Fahrtenschreiber im EU-Mobilitätspaket

1. Der Zeitplan zur Einführung
intelligenter Fahrtenschreiber G2 V2

Seit 2020 befindet sich das EU-Mobilitätspaket in aller Munde. Welchen Einfluss besitzen die neuen Vorgaben auf die technische Weiterentwicklung der Smart-Tachographen, also der digitalen Fahrtenschreiber der 2. Generation in ihrer 2. Version.

Tabelle

Zur besseren Verhinderung von Manipulationen am Fahrtenschreibersystem erachtete es die EU-Kommission als dringend notwendig, neue Sicherheitsmerkmale in die bisherige Technologie einzubringen, das System zu erweitern und innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes den Übergang auf ein einheitliches technisches Niveau der zum Einsatz kommenden Tachographen zu erreichen.

Die Anwendung für digitale Fahrtenschreiber Generation 2 Version 2 ab dem 21.08.2025 für alle grenzüberschreitenden Güter- und Personenbeförderungen betrifft vordergründig die Verkehre innerhalb der Europäischen Union. Welche nationale Umsetzung zur Abschaffung der analogen Tachographen und der digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation vom Gesetzgeber verfolgt wird, ist gegenwärtig nicht bekannt. Zu vermuten bleibt, dass das Tageskontrollblatt für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässiger Höchstmasse (zHM) spätestens zum 01.07.2026 abgeschafft wird.

Ebenfalls wird erwartet, dass in Deutschland die Fahrzeuggewichte für aufzeichnungspflichtige Beförderungen von derzeit 2,8 t auf 2,5 t zHM in der Güterbeförderung abgesenkt werden.

2. Neuerungen am Fahrtenschreibersystem

Neben dem automatischen Erkennen eines Grenzübertritts wird der Smart-Tachograph mit einer Zusatzfunktion versehen sein, die eine Unterscheidung der Verwendung des Fahrtenschreibers in einem Fahrzeug für den Güterkraft- oder Personenkraftverkehr ermöglicht. Sollte sich die EU-Kommission bis August 2025 auf unterschiedliche Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im Güter- und im Personenverkehr entschließen, könnte der Fahrtenschreiber im Nachgang mittels unterschiedlicher Software diese Unterschiede abbilden.

Fahrtenschreiber
Quelle/Abbildung: G. Kronberg

Die Komponenten des Fahrtenschreibersystems umfassen seit 15.06.2019:

  • Fahrzeugeinheit/Tachograph
  • Weg-/Geschwindigkeitsgeber
  • Kabelverbindung
  • GNSS-Modul (intern)
  • DSRC-Modul (extern oder intern)

Ab G2 Version 2 (08/2023):

  • Interner Bewegungssensor
  • Updatefähige Software

Die Fahrtenschreiber der 2. Generation Version 2 erhalten eine Update- und Upgradefähige Software, zum einen für eine bessere Nachhaltigkeit zur Nutzung elektronischer Produkte und deren Anpassung an den technischen Fortschritt und zum schnellen aktualisieren integrierter Karten, sollten neue Länder der EU beitreten oder Staaten die EU verlassen.

Zur Erhöhung der Manipulationssicherheit erhält der Fahrtenschreiber einen integrierten Bewegungssensor, der unabhängig vom Geber am Getriebe und unabhängig vom GNSS eine Fahrbewegung des Fahrzeugs registriert. Durch die stärke Einbindung in intelligente Transportsysteme (ITS) können z.B. sichere Parkplätze mittels App vorab gebucht oder manuelle Nachträge von außen via Bluetooth eingespielt werden. Durch eine vielfältige Vernetzung des Fahrtenschreibers im Fahrzeug (CAN) werden durchaus Funktionen denkbar, dass Sitz-, Spiegel- und Klimaeinstellungen automatisch mit dem Stecken der Fahrerkarte erfolgen.

3. Umsetzung in der Aus- und Weiterbildung

Für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer*innen bedeuten die zukünftigen Änderungen, dass zusätzliches Wissen und praktische Fertigkeiten vermittelt werden müssen. Dazu sollten die Ausbilder selbst über solides abrufbares Wissen in Bezug auf die Technik und der rechtskonformen Anwendung verfügen.

Nicht nur, dass sich zukünftig die Lenk- und Ruhezeiten zwischen Güter- und Personenkraftverkehr unterscheiden werden, auch die Anwendung der Fahrtenschreiber in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen kleiner als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) erweitert das Ausbildungsspektrum und sorgt für zusätzliche Einnahmen aus entsprechenden Angeboten, z.B. für Handwerksbetriebe. In den theoretischen Unterrichten zum Erwerb der Fahrerlaubnis Fahrerlaubnisklassen B, B96 oder BE, sollte demnächst eine Lektion zum digitalen Fahrtenschreiber nicht mehr fehlen. Die Fahrerlaubnis der Klasse B ermöglicht das Fahren eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung bis 3,5 t zHM.

Der DEGENER Verlag unterstützt Ausbildungsstätten und Fahrschulen mit einer Palette neuer Publikationen zu dieser Thematik. Zu den Neuerscheinungen des Jahres 2022 zählen die Werke:

„Firma – Fahrer – Fahrzeug“ (Art.-Nr. 41144) – zur Anwendung der Sozialvorschriften unter Einbeziehung des EU-Mobilitätspaketes und der Smart-Tachographen sowie

„Technik digitaler Tachograph“ 5. Auflage (Art.-Nr. 41174) – mit der Beschreibung der Technologien der Fahrtenschreiber einschließlich Ausblick in die Version 2 der 2. Generation. (Neu überarbeitet) ab dem 22.04.22 erhältlich.

Ergänzt werden die Materialien um die BKF-Profiweiterbildung Teil 8

„Das EU-Mobilitätspaket“ (Art.-Nr. 41718) einer kompakten Information für Schulungs- und Seminarteilnehmer in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. In Kürze erhältlich!

Göran Kronberg

Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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Neue, aktualisierte Auflage: Dieses Fachbuch unterstützt interessierte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und die eigene Verantwortung in Beförderungsprozessen besser wahrnehmen zu können.

Technik Digitaler Tachograph

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Neue, aktualisierte Auflage: Dieser Band widmet sich vor allem der Technik und richtigen Anwendung des Tachographen/Fahrtenschreibers, damit es zu Bußgeldern und Sanktionen gar nicht erst kommt.

BKF Kompaktband 3 – Sozialvorschriften

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Die Sozialvorschriften sind für jeden Berufskraftfahrer von zentraler Bedeutung. Regelmäßige Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und ihre Umsetzung im Berufsalltag gehören zu den Pflichten der Berufskraftfahrer. Die Broschüre vermittelt die wichtigsten Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten.

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Der Gewinner ist…?

Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 03/2022:

Der Güter- und Personenkraftverkehr soll durch den Einsatz neuer Technologien sauberer werden. Das erklärt die gesteigerte Nachfrage nach Fahrzeugen mit Brennstoffzellen-Technologie. Nur kommt die Technik selten aus Deutschland, sondern mehr aus Asien und Nordamerika.

Der Bestand und die Neuzulassungen für KOM mit Wasserstoff-Technik war im Januar 2020 mit 49 Fahrzeugen noch sehr überschaubar. Jahrelang fristete die Technik ihr Dasein in Forschungs- und Pilotprojekten, während sie heute steil zunehmend als Serientechnik in den Fahrzeugen verbaut wird. Aber davon können die deutschen Hersteller bisher nicht profitieren.

Der südkoreanische Konzern Hyundai startete unlängst mit dem KOM Elec City Fuel Cell in München den Praxistest. Das Potential ist offenbar vielversprechend: In Südkorea fahren schon 108 Exemplare des Brennstoffzellen-KOM, die nach Angaben des Herstellers Hyundai seit 2009 für Einsparungen von Kohlenstoffdioxid in Höhe von 7.700 Tonnen bewirkt haben. Da der Verkehrssektor mit rund 20 % der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen ist, haben sich die europäischen Regierungen die Reduzierung dieser Emissionen zum Ziel gesetzt. Durch die geförderte Anschaffung emissionsfreier Busse will man dem Ziel näherkommen. Und wieder ist es Hyundai, die vom künftigen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland profitieren könnte.

Das Fahrzeugprogramm der Südkoreaner beginnt mit dem Pkw Nexo für Endverbraucher und erstreckt sich bis zum wasserstoffbetriebenen Lkw Xcient für den Transportsektor. Schon im Jahr 2019 verkaufte Hyundai 1000 Stück des sauberen Lkw in die Schweiz. Zwei Brennstoffzellen und ein zusätzlicher Akku sollen für 400 Kilometer Reichweite sorgen.

Neben Hyundai mach auch Toyota von sich reden: Diese fertigen nicht nur eigene KOM mit der Brennstoffzellentechnik, sondern verkaufen diese auch an den in Portugal beheimateten Hersteller Caetano.
Weitere Hersteller von KOM mit Brennstoffzellen-Technologie sind die Solaris Bus & Coach S.A. in Polen, die aus dem Lizenznehmer Neoplan Polska hervorgegangen ist. Auch Van Hool N.V. aus Belgien hat KOM mit der sauberen Technik im Verkaufsprogramm. Die benötigten Komponenten werden aber aus Kanada bezogen. – Deutsche Unternehmen bleiben deshalb außen vor.

Ein Serien-KOM mit Brennstoffzellentechnik aus Deutschland ist noch nicht erhältlich, denn weder Daimler noch Traton (VW) können einen liefern. Obwohl einige Forschungsprojekte Zuversicht aufkommen ließen, auf die Straße haben es die Fahrzeuge mit der sauberen Technik bis heute nicht geschafft.

Für die deutschen Hersteller waren die richtigen Werkzeuge zur Emissionsfreiheit offenbar zu lange ungeklärt. – Wird es Wasserstoff oder der Akku? Bis heute ist man sich uneins: Während VW den Akku zum Energieträger der Zukunft kürt, unternimmt Daimler gemeinsam mit Volvo weitere Anstrengungen, die Brennstoffzelle zur Serienreife zu bringen.

Nun ist der aus Montpellier bekanntgewordene Strategiewechsel für die einen die Weisheit, für die anderen die Einfalt. Was war passiert? – Vor etwa 2 Jahren beschlossen die Verantwortlichen für die Transportaufgaben im ÖPNV ab 2023 den Kauf von 51 KOM mit Wasserstofftechnik. Der Energieträger Wasserstoff sollte in einer eigens dafür angeschafften Anlage mittels Elektrolyse erzeugt werden. Das Projekt war groß angelegt, denn zum Betreiben der Anlage war eine riesige Photovoltaikanlage angedacht. Später sollten auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr und die des städtischen Warenlieferverkehrs mit wasserstofferzeugtem Strom fahren.

Obwohl die Fördermittel bereits gesichert waren, gab die Stadtverwaltung bekannt, dass im Vergleich zu rein batteriebetriebenen Elektro-KOM die 6-mal teurere Anschaffung von Wasserstoff-Bussen nicht umgesetzt werde. Die Stadt rechnet mit Kosten in Höhe von 95 Cent/Kilometer für die KOM mit Wasserstofftechnologie gegenüber 15 Cent/Kilometer für die KOM mit Antriebsbatterie.

So vielversprechend die Wasserstofftechnologie aus heutiger Sicht ist, so stehen ihr aktuell die noch unverhältnismäßig hohen Kosten für den langfristigen Betrieb im Weg. Es ist wenig zielführend, wenn die Anschaffung durch Fördermittel eine Unterstützung erfährt, sich der langfristige Betrieb finanziell aber nicht rechnet. – Die Betriebskosten sind entscheidend.

So ist es sehr zu begrüßen, dass weiterhin Geld und Know-how in die Wasserstofftechnik investiert werden. Denn vielleicht hat man in ein paar Jahren den Kostenfaktor minimieren können und die Technik wird rentabel.

Für alle Städte und Gemeinden, die auf die Wasserstofftechnik im ÖPNV umsteigen wollen, könnte Shenzhen in China ein Vorbild sein. In der 12-Millionen-Einwohner-Stadt werden nach dem Wirtschaftsmagazin Forbes inzwischen ca. 16.000 KOM und 22.000 Taxis batterieelektrisch betrieben. Ein 250-kWh-Akku eines KOM kann an einer der 1.800 Ladestationen für umgerechnet gute 40 € geladen werden. BYD ist heute das weltweit größte Unternehmen für die Produktion von Akkus, nicht nur für Mobilfunktelefone. Aus dem 1995 noch 20 Mitarbeiter zählenden Kleinunternehmen ist inzwischen einer der größten Automobilproduzenten Chinas mit mehr als 220.000 Mitarbeitern geworden. BYD hat seinen Sitz in Shenzhen, und hat der Stadt bei seinen Entscheidungen in Bezug auf die saubere Transportlösung vermutlich beratend zur Seite gestanden.

Mit Blick auf den Industriestandort Deutschland ist zu hoffen, dass sich die deutschen Traditionsunternehmen mit der sauberen Technik einen nennenswerten Marktanteil sichern können. Welche Auswirkungen die Abspaltung der Daimler Truck AG von der Daimler AG langfristig haben wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls dürften die Einflüsse der alten Daimler AG als Ankeraktionär der neuen Daimler Truck AG weitgehend erhalten bleiben. – Und welchen Einfluss die Hauptaktionäre Staatsfond Kuwait und der chinesische Unternehmer Li Shufu (Geely und Volvo Cars) haben werden, wird sich ebenfalls zeigen. In diesem Jahr soll der Mercedes-Benz Citaro FuellCELL-Hybrid serienreif auf den Markt kommen.

Sehr wahrscheinlich schon in wenigen Jahren wird sich die Transportbranche gewandelt haben. Ob der Sieger am Ende die Brennstoffzelle oder der Akku ist? – Vielleicht werden sich beide Systeme mit ihren Stärken auf dem Markt etablieren und der Einsatzzweck des Fahrzeuges wird entscheiden, welche Technik verbaut wird.

AnH
BKF-Redaktion

Die neue „Runde 3“ der DEGENER BKF-Weiterbildung:

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Thema 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

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Dieses Fachbuch richtet sich an alle Kraftfahrzeugfahrenden – auch die routinierten. Denn Routine ist nicht immer der Garant für verkehrssicheres Fahren, sondern Routine kann auch ein Verkehrsrisiko sein.

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Thema 3: Gefahrensituationen, Stress und Unfälle

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Berufskraftfahrende mit dem Lkw oder dem KOM meistern auf jedem Meter, den sie fahren, eine Vielzahl von Aufgaben. Dass tatsächliche Gefahrensituationen schnell in einem Verkehrsunfall enden können, macht sich kaum jemand fortwährend bewusst. Das Fachbuch zeigt deren unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr auf.

Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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Neue, aktualisierte Auflage: Dieses Fachbuch unterstützt interessierte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und die eigene Verantwortung in Beförderungsprozessen besser wahrnehmen zu können.

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Die Gewalt ist gegenwärtig

„War doch kein Risiko!“

Fortsetzung BKF-Newsletter 02/2022:

Jährlich müssen in Europa 435.000 Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall die Tätigkeit wechseln. Etwa 300.000 Beschäftigte tragen bleibende Schäden unterschiedlicher Schwere davon. Etwa 15.000 Beschäftigte können nie wieder einer festen Tätigkeit nachgehen.

Selten sind technische Mängel der Grund für Straßenverkehrsunfälle. Weniger als 5% der Straßenverkehrsunfälle liegen in den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen begründet. Allerdings sind 90 % der Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten und Toten durch vermeidbares und falsches Verhalten der Verkehrsteilnehmer begründet. – Deshalb muss jeder durch geeignetes Verhalten positiv auf das `Gesamtsystem Verkehrssicherheit´ einwirken.

