Achtung – der Herbst wird Wild!

Achtung – der Herbst wird Wild!

WildwechselAutofahrer haben im Jahr 2015 mehr Wildunfälle gemeldet als je zuvor. Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben die Versicherer knapp 263.000 Kollisionen mit Wildtieren registriert. Somit registrierten sie rein rechnerisch alle zwei Minuten eine Kollision mit einem Wildtier.

Insgesamt stieg der Schaden auf über 653 Millionen Euro. Dabei gibt es immer wieder Unsicherheiten, was zu tun ist, wenn es zu einem Wildunfall kommt. Die Versicherer raten, zuerst das Warnblinklicht einschalten, dann die Warnweste überziehen und die Unfallstelle absichern. Danach muss, falls es Verletzte gibt, der Rettungsdienst gerufen und die Polizei oder der zuständige Jagdpächter informiert werden. „Keinesfalls sollte man verletzten Tieren zu nahe kommen. Sie können in Todesangst ausschlagen und Menschen schwer verletzten“, rät DEKRA-Experte Markus Engelhaaf. Betroffene Autofahrer sollten sich von der Polizei möglichst sofort eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung ausstellen lassen. Zudem ist es vorteilhaft Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug zu machen, um die Sachbearbeitung beim Versicherer zu beschleunigen. Keine Sorge: Für die Wildschäden am eigenen Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf.

AnK (Redaktion)

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Verkehrssicherheit ins rechte Licht rücken

Verkehrssicherheit ins rechte Licht rücken

Licht-Test-Plakette-2017Die Teilnahme am kostenlosen Licht-Test sollte nicht nur für Privatfahrer selbstverständlich sein – eigentlich bietet sie auch die perfekte Gelegenheit, den Fahrschülern etwas über das „Sehen und Gesehen werden“ beizubringen. Denn eine tadellos funktionierende Licht-Anlage ist nur die halbe Vorbereitung auf die dunklen Tage. Mindestens genauso wichtig ist es, den Durchblick zu behalten. Dazu gehört es unter anderem, die Windschutzscheibe von Dreck und Schlieren zu befreien. Die Beläge auf dem Glas verschlechtern nicht nur den Durchblick, sondern sorgen auch für schnelleres Beschlagen der Scheiben und begünstigen besonders bei Gegenlicht gefährliche Reflexionen! Also, zum nächsten Licht-Test einfach mit einigen Fahrschülern fahren und diese wichtigen Dinge ansprechen. Übrigens die perfekte Gelegenheit, um anschaulich die Funktionen der Scheinwerfer durchzusprechen und am praktischen Beispiel zu erläutern.

So können Motorradfahrer ihr Licht überprüfen.

So können Motorradfahrer ihr Licht überprüfen.

Blenden können aber nicht nur Autos und Lkw, auch Fahr- und Motorräder, E-Bikes, Pedelecs und sonstige Zweiräder haben das Potenzial, den Gegenverkehr erheblich zu blenden. Allerdings müssen die Zweiradfahrer selbst Hand anlegen – einen Licht-Test für diese Gruppen gibt es nicht. Radfahrer sollten darauf achten, dass etwa zehn Meter vor dem Rad die Mitte des Lichtkegels auf die Straße „fällt“. Motorradfahrer können ihre Scheinwerfer ebenfalls recht unkompliziert überprüfen: Sie sitzen auf der Maschine und blicken auf eine Wand – der Abstand zwischen Wand und Scheinwerfer beträgt fünf Meter. Die Höhe vom Boden bis zur Mitte des Scheinwerfers wird auf die Wand übertragen. Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts muss rund fünf Zentimeter unter dieser Markierung liegen. Auch eine praktische Übung für die Fahrschule …

KaD (Redaktion)

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Funkverbot für Fahrlehrer – Bußgelderhöhungen für alle …

Funkverbot für Fahrlehrer – Bußgelderhöhungen für alle …

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Handys und Funkgeräte am Steuer werden künftig wesentlich umfangreicher und härter bestraft als bisher. Dafür sorgt eines der letzten Gesetzesverfahren der alten Bundesregierung. Zudem werden neben dem allgemeinen Verbot der ablenkenden Geräte auch für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen und insbesondere Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse erheblich höhere Sanktionen eingeführt als bisher.

So führt die Handy-Nutzung ohne Gefährdung bereits zu einem Bußgeld von 100 €, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zu 150 € bzw. 200 €, jeweils inklusive 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer müssen dafür 55 € zahlen. Wer „beim Führen eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht verhüllt“, zahlt künftig 60 €.

