Faktenwissen auf gültigem Stand
Wer eine echte Auskunft sucht, wird sich nicht auf Hörensagen und Gerüchte verlassen – oder sich z. B. hilflos den zahlreichen Foren im Internet ausliefern. Viele Behauptungen im Netz treten auf den ersten Blick professionell auf, sie alle sind aber vor allem für Laien nur schwer zu überprüfen und könne daher leicht in die Irre führen. Mit einer professionellen und kompetenten Beratung vor Ort können nicht nur handwerkliche Meisterbetriebe, sondern durchaus auch Fahrschulen bei ihren Kunden punkten – vorausgesetzt, sie greifen selbst auf verlässliche aktuelle Quellen zurück. Die aktuelle Ergänzungslieferung zum DEGENER Leitfaden für die Fahrschule z. B. berücksichtigt die Änderungen der Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und ergänzt in Kapitel 27 die Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen entsprechend. Weiterhin wurde das „Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen im Prüfungsfahrzeug“ durch die bearbeitete, aktuell gültige Neu-Fassung ersetzt.
Vorteile der persönlichen Beratung
Wenn Rat Suchende einen guten Rat finden, verbindet sie das mit den Rat Gebenden weit über diesen einen Rat hinaus, über eine längere Zeit, vielleicht vorerst unterschwellig, aber sie werden bei ähnlichen Fragen erneut den Rat dort suchen, wo sie schon einmal gut und erfolgreich beraten wurden. Deshalb sollten Sie jeden potenziellen direkt als realen Kunden und reale Kundin ansehen – und auch so behandeln. Es lohnt sich, am Anfang die Zeit zu investieren, die eine gründliche Beratung schon mal in Anspruch nehmen kann – selbst wenn sich in dem einen oder anderen Fall herausstellen sollte, dass die Mühe auch mal vergebens gewesen ist. Entscheidend ist der Eindruck von Kompetenz und Ernsthaftigkeit, den Sie bei den jeweiligen Interessierten zurücklassen. Die Bedeutung vieler rechtlicher Änderungen aus dem Fahrerlaubnisrecht sind für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen im Leitfaden für die Fahrschule integriert und klar ausgeführt, z. B. die Integration der Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnisklasse B! Durch die systematische Aufteilung der Register finden Sie in der Kundenberatung schnell und zuverlässig die passende Information.
Gesetzliche Vorgaben schnell „entschlüsselt“ (z. B. B 197)
Verlässliche Informationen gehören deshalb zur täglichen Beratungsarbeit in Ihrer Fahrschule: Dabei müssen Sie oft z. B. nicht nur den Fahrschüler*innen, sondern auch den häufig dahinterstehenden Sponsoren wie Eltern oder Großeltern verbindliche Auskünfte geben können. Zum Beispiel über die zahlreichen Sonderregelungen der deutschen Gesetzgebung, die vor allem an den „nationalen Schlüsselzahlen“ im sonst einheitlichen europäischen Führerschein erkennbar sind. Sie beantworten die spannende Frage, was sich hinter B 96, B196, B 197 verbirgt, problemlos: Ein kurzer Blick in das übersichtlich geordnete Nachschlagewerk genügt. Mit dem Leitfaden erläutern Sie z. B. entspannt die Frage, was die „neue Automatikregelung“ für die Ausbildung und damit auch für die Kosten der Ausbildung bedeuten kann (beispielsweise Schlüsselzahl 197) und was nach der Erstausbildung zu berücksichtigen ist, z. B. in einer der Aufstiegsklassen.
Professionelle Qualität in der persönlichen Beratung: Der DEGENER Leitfaden.