Straßenverkehr in Zahlen

Das deutsche Straßennetz ist in der Summe mehr als doppelt so lang wie der Abstand zwischen der Erde und dem Mond. Darunter nehmen Bundesfernstraßen eine Länge von 51.033 km ein – aufgeteilt auf 13.191 km Bundesautobahnen und 37.842 km Bundesstraßen. Landes- und Staatsstraßen nehmen eine Länge von 86.924 km ein und alle Kreisstraßen ergeben eine Strecke von 91.826 km. Dazu kommen noch sonstige Straßen mit einem Schätzwert von rund 600.000 km (Stand 01. Januar 2020, Quelle BMVI).

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StVO – Novelle, Änderungen, Bußgeld

Gut ein Jahr nach der Verkündung der geänderten StVO haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der Bundesrat stimmte am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zu. Seit dem 9. November gelten unter Anderem verschärfte Strafen und höhere Bußgelder bei zu hoher Geschwindigkeit, fürs Falschparken und Autoposing. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundes­minister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Die Änderungen der Buß- und Verwarngelder sollen der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr dienen. Mit der aktuellen Verordnung hat das lange Ringen zwischen Bund und Ländern nun ein Ende. Die erste Version war bereits im Frühjahr 2020 wegen eines Formfehlers gescheitert. Die Änderungen der Reform lassen das Schnellfahren, das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden und das Falschparken deutlich teurer werden.

Halten und Parken

Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe sieht die Novelle des Bußgeldkatalogs abschreckende Geldbußen vor. Dafür können ab sofort Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig werden. Bei schwereren Verstößen kann dazu auch ein Punkt im Fahreignungsregister hinzukommen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder dem Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auch das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve ruft ein Bußgeld von 35 Euro ab und für allgemeine Halt- und Parkverstöße können bis zu 25 Euro fällig werden. Die Einstufung der verschiedenen Verstöße erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Rettungsgasse

Wer unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, muss sich darauf einstellen, dass dies jetzt genauso verfolgt und geahndet wird wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Dazu kommen noch zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Sonstige Regelverstöße

Weitere Verstöße ziehen zudem von nun an ein höheres Bußgeld nach sich. So kann die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden, genauso wie das sogenannte Auto-Posing mit unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren. Zudem ist für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts eine Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. (AnK)

Verbotswidriges Parken zieht schwerere Bußgelder nach sich.© DEGENER
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Synthetische Kraftstoffe sind keine Vision mehr

Umweltfreundliche Kraftstoffe, die in jedem Verbrennungsmotor eingesetzt werden können und dennoch dem Klima nicht schaden. Was eine Zukunftsvision war, haben das Institut für Energieverfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen (IEC) der TU Bergakademie Freiberg und Chemieanlagenbau Chemnitz (CAC) bereits umgesetzt. Mit ihrem marktreifen Verfahren können sie bereits jetzt synthetisches Benzin aus Methanol herstellen, das aus Kohlendioxid (CO2) und „grünem“ Wasserstoff (H2) erzeugt wird – ganz ohne fossile Rohstoffe. Das haben die beiden Partner jetzt dem „e-Fuels-Forum“ im Rahmen einer Deutschlandtour an der Demonstrationsanlage der TU Bergakademie Freiberg präsentiert.

Die e-Fuels sind nicht nur klimaneutral in der Herstellung. Mit ihnen können auch die weltweit rund 1,4 Milliarden Fahrzeuge im Bestand problemlos als Zumischung betankt werden. Die Demonstrationsanlage an der TU Bergakademie Freiberg stellt heute 100 Liter pro Stunde her. In einer ersten industriellen Anlage sollen es bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr werden, ab 2024 dann bis zu 250.000 Tonnen. Ziel ist bis 2030 jährlich eine Million Tonnen synthetisches Benzin. „Diese Menge leistet bei einem jährlichen Verbrauch in Deutschland von etwa 16 Millionen Tonnen Ottokraftstoff einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele“, erklärt Jörg Engelmann, Geschäftsführer CAC.

