Runde 3: Weiterbildung nach Plan
Alle (5) Jahre wieder … Weiterbildung bleibt im Rhythmus
Laut Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. der aktualisierten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), die im April 21 in Kraft getreten ist, sind durch die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Dabei muss den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Den besonderen Schwerpunkt legt der Gesetzgeber auf die Themenbereiche Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltbelastungen durch das Fahren. In diesem Zusammenhang ist auch die einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen durchaus zulässig. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden.