Neues vom intelligenten Fahrtenschreiber

Seit mehr als 15 Jahren sind digitale Fahrtenschreiber Bestandteil in jeder Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer und auch in der Weiterbildung der Ausbilder unverzichtbar.

Die nächste als 2. Generation bezeichnete Stufe der technischen Entwicklung begleitet uns in Form der intelligenten Fahrtenschreiber, die auch unter dem Begriff Smart Tachograf geführt wird, ist seit rund zwei Jahren im Markt anzutreffen. Deshalb heißt es für Referenten in der BKF-Weiterbildung, für Fahrlehrer und Ausbilder sich intensiv mit der Technologie und deren rechtskonformer Anwendung intensiv auseinanderzusetzen.

Erkennung des Fahrzeuggewichts beim Release 4.0e

In diesem Sommer haben die beiden Hersteller vom DTCO 1381 und dem SE 5000 jeweils neue Versionen vorgestellt, die als weiterer Entwicklungsschritt auf dem Weg zum verbesserten und damit intelligenteren Fahrtenschreiber dienen. Die Marke VDO spendierte ihrem DTCO 1381 im Release-Stand 4.0e nunmehr einen Arbeitszeitcounter, die automatische Erkennung eines Grenzübertritts sowie die Erfassung des Fahrzeuggewichts und der Achslasten gemäß der DVO (EU) 2019/1213. Sobald die Fahrzeughersteller in der Lage sein werden, die OnBoard-Wiegesysteme mit den geforderten Toleranzen zur Gewichtserfassung zu liefern, sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission bis Ende Mai 2024 die Fahrzeuggewichte ebenfalls via DSRC (Dedicated Short Range Communication) fernausgelesen werden können.

Automatische Erkennung des Grenzübertritts beim SE 5000

Stoneridge als schwedischer Hersteller des SE 5000 bietet in der Revision 8RG ebenfalls die automatisierte Erkennung des Grenzübertritts. Anders als beim DTCO, der erst am Ende des Tages dem Fahrer einen Vorschlag zum Land, in dem der Arbeitstag beendet wird, anbietet, reagiert der SE 5000 bereits 120 Sekunden nach Grenzübertritt mit einer Meldung, das die Ländereingabe auf das erreichte Land angepasst werden muss. Die automatische Ereignismeldung kann derzeit noch über eine Einstellung mittels der Unternehmenskarte ausgeschaltet werden. Eine gelungene Innovation verbirgt sich hinter der automatischen Umstellung auf eine andere Zeitzone, wenn durch Grenzübertritt zwischen z. B. Schweden und Finnland oder von Spanien nach Portugal diese Anpassung der Ortszeit erforderlich ist.

Unter Anwendung von Ausnahmen kann es erforderlich sein, dass ein Fahrer vor vollständig absolvierter täglicher Ruhezeit einen neuen Lenkzeitabschnitt beginnen muss. Hier bietet der neue Stoneridge die Möglichkeit, den Lenkzeitabschnitt individuell zu starten. Dabei zählt die Zeit im linken Sektor abwärts und rechts aufwärts, um dem Fahrer die bestmögliche Kontrolle der erbrachten Zeiten zu gewährleisten.

Ein aktuell heiß diskutiertes Thema ist die Eingabe zum tatsächlichen Beginn des Arbeitstages mittels der Eingabe „Beginn Land“. Die viele Jahre geschulte Auffassung, dass der Arbeitstag eines Kraftfahrers erst mit dem Stecken der Fahrerkarte beginnt, mag für den Fernverkehr gegolten haben, wenn der Fahrer seine Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht hat. Für Unternehmen, die z. B. im regionalen Verteilerverkehr Beförderungen durchführen oder für das Baugewerbe und für Kraftverkehrsunternehmen die Personen im Gelegenheitsverkehr befördern, kann diese Auffassung nicht geteilt werden. Hier beginnt der Arbeitstag für den Fahrer bereits mit dem Empfang der Schlüssel und Papiere oder sogar bereits mit dem Umkleiden, wenn besondere Arbeitsschutzkleidung zu tragen ist. In solchen Fällen muss die Eingabe „Beginn Land“ bereits mit dem manuellen Nachtrag vorgenommen und am Ende des Nachtrages ein zweites Mal bestätigt werden, damit der Abfahrtkilometerstand dem Fahrer zugeordnet wird und der betreffende 24-Stunden-Rahmen definiert ist.

Für solche Anwendungen bietet der SE 5000 8RG die Möglichkeit, den Arbeitstag separat starten und beenden zu können. Im Menü kann der Fahrer die Eingabe mit der Auswahl JA/NEIN quittieren.