Um große Mengen an regenerativ gewonnener Energie für die Energiewende in Deutschland zur Verfügung zu stellen, ist Import aus energiebegünstigten Ländern mit viel Sonne und Wind notwendig. Hier kommt ein weiterer Vorteil von strombasierten synthetischen Kraftstoffen ins Spiel: Umgewandelt in e-Fuels beziehungsweise deren Rohstoffe Wasserstoff und Methanol ist „grüner“ Strom in großen Mengen transportierbar und damit auch hierzulande nutzbar.

CAC und das IEC arbeiten bereits seit 2008 auf dem Gebiet „Power-to-X“. „Das X kann dabei vieles sein: Neben Benzin lassen sich auch Diesel, Kerosin, Methanol, Ammoniak, Gas oder Flüssiggas aus CO2 und Wasser herstellen. Alles, was man braucht, sind Strom, Katalysatoren und Reaktoren“, erklärt Prof. Dr. Martin Gräbner, Direktor des IEC. Die Demons­trationsanlage für synthetisches Benzin wurde 2009 als bundesweit erste ihrer Art auf Basis der Laborergebnisse zu Kohlenwasserstoffsynthesen der TU Bergakademie Freiberg errichtet.
© (Auto-Medienportal.NET aum)

e-Fuels – Klimaneutrale Energie© Detlev Müller/TU Bergakademie Freiberg
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Unfallrisiko und Präventionsmaßnahmen für junge Pkw Fahrer*innen

Junge Fahrer*innen sind nach wie vor die herausragende Risikogruppe im Unfallgeschehen auf deutschen Straßen. Auch wenn sich in den vergangenen Jahren ein positiver Trend erkennen lässt, müssen weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit junger Fahrer*innen unternommen werden.

Junge Fahrer*innen sind besonders gefährdet, da sie noch über wenig Fahrerfahrung verfügen (Anfängerrisiko) und gleichzeitig risikobereiter sind als Erwachsene (Jugendlichenrisiko).

Das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko junger Fahrer*innen ist in den letzten 10 Jahren erheblich gesunken. Das ist auf Maßnahmen wie das Begleitete Fahren mit 17, das Alkoholverbot in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren sowie Verbesserungen in der Fahrausbildung und -prüfung zurückzuführen. Doch nach wie vor haben junge Fahrer*innen das höchste Unfallrisiko.

In der Gruppe der 21- bis 24-jährigen Fahrer*innen zeigt sich zwar auch ein Rückgang der Unfälle mit Personenschaden, das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko ist jedoch gestiegen. Auch bei den alkoholisierten Hauptverursacher*innen von Unfällen mit Personenschaden sind sie überrepräsentiert.

Deshalb hat die UDV als Teil der BASt-Projektgruppe weiterführende Maßnahmen zur Absenkung des Unfallrisikos in der Hochrisikophase vorgeschlagen:

  • Verlängerung der Probezeit von derzeit zwei auf drei Jahre
  • Probezeitreduzierungen von maximal zwölf Monaten bei freiwilliger Teilnahme an qualifizierten Maßnahmen
    (z. B. Begleitetes Fahren mit 17 Jahren (mit vereinfachten Regelungen u. a. für die Begleitung) und edukative Maßnahmen)
  • Öffnung des Begleiteten Fahrens auch für über 18-Jährige
  • Kontinuierliche wissenschaftliche Weiterentwicklung von Fahrausbildung und Fahranfängervorbereitung.

Darüber hinaus empfiehlt die UDV eine Ausweitung des Alkoholverbots auf die 21- bis 24-jährigen Fahrer*innen.

© Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

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Wenig Aufwand für mehr finanzielle Sicherheit

„Beim Geld“, stellt ein Sprichwort lakonisch fest, „hört die Freundschaft auf“. – Deshalb sollte man Geldgeschäfte den Profis überlassen. Das gilt auch für Dienstleister wie Fahrschulen, die sich neben der kundennahen Ausbildung auch noch die unerfreuliche Auseinandersetzung mit säumigen Zahler*innen zumuten.

