Verbesserte Risiko-Einschätzung
Der neue Kenntnisbereich im Rahmen der „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“ formuliert unter der Nummer „1.3a“ als Ziel die Entwicklung bzw. den Ausbau der „Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen“. Damit hat der Gesetzgeber neue Unterrichtsschwerpunkte zur Sicherheit im Straßenverkehr eingeführt. Das Thema ist für die Absolventen der beschleunigten Grundqualifikation ebenso interessant wie für die Teilnehmer der Weiterbildungen – in jedem Fall ergibt sich eine umfangreiche Aufgabe für jeden Dozenten. Selbstverständlich gibt sowohl zu dem neuen als auch zu auch zu den bereits bekannten Themen in Runde 3 parallel zu den gedruckten Werken der DEGENER BKF-Bibliothek die passenden Vorträge für medial unterstützte Weiterbildungsveranstaltungen. Sie begleiten die Teilnehmerbände inhaltlich und bieten optimale Möglichkeiten, professionelles Wissen bei routinierten Fahrern auszubauen oder Berufsanfängern zu vermitteln. Die neuen Charts der Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° RED stellen umfangreiches Material für die BKF-Weiterbildung bereit – und werden zudem laufend aktualisiert und erweitert.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Anerkennung der Ausbildungsstätten
Neben der inhaltlichen Erweiterung läuft derzeit die Umstellung auf den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), der den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein sukzessive ablöst. Der FQN muss als zusätzliche Karte neben dem Führerschein mitgeführt werden, wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und im Digitalen Register für Berufskraftfahrerqualifizierung beim Kraftfahrtbundesamt (BQR) erfasst. Mit der Einführung des neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) ändern sich zugleich die Anforderungen an die Ausbildungsstätten: Sie benötigen ab dem 2. Dezember 2022 nicht nur die Authentifizierung für eine digitale Schnittstelle zum KBA (ELSTER-Unternehmenszertifikat), sondern auch eine staatliche Anerkennung von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Ein wichtiges Kriterium für diese staatliche Anerkennung gemäß BKrFQG ist das eingesetzte Ausbildungsprogramm bzw. Schulungskonzept, das bestimmten Konditionen gerecht werden muss – Bedingungen, die das DEGENER BKF-Programm selbstverständlich erfüllt.
Zertifikat in SCAN & TEACH 360° RED
Mit den neuen Regelungen zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) gilt künftig nur noch die staatliche Anerkennung (§ 7 BKrFQG). Die bisher gesetzlichen anerkannten Ausbildungsstätten müssen in einer Übergangszeit überprüfen, inwieweit sie die staatliche Anerkennung beantragen müssen. Gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten gelten zwar gemäß § 30 BKrFQG bis zu deren Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörde als anerkannt im Sinne des § 9 Abs. 1, längstens jedoch bis zum 2. Dezember 2022.
Ein wichtiges Argument für die Anerkennung ist das DEGENER Zertifikat, das Sie mit der aktuellen Software jederzeit für Ihr Unternehmen generieren können: „Zertifikat generieren“ – Download des Zertifikats aus SCAN & TEACH 360° RED als Bestandteil der Qualifikation für die Anerkennung.
Runde 3: Die neuen Rahmenpläne
Im DEGENER BKF Download-Bereich stellen wir Ihnen außerdem die neuen Rahmenpläne für die aktuelle „Runde 3“ der Berufskraftfahrer-Weiterbildung zur Verfügung. Inklusive Integration des neuen Kenntnisbereichs 1.3a: „Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen“.