Brummis sollen künftig Erdgas tanken

Die Brummi-Flut steigt weiter: Die Lkw-Branche transportiert beinahe viermal so viele Güter wie die Bahn und hat 72,5 Prozent Anteil am deutschen Güterverkehr. Aber auch die CO2-Belastung wächst. Zwar sind die schweren Sattelzüge heute deutlich sparsamer unterwegs und verbrauchen mit 30 Litern auf 100 Kilometer rund ein Viertel weniger als noch vor 15 Jahren. Aber der Absatz nimmt zu. 2020 wurden in der EU 1,71 Millionen Lastwagen verkauft, bei uns ist der Bestand auf 3,4 Millionen gewachsen. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, setzen Iveco und Shell jetzt auf den Lkw-Betrieb mit LNG und Bio-LNG. 80 Stationen werden hierfür entlang des europäischen Fernstraßennetzes bis 2024 eingerichtet. Liquified Natural Gas wird aus herkömmlichen Erdgas gewonnen, Bio-LNG entsteht in sogenannten Verflüssigern aus Abfällen.

Iveco-Direktor Giandomenico Fioretti sieht in der Erneuerung des Antriebs­konzepts durchweg Vorteile. Nicht nur Verbrauch und Schadstoffbelastung, berichtete er Teilnehmern einer Podiumsdiskussion, ließen sich in vergleichsweise kurzer Zeit deutlich reduzieren, auch das Geräuschniveau der Gas-Trucks ließe sich dabei um drei Prozent senken.

Heute schon liegt der Anteil der so betriebenen Lastwagen bei vier Prozent, bis 2030 rechnet Fioretti mit einem Anstieg auf 30 Prozent. Weitere 30 Prozent der Lkw könnten dann zunehmend batterieelektrisch fahren oder mit einer Brennstoffzelle bestückt werden. Außerdem ließe sich die LNG-Lösung sehr kurzfristig umsetzen, da die Technik bereits bekannt und bewährt ist. Auch der Umstieg auf Wasserstoffbetrieb sei in greifbarer Nähe, im Hafen von Los Angeles würden heute schon Lastwagen mit diesem Energieträger betankt.

CO2-Reduzierungen ließen sich jedoch auch über Digitalisierung und die Steigerung der Transportlogistik realisieren. Vor allem der Einsatz von Gigalinern sei vielversprechend, meint der Unternehmensberater Christoph Domke. Diese Lastzüge haben statt der üblichen knapp 19 Meter eine Länge von mehr als 25 Meter und können so deutlich mehr Güter laden, ohne dass der Verbrauch maßgeblich steigt. Deutsche Lastkraftfahrzeuge haben im Rahmen des Gütertransports 2018 insgesamt rund 419 Millionen Fahrten durchgeführt, mehr als 155 Millionen davon waren Leerfahrten ohne Fracht. Das entspricht einer Quote von 37 Prozent, so eine Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts. Mit verbessertem Flottenmanagement könnten diese unnützen Fahrtstrecken deutlich reduziert werden.

Außerdem rückt zunehmend der Trucker selbst in den Fokus der CO2-Wächter. Zwar unterstützt die Technik heute schon die Menschen am Brummi-Lenkrad, dennoch haben sie einen Einfluss auf den Verbrauch, der bis zu zehn Prozent ausmachen kann. Intensives Eco-Training der Fahrer sei daher ein adäquates Mittel, um den Konsum der Asphalt-Frachter zu senken und die Umwelt zu entlasten. Was im harten Wettbewerb der Spediteure deren Konkurrenzfähigkeit wesentlich verbessern könnte.
(© Auto-Medienportal.NET aum/mk)

Der Iveco S-Way LNG-Truck© Autoren-Union Mobilität/Iveco
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Handy-Nutzer neigen zu größeren Risiken

Laut einer aktuellen gemeinsamen Studie der TH Köln und der irischen Universität Limerick zum Thema „Smartphone Use While Driving: An Investigation of Young Novice Driver (YND) Behaviour“ (übersetzt in etwa „Smartphone-Nutzung am Steuer – Verhaltensforschung bei jungen Fahranfängern“) neigen junge Autofahrer, die während der Fahrt ihr Smartphone benutzen, auch zu weiterem riskanten Fahrverhalten. Dazu gehören Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, fahren ohne Führerschein, ignorieren roter Ampeln oder die Mitnahme von zu vielen Passagieren im Kraftfahrzeug.

Rund 700 junge Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland wurden befragt. Auffällig war, dass eine ganze Gruppe der Teilnehmer verschiedene Arten von hochriskantem Verhalten an den Tag legt. Diese gaben an, nicht nur während der Fahrt zu telefonieren, die Smartphone-Nutzer unter den Fahranfängern wiesen generell eine höhere Risikobereitschaft im Straßenverkehr auf. 44 Prozent der Befragten räumten ein, ihr Smartphone zu verstecken, wenn sie es während der Fahrt benutzen. Ganze 55 Prozent der Befragten gibt sogar an, während der Fahrt Musik-Titel auf dem Smartphone zu suchen oder zu wechseln. Dieses Verhalten wird erstaunlich oft bei Fahranfängern beobachtet, die ansonsten zu keinerlei risikobehaftetem Verhalten tendieren. Dabei kann dies, während der Fahrt, genauso wie das Lesen oder Schreiben von Textnachrichten, zu starker Ablenkung führen und das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr deutlich erhöhen.