LAUFEN SIE NICHT IHREM GELD HINTERHER

Ihre Zeit ist kostbar und Ihre Nerven können von dem einen Fahrschüler und der anderen Fahrschülerin im Unterricht oder auch im Fahrzeug auf der Straße schon mal ganz schön strapaziert werden. Da ist es dann wenig hilfreich – und auch pädagogisch nicht sonderlich wertvoll – im Anschluss an die Unterweisungen auch noch den Hinweis auf Außenstände unterzubringen.

In der Gruppensitzung, im Unterricht, gehört es sich nicht und auch im direkten Dialog im Auto ist es ein Unbehagen, dass mit Ihrer Arbeit ja eigentlich nichts zu tun hat. „Geben Sie das Unbehagen einfach ab“, ist daher der ultimative Ratschlag für den sprichwörtlichen „inneren Frieden“ – und ausgeglichene Konten.

FAHRSCHULOFFICE 360° CASH ÜBERNIMMT DEN FLOW

Die neueste Version der DEGENER Verwaltungssoftware FAHRSCHULOFFICE 360° kann nicht nur digitale Kommunikation, modernes Dokumentenmanagement, optimierte Abrechnungsverfahren und die effektive Einbindung der Fahrlehrer-App per Live Synchronisation – sondern auch dafür sorgen, dass die Kasse stimmt. Mit der neu implementierten Erweiterung CASH senden Sie die Kundenrechnung einfach an unseren Kooperationspartner FinTecrity GmbH. Schon werden Ausdruck und Versand der Rechnungen übernommen und Sie erhalten eine 100%ige Ankaufszusage, sollten Ihre Fahrschüler*innen einmal nicht rechtzeitig bezahlen. Ihr Geld haben Sie sicher!

SO KOMMT JEDER EURO BEI IHNEN AN

Weniger persönlicher Stress bei gleichzeitig mehr finanzieller Sicherheit – welche besseren Argumente kann es geben? Die Arbeitsentlastung durch Auslagerung Ihres Rechnungsmanagements (inklusive Rechnungsversand, Mahn- und Inkassowesen) werden Sie sofort spüren – und auch wieder nach außen ausstrahlen. Genießen Sie das positive Image, dass das „Geld“ kein Thema zwischen Ihnen und Ihren Fahrschülern ist, nutzen Sie die frei werdende Zeit für Ihr Kerngeschäft und freuen Sie sich über die finanzielle Sicherheit einer professionellen Ankaufzusage. So senken Sie die eigenen Kosten und verbessern zudem die Liquidität Ihres Unternehmens. Wir übernehmen unangenehme und lästige Aufgaben! Und Sie bekommen in jedem Fall Ihr Geld!

EINFACHER IST SCHNELLER

Die Zukunft gehört der Digitalisierung. Machen Sie jetzt den entscheidenden Schritt in diese Richtung und entlasten Sie Ihre Bürokräfte! Erleichtern Sie sich und Ihren Angestellten die Arbeit und sorgen Sie für mehr Zufriedenheit im Team und klare, schnellere und rechtssichere Abläufe. Geben Sie die unangenehmen Pflichten einfach aus der Hand. Informieren Sie sich in Ruhe, z. B. im Gespräch mit unseren praxisorientierten Außendienst-Mitarbeitern über die Möglichkeiten, mit denen Sie die entscheidenden Vereinfachungen in Ihren Arbeitsabläufen erzielen und in den Firmenalltag integrieren. Verlassen Sie sich auf die zeitnahe Ausschüttung der Zahlungseingänge sowie faire Konditionen – wir machen das für Sie!

Arbeitsentlastung und mehr finanzielle Sicherheit mit Fahrschuloffice CASH. © Adobe Stock
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