BKF-Ausbildersoftware:
Runde 3 mit vielen Neuerungen

Weiterbildung: 5-Jahres-Turnus bereits in Runde 3

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Seit ihrer Einführung hat die EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung bereits zwei 5-Jahres-Zeiträume hinter sich.

Mit Beginn der aktuellen Runde 3 kommt allerdings nicht nur ein ganz neuer Kenntnisbereich zum Tragen, es ändern sich zudem einige organisatorische Rahmenbedingungen.

Neuer Input für die Weiterbildung

Kenntnisbereich 1.3aZu den bisher in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) definierten Kenntnisbereichen gesellt sich der Kenntnisbereich 1.3a mit dem erklärten „Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen“. Damit wurden neue Unterrichtsschwerpunkte möglich, die sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken können. Das gilt für die Teilnehmer sowohl der beschleunigten Grundqualifikation als auch der Weiterbildungen – in jedem Fall eine umfangreiche Aufgabe für jeden Dozenten. Wie bisher gibt es zu allen Themen auch in Runde 3 zusätzlich zu den gedruckten Werken der DEGENER BKF-Bibliothek auch die passenden Vorträge für medial unterstützte Weiterbildungsveranstaltungen. Sie flankieren die Teilnehmerbände mit strukturierten Inhalten und bieten optimale Möglichkeiten, professionelles Wissen zu auszubauen bzw. zu vermitteln. Die neuen Charts der Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° RED bieten wertvolles Material für die BKF-Weiterbildung – und werden zudem laufend erweitert, um möglichst aktuelles Material für Ihren Unterricht zu bieten.

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Thema 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

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Dieses Fachbuch richtet sich an alle Kraftfahrzeugfahrenden – auch die routinierten. Denn Routine ist nicht immer der Garant für verkehrssicheres Fahren, sondern Routine kann auch ein Verkehrsrisiko sein.

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Thema 3: Gefahrensituationen, Stress und Unfälle

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Berufskraftfahrende mit dem Lkw oder dem KOM meistern auf jedem Meter, den sie fahren, eine Vielzahl von Aufgaben. Dass tatsächliche Gefahrensituationen schnell in einem Verkehrsunfall enden können, macht sich kaum jemand fortwährend bewusst. Das Fachbuch zeigt deren unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr auf.

Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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Neue, aktualisierte Auflage: Dieses Fachbuch unterstützt interessierte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und die eigene Verantwortung in Beförderungsprozessen besser wahrnehmen zu können.

Zertifikat SCAN & TEACH 360° RED

Zertifikat SCAN & TEACH 360° RED

Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung müssen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein.

Der Nachweis der Qualifikation wurde neu gestaltet. In § 7 BKrFQG befinden sich die Regeln zum FQN. Die Unterscheidung in Ausbildungsstätten mit gesetzlicher und staatlicher Anerkennung entfällt. Zukünftig gibt es noch eine staatliche Anerkennung. Die bisher gesetzlichen anerkannten Ausbildungsstätten müssen überprüfen, inwieweit sie die staatliche Anerkennung beantragen müssen. Nach § 30 BKrFQG gilt: Die gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätte gilt bis zu den Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörde als anerkannt im Sinne des § 9 Abs. 1, längstens jedoch bis zum 2. Dezember 2022.

Zertifikat generieren

Download des Zertifikats aus SCAN & TEACH 360° RED als Bestandteil der Qualifikation für die Anerkennung.

Anerkennung der Ausbildungsstätten – kein Problem mit DEGENER

Das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) im Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zu Auskunfts- und Kontrollzwecken eingerichtet worden. Es soll sicherstellen, dass die erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen vor der Ausstellung eines FQN absolviert worden sind. Auskünfte werden an inländische Behörden und an ausländische Behörden in der Europäischen Union erteilt. Im Zuge der Umstellung müssen sich allerdings auch die Ausbildungsstätten auf neue Konditionen einstellen. Sie müssen sich nicht nur für eine digitale Schnittstelle zum KBA authentifizieren lassen (ELSTER-Unternehmenszertifikat), sie benötigen außerdem eine staatliche Anerkennung von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die staatliche Anerkennung erfolgt nach dem BKrFQG. Ab dem 2. Dezember 2022 gibt es nur noch staatliche Anerkennungen. Ein wichtiges Kriterium für die staatliche Anerkennung ist das Ausbildungsprogramm bzw. Schulungskonzept, das bestimmte Kriterien erfüllen muss – wie das DEGENER BKF-Programm.

Neue Rahmenpläne für die Runde 3

In unserem BKF-Download-Bereich stellen wir Ihnen die neuen Rahmenpläne für die neue Runde 3 der Berufkraftfahrer-Weiterbildung zur Verfügung.

NEU und nur in SCAN & TEACH 360° RED: die neue Runde 3 von DEGENER

Hier kommt die neue Weiterbildung inklusive dem neuen Kenntnisbereich 1.3a: „Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen“:

  • 1 Risikobewusstsein und Verhalten
  • 2 Rahmenbedingungen und Ereignisse
  • 3 Gefahrensituationen, Stress und Unfälle
  • 4 Firma – Fahrer – Fahrzeug
  • 5G Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr
  • 5P Recht und Dokumente im Personenkraftverkehr