In einer Presseinformation aus Februar 2021 teilte das Bundesamt für Statistik (Statistisches Bundesamt mit Sitz in Wiesbaden) mit, dass im Jahr 2020 in Deutschland nach seinerzeit vorläufigen Ergebnissen 2724 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr verloren haben. – Das sind zwar 10,6% weniger als im Jahr zuvor und soweit eine erfreuliche Tendenz, ist aber noch weit entfernt von der ´Vision Zero´. Ein schwerer Unfall ist nicht nur für die Opfer, sondern auch für die unmittelbar Beteiligten, Augenzeugen und Ersthelfer ein traumatisierendes Ereignis.

Der Gesetzgeber hat mit einem neuen Kenntnisbereich mit dem Unterrichtsziel: „Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, …“ – 1.3a der Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) einen Weg bereitet, der die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen kann. Er zeigt auf, dass alle Verkehrsteilnehmenden auf Basis der Gegenseitigkeit in der Verantwortung stehen, sich zu vertrauen und zu unterstützen. Neben all den individuellen Unterschieden in der Motivation und Art und Weise der Teilnahme am Straßenverkehr, bilden der Vertrauensgrundsatz, der Grundsatz der doppelten Sicherung und der Grundsatz der ständigen Sorgfalt, den kleinsten gemeinsamen Nenner für ein sicheres Bewegen im Straßenverkehr. Die ständige Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmenden verlangt eine permanente Analyse des Geschehens (Verkehrsbeobachtung) und entsprechend vorausschauendes Fahren, eine Art „Vorausdenken“.

Vorausdenken ist eine Risiko-Vermeidungs-Strategie. Um sie anzuwenden, müssen alle relevanten Faktoren in Sichtweite und ein ungetrübtes Situationsbewusstsein für das Verkehrsgeschehen vorhanden sein. Fahren ist bereits Multitasking und die individuelle Leistungsfähigkeit hat Grenzen. Deshalb: „Vorausdenken“ bedeutet, sich die bevorstehende Fahraufgabe bekannt zu machen, bevor sie gemeistert wird.
Der Zeit voraus zu sein, erfordert Erfahrung und Training. Wenn es gelingt Gefahrensituationen oder mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen, gibt es eine reelle Chance, diese durch richtiges Verhalten zu entschärfen oder sogar deren Entstehung zu verhindern. Es erscheint geradezu erstaunlich, dass der Straßenverkehr in den meisten Fällen absolut reibungslos funktioniert. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der Erfahrung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer. Junge, unerfahrene Personen verursachen häufiger einen Arbeits- oder Verkehrsunfall als solche, bei denen das Fahren zur Routine geworden ist. Aber vorsichtig, auch Routine birgt Chance und Risiko zugleich.

Der routinierte Fahrzeugführende löst Probleme aufgrund seiner Kenntnisse, seiner erworbenen Fertigkeiten und seiner Erfahrung. – Nicht aufgrund seiner Qualifikation als Inhaber einer Fahrerlaubnis. Und auch nicht aufgrund von Ereignissen, die gerade nochmal gut gegangen sind. Wenn die Routine jedoch zur „blinden Gewohnheit“ geworden sein sollte, verliert das Gefahrenbewusstsein an Bedeutung. In diesem Fall schadet die Routine im Straßenverkehr.

Den Risiken des Berufsalltags kann mit Wissen über verschiedene Zusammenhänge begegnet werden. Den Beschäftigten von Transport- und Logistikunternehmen sollten deshalb auf speziellen Schulungen Kenntnisse über die Entstehung, den Verlauf und die Beeinflussung etwaiger Risiken für eine erfolgreiche Vermeidung dieser vermittelt werden. Aufbauend auf die erlernten theoretischen Grundlagen zur Risikovermeidung können Strategien entwickelt werden, mit deren Hilfe sowohl das Entstehen als auch eine gefährliche Situation selbst positiv beeinflusst werden kann. Eine solide Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und unternehmensspezifische Unterweisungen der Angestellten sind deshalb eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere Ausführung der Fahrtätigkeit. Zur erfolgreichen Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen ist Eigeninitiative erforderlich – jede Fortbildung erhöht die Kompetenz und mach Arbeitnehmer wertvoller.

