OFFIZIELLE FRAGEN – VERBINDLICH UND SOFORT

DEGENER BKF-Trainer: ab sofort mit allen offiziellen DIHK Prüfungsfragen!

Mit dem BKF-Trainer 360° bereiten sich Ihre Teilnehmer selbstverständlich ab sofort mit den Originalfragen auf die IHK-Prüfung vor. Praktisch direkt nach der Freigabe der offiziellen DIHK-Prüfungsfragen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Ihre Aus- oder Weiterbildungsteilnehmer im Güterkraft- oder im Personenverkehr können als Erste und sofort mit der aktuellsten Prüfungsvorbereitung beginnen. Die Musterlösungen sind von der DEGENER-Fachredaktion in enger Kooperation mit externen Experten ausgearbeitet worden und werden regelmäßig aktualisiert.

AUTOMATISCH AKTUELL

Aktueller Stand – auch ohne Software-Update: Auch Teilnehmer, die bereits mit dem BKF-Trainer üben, erhalten von uns den aktuellsten Stand. Einfach im BKF-Trainer anmelden und sofort mit den neuen offiziellen Fragen inklusive Musterlösungen auf die Prüfung vorbereiten.

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Infrastruktur für Lkw auf Umleitungsstrecken

Infrastruktur für Lkw auf Umleitungsstrecken

BKF-Verkehrszeichen-01Immer wieder kommt es auf Autobahnen zu schweren Unfällen, die lange Vollsperrungen nach sich ziehen. Wenn man Pech hat, steht man mittendrin und kann nur warten. Wenn man Glück hat, kann man noch rechtzeitig abfahren und die ausgeschilderten Umleitungen nutzen um die Sperrung zu umfahren. Doch kann man hier wirklich von Glück reden?

Gerade für Lkw sind diese Umleitungen nicht immer so ausgebaut, wie man sie sich erhofft. Kleine Dörfer mit engen Straßen, nicht gut ausgebaute Landstraßen und Durchfahrtsverbote sind Hindernisse, die für viel Stress im Alltag eines Berufskraftfahrers sorgen.

Lkw-Fahrern können sich so schnell mitten im Nirgendwo befinden, wo sie nicht mehr vor und zurückkommen. Gerade bei Fahrern, die nicht über die neueste Software bei Navigationsgeräten verfügen, geschweige denn dass diese extra für schwere Nutzfahrzeuge ausgelegt sind (Tunnelhöhen, Durchfahrtsverbote etc.), kann das schnell passieren.

Als Berufskraftfahrer wird einem im Fernverkehr häufig das Verkehrszeichen “Lkw-Durchfahrtsverbot” (Zeichen 253) und das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge über … t” (Zeichen 262) begegnen. Doch bezieht sich dieses Verkehrszeichen auf die zulässige Gesamtmasse? Und welche Ausnahmen gelten?

BKF-Verkehrszeichen-02Das Verkehrszeichen 253 bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse. Es wird auch häufig als Lkw-Verbot bezeichnet. Es verbietet die Einfahrt für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Kraftfahrzeugen mit Anhängern und Zugmaschinen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ist die Einfahrt ebenfalls verboten. Pkw und Busse sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wird das Durchfahrtsverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Im Bußgeldkatalog sind ein Lkw-Durchfahrtsverbot und dessen Missachtung mit 100 Euro belegt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fallen in aller Regel nicht an. Von den Beschränkungen des Lkw-Durchfahrtsverbots ausgenommen sind beispielsweise Fahrzeuge, die zum Bau oder zur Reinigung der Straßen eingesetzt oder von der Müllabfuhr betrieben werden. Auch für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und den Zolldienst gelten Sonderrechte nach § 35 StVO. Hier kann man den Fahrern nur nahelegen, bereits bei der Planung der Tour darauf zu achten, sich mit möglichen Umleitungsstrecken zu beschäftigen und abzuklären, wo ein eventuelles Verbot gilt.

Zusammenfassend kann man nur sagen, jeder Fahrer sollte sich nicht blind auf die Navigation und die Umleitungsbeschilderung verlassen. Der gute Fahrer bereitet sich vor und hat am Ende die Lkw-„Nase“ vorn.

