Auch keine Lockerung für Corona – nicht mehr als 2 Doppelstunden anrechenbarer theoretischer Unterricht pro Tag

§ 4 Abs. 6 der Fahrschülerausbildungsordnung bestimmt, dass regelmäßig nicht mehr als 2 Doppelstunden am Tag anrechenbarer theoretischer Unterricht abgehalten werden dürfen. Die Zusammenfassung der Ausbildung in Intensivkursen mit mehr als 2 Doppelstunden täglich ist durchaus umstritten, weil § 4 Abs. 6 der Fahrschülerausbildungsordnung als Sollvorschrift ausgestaltet ist und insoweit Interpretationen zulässt, ob, wann und welche Ausnahmen möglich sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 1983 entschieden, dass ein Ganztagsunterricht, bei dem im Rahmen eines Kompaktkurses der theoretische Unterricht in 7 Doppelstunden an einem Tag (8.00 -18.00 Uhr) abgehalten werden sollte, als unzulässig anzusehen ist. Mit einem solchen Unterricht sei weder eine ausreichende Wiederholung zur Festigung des Gelernten noch die aus verkehrspädagogischer Sicht erforderliche Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in den praktischen Unterricht (sog. Verzahnung) gewährleistet. Das Bundesverwaltungsgericht ließ allerdings offen, wann ein Abgehen von der Regel der Begrenzung des Unterrichtes auf 2 Doppelstunden möglich ist.

Auch nach der Auslegung der zuständigen Verwaltungsbehörden trägt die Beschränkung des theoretischen Unterrichts auf täglich 2 Doppelstunden dem Umstand Rechnung, dass ein Fahrschüler in der Regel über einen solchen Zeitraum hinaus nicht aufnahmefähig ist (und zwar auch in den Schulferien) und dass ein im Unterricht behandeltes Thema sich erst einmal setzen muss, bevor das nächste Thema begonnen wird. Auch sollte der Fahrschüler Gelegenheit haben, die theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Das OLG Hamm hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die strenge Auslegung des § 4 Abs. 6 der Fahrschülerausbildungsordnung 2019 nochmals bestätigt. Dort hatte eine Fahrschule angekündigt, dass bei einer Motorradausbildung der Fahrschüler bereits am siebten Ausbildungstag die theoretische Prüfung ablegen kann. Auch dies wäre nur möglich, wenn der theoretische Unterricht entgegen § 4 Abs. 6 Satz 3 in den für die Ausbildung zur Verfügung stehenden 6 Werktagen mit mehr als 2 Unterrichtseinheiten durchgeführt wird. Im konkreten Fall musste an 4 der 6 Ausbildungstage je eine zusätzliche dritte Unterrichtseinheit abgehalten werden. Das OLG Hamm hat diese Praxis als unzulässig angesehen und die Fahrschule zur Unterlassung verurteilt. Zulässige Ausnahmen für die Verdichtung des Unterrichtes auf mehr als 2 Doppelstunden am Tag auch im Rahmen eines Ferien- oder Kompaktkurses sind sicher die Erkrankung eines Fahrlehrers mit der Folge der Gefährdung der Erreichung des Kurszieles. Vor dem Hintergrund der Ausbildungsziele und der Verzahnung von Theorie und Praxis müssen sich diese Ausnahmen aber auf derartige unvorhersehbare Ereignisse beschränken.

Die Diskussion um den theoretischen Unterricht hat in der Corona-Pandemie wieder an Fahrt aufgenommen durch die temporäre Zulassung von Online-Theorieunterricht. Nicht zu beanstanden ist es sicher, wenn eine Fahrschule mehr als 2 solcher Online-Doppelstunden pro Tag anbietet. Für den Nachweis der theoretischen Ausbildung können aber nur 2 Einheiten je Tag und Fahrschüler/in berücksichtigt werden. Dies sieht eine Fahrschule in Nordrhein-Westfalen anders und beruft sich dabei auf einen Erlass des Verkehrsministeriums, das mehr als 2 theoretische Unterrichtseinheiten am Tag zugelassen haben soll. Unabhängig davon, dass ein solcher Ländererlass die bundesweit geltenden Vorschriften der Fahrschülerausbildungsordnung nicht außer Kraft setzen kann, ist weder in dem Erlass noch in der konkreten Bewilligung der Durchführung der Online-Theorie durch die zuständige Verwaltungsbehörde eine solche Regelung tatsächlich enthalten. Die Wettbewerbszentrale hat daher beim LG Münster Klage erhoben, um klären zu lassen, dass die Beschränkung auf 2 Doppelstunden anrechenbaren theoretischen Unterricht am Tag auch für den Online-Unterricht gilt.

In einem weiteren Fall zur Werbung mit Online-Theorieunterricht führt die Wettbewerbszentrale vor dem LG Berlin ein Grundsatzverfahren zum Thema Online-Theorie. Das Unternehmen bietet Fahrschülern bundesweit die Durchführung von Online-Theorieunterricht an mit dem Hinweis, die praktische Ausbildung könne dann in einer beliebigen Fahrschule fortgesetzt werden. Die Wettbewerbszentrale hat dazu eine ganze Reihe von Werbeaussagen als irreführend beanstandet und vor dem LG Berlin Klage auf Unterlassung erhoben.

Um die Theorie vermitteln zu können, müssen Fahrschüler aufnahmebereit sein. © Adobe Stock
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Die Einführung der OPFEP verlief trotz Pandemie-Bedingungen reibungslos

Die zu Beginn dieses Jahres neu eingeführte Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) ist gut angelaufen. Diese Zwischenbilanz zieht die Sachverständigenorganisation DEKRA, die in den ostdeutschen Bundesländern für die Fahrerlaubnisprüfung verantwortlich ist. „Grundsätzlich können wir sagen, dass die Einführung alles in allem reibungslos verlaufen ist – und das trotz der Pandemie“, so Dr. Roland Krause, Leiter der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden.

„Die Rückmeldungen sowohl aus den Fahrschulen als auch von unseren Kolleginnen und Kollegen sind fast durchweg positiv“, berichtet Dr. Krause. „Die Fahrerlaubnisbewerber selbst haben ja zwar in der Regel keinen Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Prüfverfahren; aber auch von ihnen haben wir bisher keine negative Äußerung gehört.

Unser Eindruck ist, dass vor allem die detaillierte Rückmeldung, die Bewerberinnen und Bewerber im Gespräch und schriftlich auf Basis des elektronischen Prüfprotokolls bekommen, sehr gut ankommt. Und auch unsere Prüfer sind froh, endlich ohne Papier zu prüfen.“

Die Erfahrungsberichte aus den DEKRA Niederlassungen zwischen Rostock und Suhl decken sich mit einer Ersteinschätzung der TÜV | DEKRA arge tp 21, die auf der Befragung von Fahrlehrern und Prüfern sowie auf einer Analyse der Qualität und Plausibilität der Dokumentation von fast 25.000 Prüfungen aus dem Januar 2021 beruht. Die Studie hält fest, dass keine der drei Teiluntersuchungen Hinweise auf „substanzielle systembedingte Schwachstellen bei der Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung oder beim elektronischen Prüfprotokoll“ ergeben hat. Das Evaluationskonzept zur Einführung der OPFEP sieht weitere Befragungen vor.

Elektronisches Prüfprotokoll ist die auffälligste Änderung

Seit Einführung der OPFEP werden Fahrerlaubnisprüfungen in ganz Deutschland einheitlich mit Hilfe eines Tablet-Computers in einer speziellen Software dokumentiert. „Das ist sicher die Änderung, die für Außenstehende am auffälligsten ist“, sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der DEKRA Automobil GmbH. Der Prüfer hält seine Bewertung zu den einzelnen Fahraufgaben im elektronischen Prüfprotokoll fest. Dazu muss er immer nur dann aktiv werden, wenn der Bewerber die Aufgabe besonders gut löst oder einen Fehler macht. „So kann er sich vorrangig seiner Hauptaufgabe widmen, nämlich der Beobachtung des Bewerbers während der Fahrt“, erklärt Dr. Schmidt.

Einheitliche Anforderungen zu Fahraufgaben

Mit der OPFEP wurden auch die Anforderungen an die Bewerber im Blick auf die Fahraufgaben bundeseinheitlich klar definiert: Welche Fahraufgaben müssen geprüft werden? Was wird dabei von den Bewerbern konkret erwartet?

Wie sehen die Bewertungs- und Entscheidungskriterien aus? „Der Fahraufgabenkatalog erhöht so die Objektivität und die Transparenz im Prüfverfahren und bildet eine wichtige Grundlage auch für die Arbeit der Fahrschulen“, so Dr. Schmidt.