Die zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr dienenden Maßnahmen wirken sich zudem positiv auf die Transportunternehmen aus: eine konstant gute Fahrverhalten fällt im Straßenverkehr auf und beeinflusst auf positive Art die kundenansprechende Außenwirkung, ganz nebenbei und kostenlos! – Davon profitiert der Kunde, das Unternehmen sowie die Arbeitnehmer gleichermaßen.

Mehr zum Thema „Risiken im Straßenverkehr“ lesen Sie in den neuen Fachbüchern der DEGENER BKF-Bibliothek, Runde 3, der Berufskraftfahrerbibliothek:

In diesem Sinne: Seien Sie für Ihren Berufsalltag weiterhin gut vorbereitet!

AnH
BKF-Redaktion

Die neue „Runde 3“ der DEGENER BKF-Weiterbildung:

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Thema 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

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Thema 3: Gefahrensituationen, Stress und Unfälle

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Berufskraftfahrende mit dem Lkw oder dem KOM meistern auf jedem Meter, den sie fahren, eine Vielzahl von Aufgaben. Dass tatsächliche Gefahrensituationen schnell in einem Verkehrsunfall enden können, macht sich kaum jemand fortwährend bewusst. Das Fachbuch zeigt deren unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr auf.

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Die Gewalt ist gegenwärtig

2022 – Neues Jahr, neues Glück

Fortsetzung BKF-Newsletter 01/2022:

Ein wichtiger Aspekt in Sachen „bessere Arbeitsbedingungen“ ist die Gestaltung des Feierabends, der meistens auf Rasthöfen und -stätten verbracht wird. Hier wünscht sich jeder Fahrer vor allem sichere Parkplätze, gerade in Hinsicht auf die transportierten Sachwerte in den Lastzügen. Dazu selbstverständlich auch ein grundlegendes Serviceangebot wie saubere Toiletten und Duschen, Waschräume, einen guten Internetzugang sowie bezahlbare Speisen und Getränke.

Sollte all dies nicht möglich sein, könnten laut dem Bundesverband für Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) auch aufgewertete Kabinen neue Alternativen darstellen. Dafür müsste der Gesetzgeber zunächst den längeren Lkw-Maßen zustimmen – welche in diesem Fall nicht der Ladelänge, sondern ausschließlich der Kabine zugutekommen. Vorstellbar sei ein separates Modul mit gesondertem Eingang hinter dem Fahrerhaus. Eine Fotomontage zeigt in einer der unten genannten Quellen ein Beispiel.

Doch dies alles hilft den Lkw-Fahrer*innen nicht an den Wochenenden. Aufgrund der VO 561/2006 Art 8 Abs 8, in der dieser Grundsatz seit Anbeginn aufgeführt wurde, und der Änderung des Fahrpersonalgesetzes 2017 in Deutschland und der Übernahme des Verbotes in nationales Recht, welches hiermit bußgeldpflichtig wurde, darf die wöchentliche Ruhezeit gar nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden.

Quellen:
www.roatel.com

https://www.eurotransport.de/artikel/bgl-vorstoss-fuer-laengere-kabinen-jeder-lkw-braucht-eine-toilette-11197004.html

FlK
BKF-Redaktion

© roatel
© roatel

Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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Die Gewalt ist gegenwärtig

Carelessness

Fortsetzung BKF-Newsletter 12/2021:

Wesentliches Ziel dieser Verordnung: Die Anzahl der Getöteten und Verletzten durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen weiter zu senken. Fahrerassistenzsysteme und Fahrzeugsicherheitssysteme können helfen Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern. Sie informieren die Fahrzeugführenden über die Funktion einzelner Systeme der Betriebs- und Verkehrssicherheit, über die Wetterlage und über Verkehrsbeschränkungen, überwachen die Positionen im Fahrstreifen und greifen im Notfall in die Fahrzeugführung ein, um Unfälle zu vermeiden.

