Die eigene Fahrschule:
Voraussetzungen und erste Schritte

Für viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer stellt sich nach einigen Jahren als Angestellte(r) die Frage, ob der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Fahrschule der nächste logische Schritt ist. Worauf zu achten ist, wenn man plant, eine Fahrschule zu eröffnen, erfahren Sie hier.

Laut § 18 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Fahrschule gründen zu können. Dazu gehört unter anderem, dass der Gründer mindestens 25 Jahre alt ist und die Fahrlehrererlaubnis für die jeweilige(n) Klasse(n) besitzt, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird. So ist es beispielsweise möglich, eine spezielle Motorrad- oder Lkw-Fahrschule zu betreiben.

Es ist zwingend erforderlich, den Schülern einen Unterrichtsraum, die notwendigen Lehrmittel und geeignete Lehrfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Diese und weitere Aspekte sind entscheidend auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Im Folgenden werden detaillierte Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen und zu den weiteren notwendigen Überlegungen gegeben, die für diesen beruflichen Schritt wichtig sind.

Der Weg zur eigenen Fahrschule

Für Fahrlehrer stellt sich häufig die Frage, ob eine eigene Fahrschule eine sinnvolle Option ist. Welche Vorteile bringt die Selbstständigkeit mit sich? Eigene unternehmerische Vorstellungen umsetzen, selbstständig agieren, den eigenen Qualitätsanspruch verwirklichen oder bessere Einkommensmöglichkeiten sind einige Gründe, die für diesen Schritt sprechen.

Allerdings ist die Gründung einer Fahrschule an zahlreiche Voraussetzungen und Vorschriften gebunden. Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) legt in § 18 fest:

  • Das Mindestalter von 25 Jahren muss erreicht sein.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Es muss nachweislich die Fähigkeit bestehen, die Pflichten gemäß § 29 FahrlG zu erfüllen.
  • Der Bewerber benötigt die Fahrlehrererlaubnis für die entsprechenden Klassen.
  • Zwei Jahre Berufserfahrung als angestellter Fahrlehrer unter einem Fahrschulinhaber sind erforderlich.
  • Die Teilnahme an einem 70-stündigen Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist nachzuweisen.
  • Erforderliche Räume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge müssen bereitgestellt werden.

Antrag auf Fahrschulerlaubnis

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei der zuständigen Behörde gestellt werden (§22 FahrlG). Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen und bedarf der Vorlage mehrerer Unterlagen, darunter:

  • Name und Anschrift der geplanten Fahrschule
  • Beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins
  • Nachweise über die Tätigkeit als Fahrlehrer gemäß § 18 FahrlG
  • Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Angaben zu bereits erteilten Fahrschulerlaubnissen
  • Detaillierter Plan der Unterrichtsräume und ihrer Ausstattung
  • Erklärungen zu den verfügbaren Lehrmitteln und Lehrfahrzeugen
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (maximal drei Monate alt)

Wichtige Überlegungen vor der Gründung

Neben den gesetzlichen Anforderungen gibt es zahlreiche weitere Überlegungen, die vor einer Gründung angestellt werden sollten. Diese umfassen:

  • Auswahl des Standorts
  • Analyse von Nachfrage und Angebot in der Region
  • Erstellung eines Businessplans
  • Festlegung der Rechtsform der Fahrschule
  • Kalkulation von Investitions-, Personal-, Betriebs- und Werbekosten
  • Erstellung eines Finanzierungskonzepts
  • Entwicklung eines Namens und Corporate Designs
  • Marketing- und Werbestrategien
  • Einplanung von Beratungskosten (z.B. Gründungsberatung)
  • Planung des Fuhrparks (Kauf oder Leasing)
  • Abschluss notwendiger Versicherungen
  • Gestaltung der Schulungsräume und Fahrzeuge
  • Entscheidung über Mitarbeiter (Ein-Mann-Fahrschule oder Personal einstellen)
  • Festlegung der Ausbildungsklassen
  • Planung der Unterrichtszeiten für den Theorieunterricht
  • Preisgestaltung
  • Prüfung auf staatliche Fördermöglichkeiten
  • Erstellung einer Webseite und Aufbau von Social-Media-Präsenzen
  • Einhaltung der DSGVO

Herausforderungen und Chancen

Vor der Gründung sind zahlreiche strategische Entscheidungen zu treffen. Der Markt ist in einigen Regionen stark umkämpft, weshalb eine gründliche Standortanalyse und eine solide Finanzplanung unerlässlich sind. Ein differenziertes Marketingkonzept hilft, die eigene Fahrschule von der Konkurrenz abzuheben. Auch die Wahl der Rechtsform hat bedeutende Auswirkungen auf die persönliche und finanzielle Situation und sollte gut überlegt sein.

Nach der Gründung gilt es, kontinuierlich Zeit und Geld in die Fahrschule zu investieren. Kundenakquise, Verwaltungstätigkeiten und die Einhaltung aktueller Datenschutzbestimmungen sind nur einige der Aufgaben, die anfallen. Zudem ist die langfristige Personalplanung entscheidend, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Fahrlehrermangels.

Eine saubere Buchführung, effektives Fuhrparkmanagement und die Nutzung von Factoring-Services zur Rechnungsstellung und Mahnwesen können den administrativen Aufwand reduzieren.

Optionen und Perspektiven

Wer nicht bei null beginnen möchte, kann auch eine bestehende Fahrschule übernehmen. Diese Option bietet den Vorteil, auf bereits vorhandene Strukturen zurückzugreifen. Es ist jedoch wichtig, sich umfassend über alle relevanten Aspekte wie Mietverträge, bestehende Schülerzahlen und Preisstrukturen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ausblick

Die Gründung einer eigenen Fahrschule bietet gute Erfolgsaussichten. Obwohl die Anzahl der Fahrschulen in den letzten Jahren gesunken ist, bleibt die Nachfrage nach Führerscheinanwärtern hoch, und die Wartezeiten auf Schulungsplätze steigen. Zudem haben sich die Umsätze in der Branche positiv entwickelt, sodass engagierte Gründer gute Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg haben.

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