Aufgrund der Studienergebnisse appelliert das internationale Forschungsteam an die zuständigen Verkehrssicherheitsbehörden, sich gezielt an jüngeren Autofahrer und Fahranfänger zu wenden. Dies könnte durch Kampagnen, finanzielle Anreize bei der Versicherung oder gezieltem Feedback zu einer vorsichtigen Fahrweise realisiert werden. (AnK)

Junge Fahrer die das Smartphone nutzen, neigen zu riskanterem Verhalten.© DEGENER
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Im Zweifel nie!

Riskante Überholmanöver waren im Jahr 2020 die Ursache von Verkehrsunfällen, bei denen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet wurden. Oft waren dabei Fehleinschätzungen, Fahrlässigkeit und Leichtsinn im Spiel. Im Jahr 2020 starb knapp ein Drittel aller auf deutschen Landstraßen getöteten Menschen bei einem Unfall mit dem Gegenverkehr. Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, beim Überholen unter allen Umständen die zentrale Regel zu beherzigen: „Im Zweifel nie!“

  • Hohes Risiko auf Landstraßen
  • Bei geringster Unsicherheit aufs Überholen verzichten
  • Benötigte Strecke wird oft unterschätzt

„Wer zum Überholen ansetzt, muss wissen: Überholen darf er nur, wenn während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist“, sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA, mit Verweis auf Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Überholende müssen zudem deutlich schneller fahren als die zu Überholenden, und sie dürfen ein bestehendes Tempolimit nicht überschreiten.

Strecke frei und voll einsehbar?

„Klar ist auch: Überholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von Überholverbotsschildern“, betont die Unfallforscherin. „Eine durchgezogene weiße Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise.“ Ebenso ist das Überholen im Bereich von Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen tabu.

Hinzu kommt: Wer sicher überholen will, braucht Talent als Multi-Tasker. „Bevor ich ausschere, muss ich nach hinten schauen und prüfen, ob nicht schon ein nachfolgendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt und Vorrang hat“, erklärt Ritter. „Gleichzeitig muss ich die Strecke vor mir genau im Blick behalten: Ist sie frei von Gegenverkehr? Kann ich sie voll einsehen? Wie verhalten sich die zu Überholenden? Ist die freie Strecke zum Überholen lang genug? Außerdem darf ich nicht vergessen zu blinken.“

Unterschätzt wird oft, wie viel Strecke man zum Überholen braucht. „Vielen ist nicht bewusst, dass insgesamt ungefähr doppelt so viel Strecke benötigt wird wie für den reinen Überholvorgang“, erklärt Ritter. „Man muss sich klar machen, dass Gegenverkehr jederzeit möglich ist, dass Sicherheitsabstände einzuhalten sind und dass auf Landstraßen ein Tempolimit von 100 km/h gilt. Zum Überholen eines 60 km/h fahrenden Lkw braucht man dort von Überholbeginn an eine freie Strecke von knapp 600 Metern.“

Diese Tatsache und die hohen Fahrgeschwindigkeiten machen das Überholen auf Landstraßen so gefährlich. Riskante Überholmanöver sind hier die zweithäufigste Ursache von tödlichen Unfällen. „Schon beim geringsten Zweifel darf unter keinen Umständen überholt werden“, betont Ritter. „Das gilt ohne Ausnahme, wenn Kurven oder Kuppen die Sicht nehmen oder im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen.“ Auch vom „Kolonnenspringen“ rät die Unfallforscherin dringend ab. „Damit bringt man nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Der geringe Zeitgewinn ist es nicht wert, sich auf lebensgefährliche Manöver einzulassen.“

Überholte dürfen nicht schneller werden

Beim Wiedereinscheren muss zum überholten Fahrzeug genügend Abstand gehalten werden. Es darf nicht geschnitten oder zum Abbremsen genötigt werden. Für Fahrzeuge, die überholt werden, wiederum gilt: Sie dürfen während eines Überholvorgangs nicht beschleunigen und müssen einem Überholenden das Einscheren ermöglichen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Größte Vorsicht ist beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen geboten. Vor allem dann, wenn deren Blinkleuchten verschmutzt oder durch Arbeitsgeräte verdeckt und für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar sind; ein Traktor könnte somit „unangekündigt“ abbiegen. Und manchmal wird es durch überbreite oder beladene Fahrzeuge auf schmalen Straßen so eng, dass zum Überholen nicht genügend Sicherheitsabstand bleibt.

Wichtig auch: Radfahrer, Krafträder und andere einspurige Fahrzeuge dürfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, außerorts mit 2 Meter Abstand überholt werden, wobei sich die größere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls 2 Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht Überholverbot. Haltende Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nur in Schritttempo passiert werden.