Das Notbremslicht ist ein Fahrzeugsicherheitssystem zur Information Hinterherfahrender. Auch die höheren Anforderungen zur Verbesserung der Sicht des Fahrers auf andere Verkehrsteilnehmende helfen Unfälle zu vermeiden. Ist der Unfall nicht mehr zu vermeiden, soll die Umsetzung der Bauvorschriften zum erweiterten Kopfaufprallschutzbereich Unfallfolgen minimieren helfen. Die aus der ereignisbezogenen Datenspeicherung gewonnenen Erkenntnisse zum Unfall ermöglichen eine detailliertere Unfallforschung und präzise Weiterentwicklung der Fahrzeugsysteme.
Im Jahr 2015 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassene Lkw und Kraftomnibusse müssen bereits verpflichtend mit Notbremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Ab 2022 sind für die EU-Typgenehmigung auch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (N1) mit hochentwickelten Notbremsassistenzsystemen auszurüsten. Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3 müssen ab dem 6. Juli 2022 über ein solches Notbremsassistenzsystem verfügen, wenn sie erstzugelassen werden sollen.

Ein intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem soll den Fahrzeugführenden durch gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen bei der Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung unterstützen. Die optional in vielen Fahrzeugmodellen bereits erhältlichen Systeme basieren häufig auf der kombinierten Erkennung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Kamerasysteme unter Einbeziehung der Navigationsdaten.

Kollisionswarnsysteme werden ab 6. Juli 2022 für eine EU-Typgenehmigung der Fahrzeugklassen M2, M3, sowie N2 und N3 erforderlich, wohingegen „alle Erstzulassungen“ dieser Kraftfahrzeuge erst ab 7. Juli 2024 betroffen sind. Diese fortschrittlichen Systeme erkennen Rad Fahrende und zu Fuß Gehende in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs und geben eine Warnung an den Fahrzeugführenden. Vor allem ist die Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenzsystemen hervorzuheben, die auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in die Verordnung aufgenommen wurde. Erstmalig werden technische Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme international harmonisiert.

Auch sind ab nächstem Jahr Systeme zur Datenspeicherung erforderlich – Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen diese für eine EU-Typgenehmigung verbaut haben. Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen für eine EU-Typgenehmigung erst ab 7. Januar 2026 damit ausgerüstet sein.

Ein ereignisbezogener Datenspeicher erfasst im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs bei einem Unfall. Die aus den Fahrdaten gewonnenen Erkenntnisse sollen eine detailliertere Unfallforschung ermöglichen, welche wiederum für die präzise Weiterentwicklung technischer Anforderungen erforderlich ist.

Zur Einführung der Sicherheitssysteme ist ein Zeitplan festgelegt worden: Die Aufteilung in 4 Zeitstufen (A – D). Zusätzlich wird zwischen „alle neuen Fahrzeugtypen“ und „alle Erstzulassungen“ unterschieden. So z. B. ist nach dem Anhang II der VO (EU) 2019/2144 ab dem 6. Juli 2022 die EU-Typgenehmigung für solche Kraftfahrzeuge zu verweigern, die nicht über ein für ungeschützte Verkehrsteilnehmer vorgeschriebenes Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer verfügen. Auch eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ist ab diesem Datum für eine EU-Typgenehmigung erforderlich.

Diese und andere Assistenz- und Sicherheitssysteme werden dazu beitragen, Menschenleben zu retten. Das Hauptaugenmerk liegt stets auf der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der besonders gefährdeten.

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist mit dem richtigen Verhalten zu verbessern. – Auch das Zulassen von Informationen des jeweiligen Fahrerassistenzsystems und dessen etwaiges Eingreifen hilft dem Fahrzeugführenden und steigert zusätzlich die Verkehrssicherheit. In diesem Sinne: Seien Sie für Ihren Berufsalltag gut vorbereitet – auch das Lesen des Betriebshandbuchs zum Verständnis der Funktionsweise von Assistenzsystemen gehört dazu.

AnH
BKF-Redaktion

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