FlK
-BKF-Redaktion-

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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Änderungen gehen auf den Weg

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Änderungen gehen auf den Weg

kontrolle-berufskraftfahrer

Der Verkehrsausschuss des Bundestages votiert für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Berufsqualifikationsrecht. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Fahrerqualifikationsnachweise sollen künftig bundesweit ausgestellt werden, um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Kosten zu senken. Die Bundesregierung schreibt, dass gleichzeitig die Bundesländer künftig keine Fahrerqualifikationsnachweise mehr ausstellen können. In dem Gesetzesentwurf heißt es, entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedsstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht.

Unter der Überschrift „Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern“ fasst die Redaktion „heute im bundestag“ (hib) die Abstimmungsergebnisse wie folgt zusammen:

Für die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierte Fassung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Stimme, die AfD-Fraktion lehnte den Entwurf ab.

Zustimmung von Unions-, SPD-, FDP- und Linksfraktion erhielt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Maßnahmen zur Beseitigung des Fahrermangels fordert. Dazu zählt, dass Ausbildungsverbünden gegründet sowie Fremdsprachenprüfungen und E-Learning ermöglicht werden. Aus Sicht der Koalition muss das in einer Verordnung geregelt werden. Die AfD-Fraktion lehnte den Entschließungsantrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion, in dem unter anderem die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten gefordert wurde.

lkw-autobahn

Von Seiten der Unionsfraktion wurde der Gesetzentwurf begrüßt. Er führe zu Verwaltungsvereinfachungen und Kostenersparnissen und trage dazu bei, dass ungleiche Behandlungen behoben werden, sagte der Fraktionsvertreter. Mit Blick auf den Entschließungsantrag sagte der Unionsvertreter, eine Flexibilisierung der Ausbildungssprache und die Schaffung der Möglichkeit des E-Learnings seien richtige Maßnahmen, um die Barrieren im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation abzubauen. Dies sei wichtig, da es einen „akuten Fahrermangel“ gebe.

Zustimmung kam auch vom Koalitionspartner SPD. Das bisherige Gesetz sei undurchsichtig gewesen. Mit der Novellierung würden Klarheit und Kontrollierbarkeit verbessert, sagte der Fraktionsvertreter und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, der auch von der Praxis begrüßt werde. Unterstützens wert sei auch der Entschließungsantrag. Die Möglichkeit der Fremdsprachenprüfung sei ein Mosaikstein zur Beseitigung des Fahrermangels.

Aus Sicht der AfD-Fraktion sind die Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission zu unterstützen, damit es in den Mitgliedsländern vergleichbare Anforderungen gebe. Was die Weiterbildungsmöglichkeiten der Berufskraftfahrer angeht, so gebe es in Deutschland aber schon jetzt ein gut funktionierendes System, sagte der Fraktionsvertreter. Durch die Neuregelung sei zu befürchten, dass Überregulierung und Bürokratie Einzug halten würden. Die Konsequenz davon seien weniger gut aus- und weitergebildete Berufskraftfahrer.

Der Vertreter der FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits überschritten habe. Nun wolle die Regierung den Entwurf so schnell wie möglich durchbringen, „was zu spüren ist“. Seine Fraktion habe daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf die Auflösung vieler bürokratischer Hürden abziele, sagte der FDP-Vertreter. Insbesondere gehe es dabei um die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten.

Seine Fraktion unterstütze den Änderungsantrag der Liberalen, machte der Vertreter der Linksfraktion deutlich. Mit Blick auf den Fahrermangel sagte er, gäbe es eine Verkehrspolitik, die sich für mehr Güterverkehr auf der Schiene stark machte, bräuchte man sich über einen Mangel an Lkw-Fahrern wenig Sorgen zu machen.

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung ihrer Fraktion mit den im Entwurf enthaltenen Ausnahmen für den ländlichen Raum. Hier sei zwar nachgebessert und bei den Ausnahmen eingegrenzt worden. Einen Grund für diese Ausnahmen gebe es allerdings nicht.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten

Als Drucksache 598/20 liegt die Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften voraussichtlich noch im November dem Bundesrat zur Abstimmung vor.

