehr dazu weiter unten.

Denn das aktuell geltende Recht seit dem 28.4.2020 bringt noch weit mehr als nur Bußgeld-Änderungen mit sich, die fortan zu beachten – und damit auch im Fahrschul-Unterricht zu vermitteln – sind. In erster Linie geht es dabei tatsächlich um die Stärkung des Radverkehrs. Wichtigste Neuerung ist die Verhaltensregel zum jetzt festgelegten Mindestabstand beim Überholen z. B. von Radfahrenden: „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“ (§ 5, Abs. 4 StVO)
Zum Schutz der Radfahrer wird außerdem für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben und das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) verboten. Daneben sind neue Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen worden:

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Stichwort Rettungsgasse, Parkverstöße, „Auto-Posing“

Neu ist auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse – auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung. Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird genauso verfolgt und geahndet. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie jeweils ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Daneben wurden weitere Geldbußen angehoben, z. B. für

  • das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen,
  • das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen,
  • das Parken und Halten in zweiter Reihe,
  • das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz,
  • das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder
  • das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve.

Auch das sogenannte „Auto-Posing“ kann aus Sicht des Bundesverkehrsministers nun wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung bzw. das unnütze Hin- und Herfahren auf bis zu 100 Euro angehoben werden. Alle Ausführungen sowie die dazugehörigen Downloads von Grafiken des BMVI finden sich unter diesem LINK.
Tipp: Nutzen Sie den Link zum BMVI auch für die eigene Homepage („einbetten“) – so informieren Sie Ihre Kunden über aktuelle Änderungen in Sachen Straßenverkehr und Verkehrsregeln, ohne selbst ständig einzelne Texte oder neue Grafiken auf Ihre Homepage laden zu müssen: BMVI aktuell.

Die neuen Regelungen in der Übersicht.

Klicken Sie auf die folgende Grafik, um sich die Grafiken direkt für Ihre Homepage oder Ihre Social-Media-Aktivitäten herunterzuladen.

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Kompetenz ist die beste Werbung

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StVO-Broschüre für jeden Fahrlehrer

Alle Neuerungen finden Sie kompakt aufbereitet und übersichtlich dargestellt in der neuen STVO Broschüre von DEGENER im handlichen Pocket-Format: Alle Änderungen sofort erkennbar, weil farblich rot markiert. Inklusive Anhang mit der Bußgeld- und Punkteübersicht zu den wichtigsten Verstößen. Ideal für jeden Fahrlehrer – im Handschuhfach immer dabei und hervorragende Grundausstattung für den Fahranfänger.

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StVO-2020 in SCAN & TEACH® 360° RED – einfach direkt im Unterricht aufrufen

In der neuen Unterrichtssoftware SCAN & TEACH® 360° RED stehen alle Änderungen und Neuigkeiten der StVO-Novelle 2020 selbstverständlich schon für Ihren Unterricht bereit. Dank der der cloud-basierten Software haben wir bereits alle Änderungen redaktionell für Sie aufbereitet: Mit professionellen Bildern, Videos, Animationen sowie Anleitungen für die Unterrichtenden – alles gemäß amtlichem Rahmenplan zugeordnet und in die entsprechenden Unterrichtsthemen eingebaut. Sie müssen nichts ergänzen oder selbst auf den neuesten Stand bringen. Es ist keine Update-Installation notwendig – daher erscheint auch kein Aktualisierungs-Button: Alle neuen Inhalte stehen beim Start von SCAN & TEACH® 360° RED direkt für Sie bereit.

Neu in SCAN & TEACH® 360° RED: die digitale StVO

Ein besonderer Service ist die Integration der DEGENER StVO-Broschüre in SCAN & TEACH® 360° RED. Mit Ihrem Unterrichts-PC oder Notebook können Sie die StVO-Broschüre in digitaler Form aufrufen und direkt aus dem Inhaltsverzeichnis mit einem Klick zum gewünschten Paragrafen oder Bereich im Bußgeld- und Punktekatalog gelangen. – Klicken Sie einfach das folgende Video-Tutorial um zu erfahren, wie Sie die neue digitale StVO in SCAN & TEACH® 360° RED einsetzen!

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