Das ist neu im Jahr 2021
Für Fahrschüler und Ihre Ausbildungsinstitute, die Fahrschulen, treten zu diesem Jahreswechsel außerdem rechtliche Änderungen in Kraft, die deutliche Auswirkungen auf Ausbildung und Fahrprüfung haben: Sämtliche Fahrschüler müssen ab sofort eine „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung findet nach einheitlichen Kriterien statt, die im Fahraufgabenkatalog festgelegt sind. Jede Prüfung wird vom Prüfer in einem elektronischen Prüfprotokoll festgehalten und nach der Fahrt mit dem Bewerber besprochen. Die Änderung soll für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse sorgen. Erweiterte Fahrzeit und die Leistungsrückmeldung mit Empfehlungen des Prüfers zum weiteren Fahrkompetenzerwerb verlängern die praktischen Prüfungen im Vergleich zu vorher um jeweils ca. 10 Minuten.