Anerkennung für die BKF-Aus- und Weiterbildung
Die Anerkennung von Fahrschulen und Ausbildungsstätten wird im neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelt. Alle Veranstalter von Weiterbildungen oder (Beschleunigter) Grundqualifikation müssen staatlich anerkannt werden. Eine alleinige Anerkennung auf Basis der Fahrschulerlaubnis oder als Ausbildungsbetrieb für Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb reicht nicht aus. Die Anerkennung erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.