Warum muss der Fahrer „Beginn Land“ zweimal eingeben? Am Beispiel der beiden Ausdrucke ist zu erkennen, was passiert, wenn „Beginn Land“ vor dem Steckzeitpunkt der Fahrerkarte im Massenspeicher des Fahrtenschreibers registriert wird. Im linken Ausdruck gab der Fahrer 1 den tatsächlichen Beginn seines Arbeitstages um 09:45 Uhr ein, setzte Artikel 34 Absatz 7 korrekt um, und unterdrückte die zweite automatische Abfrage nach „Beginn Land“ zum Steckzeitpunkt der Fahrerkarte. Im Ergebnis fehlt ihm die Zuordnung des Abfahrtkilometerstandes, welcher nach Absatz 5 Buchstabe d für die Benutzung von analogen Fahrtenschreibern gilt, wodurch ein Verstoß erzeugt wird (rote Umrandung). Fahrer 2 gab für den Beginn des Arbeitstages und den Steckzeitpunkt der Fahrerkarte jeweils „Beginn Land“ ein. Er erhält für die 2. Eingabe den Abfahrtkilometerstand (blaue Umrandung). Nunmehr beginnt sein Arbeitstag scheinbar zweimal, ein Umstand der manchen Kontrolleur ungerechtfertigt veranlasst eine Verwarnung auszusprechen. Einem solchen Tatbestand sollte in jedem Falle widersprochen werden.

Besondere Bedeutung erhält die doppelte Ländereingabe, wenn Reisezeiten zu einem auf einem Parkplatz abgestellten Fahrzeug zu dokumentieren sind.

5. Deutsches Fahrtenschreiberforum in Berlin

Wie unschwer zu erkennen ist, gibt es seit Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber und mit dem in Kraft setzen des Mobilitätspaketes erneut eine Reihe rechtlich offener Fragen, die geklärt werden müssen. Einer Tradition folgend wird auch in diesem Jahr das Deutsche Fahrtenschreiberforum, eine nationale Institution zum Europäischen Fahrtenschreiberforum, zum 5. Mal stattfinden. Dazu treffen sich am 08. September 2021 in Berlin Vertreter aus den Reihen des Gesetzgebers, von Behörden und Verbänden, Vertreter der Hersteller und Sachverständige sowie Vertreter von Kraftverkehrsunternehmen um Lösungen zu erarbeiten und an den Gesetzgeber weiterzuleiten. Ausbilder mit tiefgründigem fachlichem Wissen zum Fahrpersonalrecht und zur Anwendung von Fahrtenschreibern sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Ausgerichtet wird das Deutsche Fahrtenschreiberforum vom Autor dieses Artikels, Dipl.-Ing. (FH) Göran Kronberg, der seit 2017 als einer der beiden ersten zertifizierten Sachverständigen für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber in Deutschland über eine hohe Sachkompetenz und umfassendes Spezial-wissen verfügt, wovon natürlich auch die Kunden des DEGENER Verlags durch die bereitgestellte Fachliteratur profitieren.
G.K.

Prinzipdarstellung OBW-Fernauslesemöglichkeit© Kronberg
Individueller Beginn eines neuen Lenkzeitabschnitts© Kronberg
Beginn eines neuen Arbeitstages
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Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität

Richtiges Verhalten in Notsituationen rettet Leben! Berufskraftfahrer sind häufig die Ersten an einem Unfallort und müssen in Notsituationen richtig reagieren und wissen, was zu tun ist. Arbeitsunfälle müssen vermieden werden. Dieser Band klärt über Vorbeugungsmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Kriminalität auf. Dazu gibt es Informationen zur Verhinderung von Ladungs- und Fahrzeugdiebstahl und zur Sicherung von Fahrzeugen. Das Kapitel Fahrsicherheit & Sicherheitssysteme gibt Tipps Notsituation zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch am Ende dieses Bandes Ihr Wissen, anhand unserer Quizfragen, überprüfen und so das Erlernte noch einmal verinnerlichen.

Inhalte:

  • fahrbedingte Unfallfaktoren
  • Typologie und Risiken der Arbeitsunfälle
  • richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Verhalten in Notsituationen
  • Darstellung der Kriminalitäts-Problematik und Maßnahmen zur Vorbeugung; besonderer Schwerpunkt: Schleusung illegaler Einwanderer
  • Fahrsicherheit & Sicherheits­systeme
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Vermittlung von Kompetenz in der Fahrschulausbildung ist auch gesellschaftliche Verantwortung

Es gibt ihn immer noch! – Den viel zu hohen prozentualen Anteil junger Fahrerlaubnisinhaber*innen an schweren und schwersten Verkehrsunfällen! Auch deshalb wurden Themen wie „Fahr­kompetenzdefizite und Unfälle“ oder Verkehrs-wahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ 2018 in die Fahrlehrerausbildung aufgenommen.

Seit 2018 werden in Deutschland Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer nach dem neuen Recht ausgebildet. Für den Gesetzgeber ist die Anhebung und der Erwerb pädagogisch/psychologischer Kompetenzen für zukünftige Fahrlehrer-anwärterinnen und -anwärter ein wesentliches Ziel in der Fahrlehrerausbildung. Ihr Anteil wurde im Vergleich zur „alten“ Fahrlehrerausbildung quasi verdoppelt. Aus gesellschaftlicher Sicht sollte das Ziel einer guten Fahrschulausbildung in der Vermittlung von Kompetenzen liegen, die stark präventiv auf die Fahrschüler wirken.

