1. Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Vertragspartner schließen. Diese gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen etc.
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner finden keine Anwendung, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprochen haben.
2. Angebot/Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten für den Leistungs –und Lieferumfang, zu dem wir uns verpflichtet haben.
Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch unseren Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
4. Lieferung/Lieferzeit/Versand
Lieferungen erfolgen ab Werk.
Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Wir haften nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörung, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffschwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlich notwendigen Genehmigungen etc., nicht rechtzeitiger Belieferung, die durch Lieferanten verursacht worden sind und die wir nicht zu vertreten haben. Wir werden diese Hindernisse unserem Vertragspartner unverzüglich mitteilen.
Soweit erforderlich beliefern wir zuzüglich Verpackung. Notwendige Verpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen ist Hannover. Schulden wir auch die Installation ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
Versandart und Verpackung obliegen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf unseren Vertragspartner über.
Wir versichern Sendungen nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonst versicherbare Risiken.
6. Sachmängel
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Ersatzansprüche unseres Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
Gelieferte Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an unserem Vertragspartner oder den von ihnen bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Auf § 377 HGB wird hingewiesen (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht).
7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
Wir haften begrenzt auf Schäden, die wir als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrswidriger Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum.
Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Ware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten oder zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Im Fall der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware tritt unser Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der von uns gelieferten Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Einzugsermächtigung im Verwertungsfall widerrufen.
Greifen Dritte auf die Ware insbesondere durch Pfändung zu, wird unser Vertragspartner unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns informieren.
Dieser Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen und Lieferbeziehungen einschl. Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehungen beschränkten Kontokorrentverhältnisse.
9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl Hannover oder der Sitz unseres Vertragspartners. Bei Klagen gegen uns ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.
Unsere Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf gilt nicht.
Regelungslücken in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden durch rechtlich wirksame Regelungen ersetzt.
Unser Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern. Wir behalten uns das Recht vor, die Daten soweit für die Vertragserfüllung erforderlich Dritten – z.B. Versicherungen – zu übermitteln.
Die EU Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet (OS-Plattform). Diese finden Sie hier https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Weitere Schlichtung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.