Gut 70.000 Praktische Fahrerlaubnis­prüfungen hat allein DEKRA von Januar bis Mai 2021 nach dem neuen Verfahren abgenommen. Das sind rund ein Drittel weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2019 ohne Corona, aber fast 10.000 mehr als in den ersten fünf Monaten 2020. Ausschlaggebend dafür sind unterschiedliche behördliche Lockdown-Vorgaben, mit denen die Bundesländer jeweils auf die Entwicklung der Inzi­denzzahlen reagiert haben.

„Bei den Erfolgsquoten gibt es in den Vergleichs­zeiträumen keine substanziellen Veränderungen“, bilanziert der Leiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA.
© DEKRA e.V.

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GO MOBILE – gehen Sie aktiv auf Ihre Kunden zu

Sie haben die Vorteile der Digitalisierung erkannt und nutzen bereits das DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360°? Dann werden Sie von der Komplettierung der Verwaltungssoftware durch die vollständig digitalisierte Schnittstelle zwischen Ihrem Büro und den Fahrschülerinnen und Fahrschülern begeistert sein.

Mit dem neuen Modul „Fahrschul-Campus 360°“ bringen wir die digitalisierte junge Kundschaft mit der gesetzlich geregelten Fahrschulverwaltung zusammen: Die neuen zusätzlichen Funktionen machen nich nur die Terminplanung und andere organisatorische Belange, sondern die gesamte Kommunikation zwischen Fahrschule, Fahrlehrenden und Fahrlernenden schneller, sicherer und effizienter. Nie wieder doppelte Datenerfassung, stattdessenneue digitale Möglichkeiten für die Terminabsprachen mit den Fahrschülern. Der Fahrschul-Campus 360° ist die direkte Verbindung zu Ihren Schülern, zuverlässig und verbindlich! – Denn Kommunikation ist alles: Chatten Sie mit Ihren Fahrschülern und vermeiden Sie unnötige Telefonate und Rückfragen in beiden Richtungen. Reduzieren Sie unnötigen Verwaltungsaufwand: Termine, Anwesenheit, Ausbildungsstand – jede Änderung wird direkt mit dem FAHRSCHULOFFICE 360° synchronisiert – alle relevanten Informationen zum Ausbildungsstand, nächste Termine, aktueller Saldo, notwendige Dokumente, uvm.

Das Modul bietet Entlastung und Zeitersparnis für Ihr Büro-Personal: Ihre Fahrschüler können Termine für Fahrstunden online anfragen. Und Sie haben eine detaillierte Übersicht zum theoretischen und praktischen Ausbildungsstand für jeden Fahrschüler. Anwesenheitslisten gehören der Vergangenheit an: Fahrschüler können direkt mit der Campus-App die Unterrichtsteilnahme bestätigen.

Zusätzlich können Sie im Fahrschul-Campus 360° Ihr eigenes Firmenlogo einbinden und damit die Wiedererkennung Ihrer Fahrschule stärken.

Damit Sie und Ihre Lernenden sich mit den neuen Funktionen erst einmal in Ruhe vertraut machen können, hat das Software-Entwicklungsteam im DEGENER Verlag eine informative Einführungstour in das Programm integriert: Beim Neustart des Fahrschul-Campus 360° startet jetzt automatisch die „Campus-Tour“ direkt mit und führt Ihnen die wichtigsten Programmeigenschaften vor.

Nach dem Ende der Einführungsrunde kann die Campus-Tour auf Wunsch jederzeit über das Menü erneut gestartet werden. Daneben haben wir zahlreiche Video-Bedienungsanleitungen erstellt, die den Umgang mit den verschiedenen Programm-Funktionen ausführlich und anschaulich erklären. Diese Tutorials können einerseits über YouTube abgerufen werden. Andererseits sind die Tutorials auch für Ihre Lernenden einfach direkt am Handy von der APP aus abrufbar. Ein Klick auf die Schaltfläche FAQ (für: Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen), schon werden sie auf die entsprechende Übersichtsseite weitergeleitet. Dort finden sich alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Bedienschritten beim Umgang mit dem Campus.

Starten Sie JETZT in die direkte Kommunikation mit Ihren Kunden. Ohne technische Hürden. Ohne Umwege. Mit mehr Planungssicherheit.

