Ländersache: AM 15 – Der erste „echte“ Führerschein
Nach dem Ende des Modellversuchs in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hat sich das Verkehrsministerium zu keiner bundeseinheitlichen Regelung durchringen können: „Die Ergebnisse der Evaluationsberichte ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre).
So hängt unter anderem der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab.“ Die Folge ist eine einzigartige Neu-Regelung der Fahrerlaubnisklassen: AM 15 ist Ländersache.
Der Bundesrat hat Ende 2019 den Ländern die Entscheidung über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet überlassen, um laut Bundesverkehrsministerium dem „ebenfalls heterogenen Meinungsbild der Länder wie auch der die Interessen der Verkehrssicherheit vertretenden Institutionen und Verbände Rechnung zu tragen“ (BMVI).
Mehrheit der Bundesländer für AM 15
Inzwischen haben sich die meisten Bundesländer für die Herabsetzung des Mindestalters ausgesprochen. Hauptargument: „Für junge Menschen ist von den Eltern unabhängige Mobilität sehr wichtig.“ Dies sei vor allem für Jugendliche auf dem Land interessant, etwa wenn es darum geht, zur Schule oder zum Ausbildungsbetrieb zu kommen, wie z. B. Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in der Hessenschau erklärt.
Laut einer Erhebung des ADAC haben die meisten Bundesländer inzwischen die Absenkung des Mindestalters Gebrauch beschlossen (siehe Grafik). Nur für Berlin liegen dem Automobilclub demnach derzeit keine Informationen vor.
Daraus ergibt sich ein Problem für die jungen Fahrer: Sie dürfen nur innerhalb der Landesgrenzen der Länder fahren, in denen die Regelung in Kraft ist. Andere Bundesländer – oder die auch Nachbarstaaten innerhalb der EU – sind tabu, betont der ADAC: „Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!“
AM 15 – vollwertige Fahrerlaubnis-Ausbildung
Für die Ausbildung macht es jedenfalls keinen Unterschied, ob die Kandidaten am Tag der Prüfung 15 oder 16 Jahre alt sind. Im Gegensatz zur Mofa-Ausbildung greift hier ein ausgewachsener Ausbildungsrahmenplan gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Neben dem Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen sind hier noch für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse AM 2 Doppelstunden anzusetzen. Damit Sie Ihre Schüler – etwa mit dem gemeinsamen Unterricht mit A1-Bewerbern – nicht zu sehr überfordern, haben wir einen gesonderten „Ergänzungsband Klasse AM“ herausgebracht, die dem Zusatzstoff für die Klasse AM genau entspricht. So können Ihre Schüler sich gezielt das Prüfungswissen AM aneignen und ohne Ballast die Besonderheiten zu den Fahrzeugen ihrer Fahrerlaubnisklasse lernen. Mit dem neuen Ergänzungsband Klasse AM bieten wir eine kompakte Zusammenfassung der wesentlichen Ausbildungsinhalte in verständlichen Worten. Zugleich gibt der Ergänzungsband Anleitungen und Tipps für eine sichere Fahrpraxis und eignet sich so auch nach der Ausbildung zum gelegentlichen Nachschlagen. Hier geht’s zur Leseprobe
Wenn junge Menschen ab 15 Jahren Kraftfahrzeuge mit mehr als 25 km/h („e-Bike-Tempo“) fahren dürfen, wird die Mofa-Ausbildung als Zwischenschritt zur echten Fahrerlaubnis mit der Ausweitung der AM-15 Fahrerlaubnis aus lange Sicht vermutlich überflüssig. Die bisher technisch gedrosselten Mopeds und Roller können dann grundsätzlich bis zu 45 km/h schnell sein. – Und ihre Fahrschüler haben eine ernst zu nehmende Fahrschulausbildung im Basiswissen und im Spezialwissen für ihre Fahrerlaubnisklasse AM durchlaufen.
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