Selbstlernen und Unterricht perfekt verzahnt
Fahrausbildung zur Unfallvermeidung
Aufgrund hoher Unfallzahlen führte die Reichsregierung laut einem Bericht des „Spiegel“ nach 22 Jahren freizügiger Handhabung im Jahr 1910 deutschlandweit die Prüfungspflicht zur Fahrerlaubnis ein. Wer den grauen Führerschein (auch „Lappen“ genannt) haben wollte, „musste mindestens 18 Jahre alt sein, den Besuch einer Fahrschule nachweisen und nicht zuletzt die Fahrprüfung bestehen.“ Die Unterrichtskurse in der ersten, in Aschaffenburg gegründeten Fahrschule dauerten dem Bericht nach zehn Wochen: „350 Stunden insgesamt drückten die angehenden Chauffeure die Schulbank. Auf dem Lehrplan standen unter anderem Physik und Elektrotechnik, Werkstattpraxis, Straßenwesen – und lediglich magere acht Fahrstunden auf dem Exerzierplatz. (…) Dennoch krachte es vergleichbar oft auf deutschen Straßen, und so verschärfte die Reichsregierung 1923 die Führerscheinprüfung. Zum ersten Mal wurden die Prüflinge im realen Verkehr auf die Probe gestellt. Auf der Agenda standen: Blinken, Abbiegen, Bremsen, Überholen und das Verlassen eines Grundstücks in den Straßenverkehr.“ (Quelle: SPIEGEL Geschichte)