FlK

BKF-Redaktion

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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben…

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben…

2020/698 – Ablauf der Corona-Übergangsfrist zum 31. August 2020

Fahrer und Arbeitgeber aufgepasst: Die EU-Verordnung 2020/698 zur Festlegung besonderer vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch regelt in Artikel 2 und 3 EU-weit einheitlich u. a. das Prozedere bei drohendem Ablauf der Gültigkeit der Lkw- und Omnibus-Fahrerlaubnis und der Fahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) sowie in Artikel 4 die Ersatz- und Neuausstellung von Fahrerkarten und die Nachprüfung von Fahrtenschreibern. Jeder Fahrer, der Sonderregelungen in Anspruch genommen hat und dessen Arbeitgeber, sollten überprüfen, welche Fristen jetzt einzuhalten sind.

Corona-Sonderbestimmungen

Nachdem zu Beginn der Coronakrise noch die einzelnen Nationalstaaten der europäischen Union die Problematik von auslaufenden Fahrerlaubnissen und Fahrerqualifikationen zu lösen versuchten, hat die EU zum 4. Juni 2020 mit der Verordnung (EU) 2020/698 eine rechtlich zunächst einheitliche Lösung geschaffen. Im Gegensatz zu der anfänglich nationalen Regelung, bei der die Fahrerlaubnis und der Qualifikationsnachweis zunächst ohne Fortbildungsnachweise und Gesundheitsuntersuchung um 1 Jahr verlängert und neue Dokumente ausgestellt wurden, gibt es bei der EU-Verordnung keine neuen Dokumente, sondern die Gültigkeit der alten Dokumente wurde verlängert. Für die Fahrerlaubnis sowie der Fahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) sieht diese bei einer abgelaufenen Gültigkeitsfrist jeweils eine automatisch um sieben Monate verlängerte Gültigkeitsfrist vor. Diese automatische Verlängerung gilt aber nur, sofern der Ablauf der Gültigkeitsfristen zwischen dem 1. Februar 2020 und 31. August 2020 liegt. Für alle deren Fahrerlaubnis oder Qualifikationsnachweis nach dem 31. August 2020 abgelaufen ist, gelten keine Sonderbestimmungen mehr.

Weiterbildung

Aufgrund der unterschiedlichen Übergangsfristen kommt es spätestens im Januar 2021 zu ersten Überschneidungen, mit Fahrerlaubnissen oder Qualifikationsnachweisen, die turnusmäßig ablaufen. In dieser Krisenzeit ist es aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln in vielen Bildungsstätten nicht möglich, die volle Kapazität an Weiterbildungsplätzen anzubieten. Da keine zuverlässige Prognose abgegeben werden kann, wann und wie viele Weiterbildungsplätze von den Bildungsstätten angeboten werden, sollten sich betroffene Berufskraftfahrer und deren Arbeitgeber unbedingt rechtzeitig um Weiterbildungsplätze und Termine kümmern.

Arztbesuch

Hinsichtlich der ärztlichen Untersuchung ist zu empfehlen, sich frühzeitig um Termine zu bemühen. Laut Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung darf die Untersuchungsbescheinigung bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Fahrerkarte

Was die Fahrerkarte betrifft, war die Verlängerung der Gültigkeit aus technischen Gründen nicht umsetzbar. Deshalb wurde den Behörden mehr Zeit eingeräumt Fahrerkarten auszustellen. Zu diesem Zweck wurde die Zeit, in der Fahrer ohne Fahrerkarte fahren durften auf 2 Monate verlängert. Dieses aber nur unter der Voraussetzung, dass der Fahrer belegen konnte, eine neue Fahrerkarte beantragt zu haben. Mit dem Auslaufen dieser Regelung sind die ausstellenden Behörden und die Bundesdruckerei wieder aufgefordert, die Ausstellungsfristen gemäß VO (EU) 165/2014 einzuhalten. Für Fahrer sind in derselben Verordnung die Fristen zur Beantragung von Fahrerkarten geregelt. Für die Beantragung einer neuen Fahrerkarte bedeutet das spätestens 15 Tage vor Ablauf der alten Karte, bei defekten oder verlorenen Fahrerkarten spätestens nach 7 Tagen. Wichtig: Länger als 15 Tage darf man jetzt nicht mehr ohne Fahrerkarte fahren!