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen

Und was gilt auf der Autobahn? „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie nach dem Überholen wieder auf die rechte Spur wechseln müssen, denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Ritter. Eine Faustregel besagt: Kann man bis zum nächsten Überholen auf der rechten Spur länger als 20 Sekunden fahren, muss man sie auch nutzen. Rechts zu überholen ist auf Autobahnen in der Regel untersagt. Ausnahmen gelten für Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Ebenso für Kolonnen bis Tempo 80 km/h, wenn es auf dem rechten Fahrstreifen maximal 20 km/h schneller vorangeht als links. © DEKRA

Viele Unfälle durch riskantes Überholen.© DEKRA
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OPTIMALE PRAXIS-VORBEREITUNG mit den Fahraufgabenkatalogen von DEGENER!

Übersichtlich, gut lesbar und in strukturierter Form bieten diese Bücher Auszüge der entsprechenden Klassen aus der neuen amtlichen Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung, gültig seit Januar 2021. Sie eignen sich sowohl für Anwärter als auch für gestandene Fahrlehrer, ideal zur Planung, Vorbesprechung und Analyse der in einer Prüfung zu fahrenden Aufgaben.

Zudem bieten die Bücher einen Zugang zum elektronischen Prüfprotokoll, mit dem die aaSoP die praktischen Prüfungen ab sofort dokumentieren. Wesentliche Neuerungen sind die Bewertungskriterien und der – die Grundfahraufgaben ergänzende – neue Fahraufgabenkatalog der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Hier werden detailliert die „Anforderungsstandards“ an die Fahraufgaben, die damit geprüften Fahrkompetenzbereiche bzw. „Beobachtungskategorien“ und fünf „Bewertungskriterien“ zur Einschätzung der Fahraufgabenbewältigung beschrieben.

Mit diesen Fachbüchern gewährleisten Sie eine ideale Verzahnung von Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung und bieten somit eine umfassende Prüfungsvorbereitung!

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Fahraufgabenkatalog Klasse A

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Das Buch präsentiert in übersichtlicher, lesbarer und optisch strukturierter Form einen Auszug aus der neuen amtlichen Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung der Zweiradklassen, gültig ab Januar 2021. Es eignet sich sowohl für Anwärter als auch für gestandene Fahrlehrer, ideal zur Planung, Vorbesprechung und Analyse der in einer Prüfung zu fahrenden Aufgaben.

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Fahraufgabenkatalog Klasse B(E)

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Als Basis für das elektronische Prüfprotokoll zur Bewertung der Prüfungsfahrten, schafft der Fahraufgabenkatalog Klarheit darüber, worauf sich die Ausbildenden und ihre Fahrschüler und Fahrschülerinnen in der praktischen Fahrprüfung einstellen müssen. Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse B und BE haben wir die amtliche Textfassung zu den Anforderungen und Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben im Sinne der Übersichtlichkeit aufbereitet – und geschickt kombiniert: Die wenigen Abweichungen der beiden Kataloge, also Hinweise und Fehlerbewertungen, die jeweils nur für B oder BE gelten, sind selbstverständlich hervorgehoben. Hier finden Sie sich schnell zurecht.

Hier Leseprobe als PDF herunterladen:

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Fahraufgabenkatalog Klasse C

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Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse C haben wir die amtliche Textfassung zu den Anforderungsstandards und den dazugehörigen Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf eine Art zusammengefasst, die den Schwerpunkt auf Übersichtlichkeit legt.

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Fahraufgabenkatalog Klasse D

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Sozialvorschriften

Die Sozialvorschriften dienen dem Schutz der Fahrer und haben da­mit indirekt großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Dieser Band hilft die komplexen und häufig auch schwer verständlichen Verordnungen und juristischen Zu­sammenhänge zu verstehen. Die schwierigen Formulierungen der Verordnungen und komplizierten Zusammenhänge werden anschau­lich, verständlich und praxisnah dargestellt. Zahlreiche Praxisbil­der, erklärende Grafiken und ein übersichtliches Layout tragen dazu bei. Darüber hinaus werden hier die wichtigsten Rechte und Pflichten des Berufskraftfahrers verständlich dargestellt. Damit eignet sich dieser Band sowohl für die Aus-­ als auch für die Weiterbildung. Durch die klare Gliederung kann dieses Werk aber auch wunderbar als Nach­schlagewerk verwendet werden.

Inhalte:

  • Anwendung d. Sozialvorschriften
  • Kontrollgeräte und digitaler Tachograph (DTCO 4.0)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Sonntagsfahrverbot
  • Ferienreiseverordnung
  • Pflichten des Fahrers in der Aus­- und Weiterbildung
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • zahlreiche Abbildungen und Übersichten
  • Inhalte nach der neuen Verord­nung (EU) 2020/1054

Frank Erhardt · Dirk Wegner

DEGENER BKF-TEILNEHMERBAND SOZIALVORSCHRIFTEN Art.-Nr. 41105
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