An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt
Das Warnblinklicht an Kraftfahrzeugen ist nur in Gefahrensituationen und beim Abschleppen einzuschalten – und kein Freibrief für falsches Verhalten. Sich kurzerhand mit dem Warnblinklicht dafür zu entschuldigen, z. B. in zweiter Reihe parkend den Verkehr zu behindern, weil direkt vor dem Bankautomaten kein freier Parkplatz zu finden ist, ist so gar nicht im Sinne des Erfinders, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
In der Straßenverkehrsordnung werden die Anwendungsfälle für das Benutzen der Warnblinklichter wie folgt resümiert: „Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“ (Warnzeichen, § 16 StVO).
Geradezu erschütternd ist eine Leserreaktion auf die Veröffentlichung der Erfurter TÜV-Info im Online-Motor-Talk am 17. Juli 2018, die daran zweifeln lässt, ob der schreibende Autofahrer tatsächlich hierzulande eine Fahrschule besucht oder überhaupt jemals einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen hat (O-Ton):
„Die ganze Warnblinkgeschichte am Stauende ist doch totaler Blödsinn. Keine Ahnung, wann sich das eingebürgert hat. Ich hab‘s in der Fahrschule nicht gelernt. Wenn man normal auf einen Stau zufährt, wird man normal langsamer, eventuell bremst man (Bremslichter) und der Hintermann erkennt das vorausfahrende Fahrzeug, welches verzögert. Bei einer Not-/Gefahrenbremsung geht eh der ganze Christbaum automatisch an. Solang man noch Zeit hat, den Knopf zu suchen ist es keine Gefahrenbremsung und die Verwendung der Warnblinker unnötig. Für mich ein No-Go. Der Warnblinker wird nur betätigt wenn ich eine Panne hab. Wüsste auf Anhieb gar nicht wo der bei meinem Auto ist“ (unter dem Namen „a_v_s“). Da kann man nur hoffen, dass um ihn herum immer genügend gut ausgebildete Kraftfahrer unterwegs sein mögen, die mit der Position der dreieckigen, roten Taste in ihrem Fahrzeug vertraut sind und ihn und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einem Stauende oder einer Panne oder einem ähnlichen Notfall warnen …
DiH (Redaktion)