Auch bei Hitzestress - kühlen Kopf bewahren!
Ist ein Motorradfahrer verunglückt, so herrscht oft Unsicherheit darüber, wie mit einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer umgegangen wird. Die Kardinalfrage lautet: Soll der Helm abgenommen werden oder nicht?
Obwohl sich die Experten längst einig sind, dass der Helm abzunehmen ist, sind viele Verkehrsteilnehmer unsicher. Denn die Gefahr, bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weitaus größer, als das Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms! „Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden“, rät das Institut für Zweiradsicherheit (ifz). Auch Klapphelme müssen immer abgenommen werden, um eventuell eine Atemspende durchzuführen und um den Verletzten in die stabile Seitenlage zu bringen. Angst vor Folgen bei falscher Hilfeleistung muss kein Helfer haben: Auch wenn es trotz Hilfsmaßnahmen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod kommt, sind die Handlungen des Ersthelfers nicht strafbar. „Das gleiche gilt, wenn der Verletzte durch die Soforthilfe weitere Körperschäden erleidet, wie etwa gebrochene Rippen durch eine Herzmassage“, erklärt der Versicherer CosmosDirekt. Vom ifz entwickelte Helmaufkleber zeigen Ersthelfern, wie der Motorradhelm schnell und sicher zu öffnen ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins“ bei IFZ und CosmosDirekt.
AnK (Redaktion)