AlB
BKF-Redaktion

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Die Zukunft von Nutzfahrzeugen

Die Zukunft von Nutzfahrzeugen

NutzfahrzeugBeim 3. Zukunftskongress Nutzfahrzeuge der Dekra trafen sich Ende 2019 viele Experten aus Industrie, Forschung, Politik und Transportgewerbe, um sich über die Potenziale innovativer Technologien zu verständigen. Besonderer Fokus lag hier auf den Themen: aktive Sicherheit, automatisiertes Fahren, E-Mobilität, CO2-Reduktion und Digitalisierung.

Mittlerweile ist es nicht mehr so, dass der Lkw ständig mit dem Negativimage des Umweltverschmutzers zu kämpfen hat. Durch stete Optimierungen der Hersteller und Zulieferer und die Vielzahl an Innovationen konnte dieses Image weitgehend entkräftet werden. Dennoch gibt es immer weiterhin Verbesserungspotenzial. Hierzu wurden einige technische Entwicklungen näher beleuchtet.

Ehrgeizige CO2-Reduktions-Ziele

Einen wesentlichen Ansporn zur technischen Weiterentwicklung gibt der von der EU-Kommission gefasste Beschluss, dass Lkw bis 2025 ihre CO2-Emissionen um 15 Prozent, bis 2030 sogar um 30 Prozent mindern müssen – jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019. Auch das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Klimaschutzprogramm ist nicht minder ehrgeizig: Eine CO2-Minderung von rund 40 Prozent bis 2030 ist für den Verkehrssektor in Deutschland vorgesehen.

Kraftstoffe und alternative Antriebe

Der Zukunftskongress zeigte deutlich, dass die Flottenerneuerung beileibe kein Selbstläufer ist und die Mobilität der Zukunft auf einer Vielzahl von Antriebstechnologien basieren dürfte. Die Abkehr vom Diesel funktioniert daher nicht von heute auf morgen. Laut Aussage von Matthias Maedge, zu diesem Zeitpunkt Generaldelegierter der International Road Transport Union (IRU) „ist dies nur möglich, wenn sich auch der Verlader oder Spediteur, der einen alternativ angetriebenen Lkw in der Ausschreibung verlangt, an den Mehrkosten beteiligt.“

Dann bieten z. B. Gasantriebe eine gute Alternative. Stefan Siegemund, kommissarischer Bereichsleiter Erneuerbare Energien und Mobilität bei der Dena, prognostiziert, dass sich allein durch einen Ausbau der Gasflotten die Treibhausgasbelastung bis 2030 um gut sieben Millionen Tonnen reduzieren lasse.

E-Mobilität

Auch die E-Mobilität ist bei vielen Herstellern sehr weit entwickelt – wenn auch in sehr unterschiedliche Richtungen. Ob Mercedes-Benz mit dem eActros, MAN mit dem eTGS oder Scania mit dem Oberleitungs-Hybrid-Lkw.

Der eActros ist dabei mit seiner Leistung besonders gut für Einsatz im Pendelverkehr geeignet. Seine Reichweite deckt das Tagespensum gut ab.

Speziell auf die Citylogistik ausgerichtet ist der MAN-E-Truck. Neben dem elektrischen Antrieb werden beim MAN eTGM auch Nebenaggregate wie Servolenkung, Luftkompressor und Klimaanlage elektrisch betrieben.

Scania hat Schwerpunktmäßig in Zusammenarbeit mit Siemens einen Feldversuch mit einem neu entwickelten Oberleitungssystem durchgeführt. Hier bekommt der Lkw Strom über einen auf dem Rahmen montierten Stromabnehmer, der an die auf der Teststrecke eigens installierten Fahrdrähte über der rechten Spur angeschlossen wird.

Man darf gespannt sein, welches der Systeme in Zukunft die Nase vorn haben wird – oder ob sich am Ende, je nach Anwendung, ein Nebeneinander verschiedener E-Transportlösungen ergeben wird.

FlK
BKF-Redaktion

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