Mit einem Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen hat dann zudem jeder, der „bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse“ bildet oder „nicht sofort freie Bahn schafft“ für Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn; außerdem werden 240 € Bußgeld fällig (bisher 20!), bei Gefährdung sogar 280 € und bei Sachbeschädigungen 320 € – im Regelfall.

Eine besondere Bußgelderhöhung betrifft den Güterkraftverkehr: Laut Bundesratsdrucksache werden die zum Schutz der Infrastruktur an manchen Brücken angeordneten Verkehrsverbote trotz vieler Hinweise und rechtzeitiger Ankündigungen bewusst missachtet. Der Zeitverlust schreckt mehr ab, als die bisher vorgesehenen Regelsätze. Daher sollen solche Verstöße künftig mit einem zweimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 € belegt werden! – Das ist, wie gesagt, beschlossene Sache, ab dem Tag nach der Verkündung …

DiH (Redaktion)

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Gewohnheitstrott(el) und Navigationswiderstand

Gewohnheitstrott(el) und Navigationswiderstand

Wie deutlich muss es sein? Von links kommend, am ersten Verbotszeichen, den Baken und dem Ausfahrenden vorbei, biegt der Pkw, auch vom zweiten Verbotszeichen unbeeindruckt, ein ... © DEGENER

Wie deutlich muss es sein? Von links kommend, am ersten Verbotszeichen, den Baken und dem Ausfahrenden vorbei, biegt der Pkw, auch vom zweiten Verbotszeichen unbeeindruckt, ein … © DEGENER

Gerade Teil-Baustellen im laufenden Verkehrsbetrieb sind immer auch Gefahrstellen. Häufig wird im Verlauf der Bauarbeiten eine geänderte Verkehrsführung notwendig. Verkehrszeichen müssen diese deutlich machen, vor allem aber den Verkehrsfluss sicher gewährleisten. Weil unklare Streckenführungen katastrophale Folgen haben können, müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, bevor sie eine Baustelle einrichten, die sich auf den Straßenverkehr auswirkt.

Für viele Verkehrsteilnehmer kommen die Änderungen aber dennoch „überraschend“ – mit ganz unterschiedlichen Reaktionen: Manche lassen sich nicht „irritieren“ und fahren einfach durch wie immer. Vielleicht wissen sie, dass der Tatbestandskatalog nur ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vorsieht (TBNR 141184) – jedenfalls, solange nichts Schlimmeres passiert …

Fahrschüler, besonders in der Prüfung, sind hier nicht zu beneiden. Gerade, wenn schlechte Vorbilder vorausfahren, droht ihrem Prüfungserfolg durch solche sonst beinahe problemlosen Abbiegevorgänge höchste Gefahr! Sie müssen sich nicht nur den ständigen Drängeleien der anderen widersetzen, sondern auch auf unvorhergesehene Ereignisse besser reagieren als die routinierten Fahrer, denen das eigentlich viel leichter fallen sollte.

Auch Nutzer von Navigationsgeräten müssen an solchen Stellen Stärke zeigen, also das, was Ex-Fußballprofi Oliver Kahn so gerne „Eier“ nennt: Sie müssen – die Verkehrszeichen anerkennend – z. B. der klaren Anweisung „Hier links abbiegen“ widerstehen, und geradeaus weiterfahren, bis ihr Navigationsgerät den Faden wieder aufnimmt und eine alternative Strecke zum Ziel anbieten kann.

TIPP: Wer größere Baustellen wahrnimmt, kann sich im Internet über die Planungen informieren, z. B. hier:

Regionales_Verkehrsmanagement_Hannover

DiH (Redaktion)

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Fragenänderung zum 01. Oktober 2017

Fragenänderung zum 01. Oktober 2017

Ab dem 01. Oktober 2017 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • Alle Bild- und Video-Fragen wurden NEU umgesetzt: Jetzt im Handy-freundlichen Breitbildformat!
  • 59 Fragen wurden gestrichen, davon 18 ersatzlos
  • 51 neue Fragen
    davon
  • 9 Videofragen
  • 3 Bildfragen
  • 11 Verkehrszeichenfragen
  • 28 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 12 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A: 11 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse B: 18 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 18 neue Fragen
  • Klasse D: 10 neue Fragen
  • Klasse Mofa: 4 neue Fragen, davon 1 Mutterfrage mit Varianten
  • Klasse L: 6 neue Fragen
  • Klasse T: 6 neue Fragen

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann ab sofort in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.10.2017 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden Sie ab dem 14.09.2017 automatisch beim Start von CLICK & LEARN auf den neuen Fragenkatalog hingewiesen und können diesen installieren.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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