Aus rein didaktischer Sicht gelingt das nur, wenn der persönliche Bezug zu einem Lehrenden, einer Fahrlehrerin, einem Fahrlehrer, einer Dozentin, einem Dozenten, hergestellt werden kann! Dann ist es möglich, Werte und Einstellungen zu verändern, Denkprozesse anzuregen und im optimalen Fall ein Unglück zu verhindern. – Der Wert guter Theorie- und Praxisausbildung ist unbezahlbar und rettet Leben.

Der pädagogische Grundsatz, es sollen auch die schwächeren Teilnehmenden gefördert werden, sollte in jeder Form des Unterrichts beherzigt werden. Letztendlich ist es die kluge Mischung aus bewährter Didaktik und dem Einsatz innovativer Technologien, die eine erfolgreiche Bildungsarbeit ausmacht.

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Alle zwei Minuten kollidiert ein Auto mit einem Tier

Die deutschen Autoversicherer haben im vergangenen Jahr rund 272.000 Wildunfälle registriert. Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie sank die Zahl der Zusammenstöße mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wild­tieren nur leicht. „Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie die Daten des GDV weiter zeigen, sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für einen Unfall zahlten die Versicherungsgesellschaften 2020 im Durchschnitt über 3100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen. Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro. Autofahrer sollten die Warnschilder vor Wildwechsel beachten und ihre Fahrweise entsprechend anpassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherungsunternehmen haben den Teilkaskoschutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten, weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
© (Auto-Medienportal.net aum)

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Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) – wie geht es weiter mit den Teilnahmebescheinigungen?

Aufgrund der am 18. April 2018 erlassenen Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, informierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausbildungsstätten über die Einstellung und den Abruf von Teilnahmebescheinigungen durch Ausbildungsstätten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde mit der Errichtung des BQRs beauftragt, dies erfolgte aufgrund einer Vorgabe in der genannten Richtlinie.

Damit ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ab dem 23.05.2021 sukzessive den bisher im Führerschein eingetragenen Unionscode „95“. Der FQN durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zustän­digen Behörde, die nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesdruckerei mit der Produktion und Personalisierung des FQN beauftragt. Er weist dann eine bestehende (beschleunigte) Grundqualifikation nach.

Die Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen in einem automatisierten Verfahren von den anerkannten Ausbildungsstätten in das BQR eingetragen werden, dies soll soweit geplant ab dem 29.11.2021 möglich sein. Somit kann künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation können ebenfalls Einträge in das Register vorgenommen werden. Auch gilt dies für: Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Um die entsprechenden Eintragungen und Abrufe im Register zu tätigen, müssen Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde staatlich anerkennen lassen, sofern Sie noch nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen. Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten gelten längstens bis zum 02.12.2022 als anerkannt (vgl. § 30 Abs. 1 BKrFQG). Gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten können bis zum Erhalt einer staatlichen Anerkennung lediglich Papierbescheinigungen ausstellen, sie erhalten keinen Registerzugriff. Der Erhalt einer staatlichen Anerkennung kann auch vor Ablauf der Frist am 02.12.2022 beantragt werden, um einen Registerzugriff zu erhalten. Die Anerkennungsbehörde wird unmittelbar nach der staatlichen Anerkennung die notwendigen Kontaktdaten der Ausbildungsstätte an das KBA übermitteln.

Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten erhalten sowohl einen lesenden als auch einen schreibenden Zugriff auf das BQR.Die Eintragungen in das Register und die Auskünfte aus dem Register können dann über eine vom KBA bereitgestellte Webanwendung übermittelt werden. Diese kann dann über einen standardmäßigen Internet-Browser aufgerufen werden. Der Zugriff auf die Webanwendung erfordert eine zuvor erfolgreiche Authentifizierung mithilfe des Elster-Unternehmenszertifikats. Hierzu dient die Schnittstelle „NEZO“ des Elster-Unternehmenskontos in der Webanwendung zum BQR. Die Nutzung des Elster-Unternehmenskontos ist kostenfrei und verpflichtend (Weitere Details zum Elster-Unternehmenskonto finden Sie auf der Website des KBA).

Ihre abgegebenen Daten gegenüber der Anerkennungsbehörde sollten dabei den Unternehmensdaten gleichen, die bereits im Elster-Zertifikat hinterlegt sind, da ansonsten der Zugriff auf das BQR nicht gewährleistet werden kann. Damit haben Sie dann die Möglichkeit, über das Internet die Webanwendung aufzurufen, um auf das Register zuzugreifen. Eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (Webservice) wird damit noch nicht zur Verfügung gestellt, somit wird es vorerst nicht möglich sein, eine eigene (möglicherweise bei Ihnen bereits existierende) Softwarelösung zu integrieren. Das liegt an der mangelnden Fähigkeit des Authentifizierungsverfahrens mit Webservices zu kommunizieren. Dies wird zeitnah zur Verfügung gestellt, sofern das Authentifizierungsverfahren in einen Webservice eingebunden werden kann. (AnK)

Die Informationswege des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters© KBA
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
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