Nutzen Sie die neuen digitalen Möglichkeiten für direkte Termin­absprachen mit den Fahrschülern. Jederzeit, zuverlässig und verbindlich. Direkt aufs Handy. Mit Fahrschul-Campus 360° halten Sie den unmittelbaren Kontakt
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Immer noch eine unterschätzte Gefahr – die Landstraße

Wenig Verkehr, kaum Ampeln, schöne Landschaften – Landstraßen wirken meist idyllisch, doch der Schein kann trügen. Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich 2020 in Ortschaften – die Zahl der Verkehrstoten bei Unfällen allerdings ist auf Landstraßen mit 58,5 % laut Statistischem Bundesamt am höchsten. Demzufolge stirbt alle fünfeinhalb Stunden ein Mensch an einem Verkehrsunfall auf der Landstraße. Auch im Jahr davor waren es nach vorläufigen Angaben knapp 59 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten und damit insgesamt 1592 Personen.

Zu den Gründen gehören hier zum einen die hohe Fahrgeschwindigkeit, die oft schlimmere Folgen nach sich zieht als auf Straßen innerorts und zum anderen liegt es an weiteren Risikofaktoren; dazu gehört die fehlende Trennung zum Gegenverkehr, schlechte Überholmöglichkeiten, Kreuzungen oder ungeschützte Hindernisse wie Bäume neben der Fahrbahn. Ebenso fatal sind Kollisionen mit Wild. Schon bei 50 km/h entwickelt ein 20 Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von fast einer halbe Tonne. Auch die Wetterlage kann die Fahrt auf der Landstraße stark beeinflussen – Nebel, Regen, Schnee, blendender Sonnenschein. Bei Nässe und hoher Geschwindigkeit, können die Reifen den Kontakt zur Fahrbahn verlieren. Unnötiges Überholen sollte zudem vermieden werden: Fahrzeuge erscheinen oft langsamer und weiter weg, als sie tatsächlich sind – hier lohnt es nicht eine Gefahr einzugehen. Insbesondere die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern – junge Pkw-Fahrer bis 24 Jahre und Motorradfahrer sollten die Gefahr nicht unterschätzen und darauf sensibilisiert werden! Das Ziel sollte ein faires und rücksichtsvolles Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer sein, die sich die Landstraße teilen.

Gerade für Motorradfahrer sind die interessante Straßenverläufe, die man flüssig abreiten kann attraktiv. Doch nicht nur landschaftliche Anreize können hinter der nächsten Biegung warten. Durch uneinsichtige Kurven können Gefahrensituationen unvermittelt auftauchen – Hindernisse oder Verunreinigungen, Ernteverkehr, entgegenkommende „Kur-venschneider“ können zur tödlichen Gefahr werden. Man kann ihnen zwar nicht immer aus dem Weg gehen, doch mit der richtigen Vorbereitung und angepasster Fahrweise lassen sich Gefahren minimieren und Stresssituationen besser meistern. Es gilt hier mental auf Gefahrensituationen vorbereitet zu sein, sich auf die Fahraufgaben zu fokussieren, die Straßenbeschaffenheit und den Fahrbahnbelag im Auge zu behalten. Wer reflektiert und vorausschauend fährt, kann früh reagieren und schon im Ansatz Gefahrenpotentiale entschärfen. Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen. Auf Landstraßen kam zuletzt auf durchschnittlich 295 Unfälle ein Verkehrstoter. Zum Vergleich: Auf Autobahnen kam im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 410 Unfälle eine getötete Person, innerhalb von Ortschaften kam rein rechnerisch bei jedem 2031.

Uneinsichtige Kurven können für negative Überraschungen sorgen.© DEGENER
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Klasse AM – Mehr Mobilität für junge Menschen

Bundesweit gilt jetzt – Das Einstiegsalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Das Gesetz trat am 28.Juli 2021 in Kraft. Dieser deutschlandweiten Lösung hat der Bundesrat am 28. Mai zugestimmt. Damit gerade Jugendlichen auf dem Land mehr unabhängige Mobilität ermöglicht wird. Nach einem Modellversuch war es bisher nur in einzelnen Bundesländern möglich, die Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben. Das führte zu Problemen bei der Gegenseitigen Anerkennung in den unterschiedlichen Bundesländern. Mit der Bundeseinheitlichen Regelung hat dies nun ein Ende. Der Erwerb der Klasse AM erfolgt nun mit der geänderten Schlüsselziffer 195. Damit geht die Auflage einher, dass diese Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt und Fahrten ins Ausland bis zum 16. Geburtstag verboten sind.

Abbildung © YAMAHA Motor Deutschland
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