Die Sicht, das Licht, die Reifen …

Die Sicht, das Licht, die Reifen …

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

Neben den wichtigen Sichtverbesserungen durch frische Wischerblätter und korrekt eingestellte Beleuchtung sind die zur kalten Jahreszeit passenden Reifen ein wesentlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Der zunehmend strafende Blick des Gesetzgebers hat das allgemeine Bewusstsein für den rechtzeitigen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen in den vergangenen Jahren massiv geschärft.

„Winterreifen sind auch bei Minusgraden weich genug, um sich mit der Straßenoberfläche zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei, das feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei Schnee und Schneematsch eine bestmögliche Verzahnung mit dem Untergrund. Der Bremsweg mit Winterreifen ist bei solchen Verhältnissen deutlich kürzer als mit Sommerreifen, die Fahrstabilität wesentlich besser“, fassen die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die Vorteile spezialisierter Pneus zusammen.

Bereits im Oktober sinken die Temperaturen – trotz gelegentlich sonniger Nachmittage – deutlich, wie erste Frostnächte belegen. „Höchste Zeit, einen Termin mit der Werkstatt des Vertrauens zu vereinbaren“, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Das gelte besonders, wenn man unsicher ist, in welchem Zustand die Winterreifen sind. „Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winterreifen müssen laut Paragraph 36, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke“ tragen, so der DVR weiter. Das neue Zeichen löst das alte M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) ab und kennzeichnet anerkannte Winterreifen. Diese müssen strengere Eignungstests, z. B. Bremstests auf Schnee, bestehen. Zwar „dürfen Reifen mit dem M+S-Symbol noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens ein Jahr alt ist.“

Fahrende, die bei Glätte, Schnee oder Schneematsch mit Sommerreifen oder Reifen unterwegs sind, die nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (bis 120 Euro bei einem Unfall) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Fahrzeughaltende, die solche Fahrten zulassen, werden neuerdings ebenfalls zur Rechenschaft gezogen (75 Euro und ein Punkt). → Mehr Informationen über Winterreifen

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Statistiker präsentieren georeferenzierten Unfallatlas

Statistiker präsentieren georeferenzierten Unfallatlas

Ein Klick auf das Bild öffnet den Unfallatlas

Ein Klick auf das Bild öffnet den Unfallatlas

Das besondere Anliegen der Statistiker, die die Verkehrsunfalldaten beinahe aller Bundesländer aus den Jahren 2016/17 als interaktiven Unfallatlas im Internet zur Verfügung stellen, liegt in der Prävention, der Vermeidung kritischer Verkehrssituationen, die Unfälle begünstigen.

Auf der interaktiven Karte, die praktisch mit jedem Internet-Browser aufgerufen werden kann, werden Unfälle mit Personenschaden nach Straßenabschnitten sowie nach einzelnen Unfallstellen sichtbar gemacht. Dabei können die Nutzer den Fragen nachgehen: „Wo passieren in meiner Stadt die meisten Verkehrsunfälle? Wo bin ich auf meinem Weg zur Arbeit besonders gefährdet, welche Kreuzungen oder Autobahnabschnitte sind besonders unfallträchtig? Wo gab es Unfälle mit Verkehrstoten? Waren Pkw, Motorräder, Fahrräder oder Fußgängerinnen und Fußgänger am Unfall beteiligt?“

Das Angebot richte sich zum Beispiel an die kommunale Verkehrsplanung, die dadurch regional tief gegliederte Unfalldaten für eigene Schlussfolgerungen nutzen können. Die Stadt Hannover beispielsweise will den Unfallatlas laut Zeitungsbericht „auswerten, um Gefahrenpunkte zu erkennen“ und „gewisse Schlussfolgerungen ziehen“, denn möglicherweise gebe es „unfallträchtige Verkehrsführungen“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 3.10.18).

Schade nur, dass außer den Personenschäden bestimmte Begleitumstände der Unfälle (Ablenkung, Smartphone, überhöhte Geschwindigkeit etc.) in dieser Statistik nicht erfasst werden. Bleibt zu hoffen, dass Stadt- und Verkehrsplaner künftig noch weitere Erkenntnis-Quellen in ihre Planungen mit einbeziehen, wie sie z. B. Fahrradclubs und Schulwegplaner an den Grundschulen vor Ort sammeln. Oder auch Fahrlehrer, die praktisch täglich mit ihren Fahrschülern in kritische Situationen geraten – manchmal eben auch aufgrund ungünstiger Verkehrsführungen oder unübersichtlicher Strecken …

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Hersteller geben Gas bei alternativen Antrieben

Hersteller geben Gas bei alternativen Antrieben

Actros: Die „Mirror-Cam“ soll helfen, den Toten Winkel zu eliminieren. Zusätzlich sind Nahbereichs-Spiegel verbaut. Foto: DEGENER

Actros: Die „Mirror-Cam“ soll helfen, den Toten Winkel zu eliminieren. Zusätzlich sind Nahbereichs-Spiegel verbaut. Foto: DEGENER

Das alles beherrschende Thema der IAA ist das voll- oder teilelektrifizierte Nutzfahrzeug. Dabei setzen die Hersteller nicht auf ein „Patentrezept“ sondern bieten unterschiedliche Lösungen für verschiedene Einsatzgebiete an.

Ein Schwerpunkt: Hybridantriebe. Die Ingenieure haben die Verbrauchswerte der bereits effizienten Dieselmotoren noch weiter optimiert. Gleichzeitig stellen diverse Hersteller Gasmotoren und Elektroantriebe für schwere Nutzfahrzeuge vor. Visionär kommt Volvos autonomer Sattelschlepper „Vera“ daher. Das futuristische Konzept verzichtet komplett auf eine Fahrerkabine, ist flach wie ein Sportwagen und laut Hersteller für Transporte zwischen Logistikzentren konzipiert. Ohne Emissionen soll in Zukunft auch der städtische Personenverkehr auskommen: MAN stellt seinen seriennahen „Lion‘s City E“ vor. Bei einer Reichweite von bis zu 270 Kilometer sollen die Akkus in drei Stunden geladen sein. Über die „letzte Meile“ in den urbanen Zentren haben sich die Ingenieure viele Gedanken gemacht. Bosch zeigt elektrifizierte Lastenräder sowie „Cargo-Dreiräder“ und stellt die elektrifizierte Achse vor. Durch Rekuperation beim Bremsen erhaltene Energie geht nicht verloren sondern wird in einer Hochvolt-Batterie gespeichert. Damit lassen sich dann zum Beispiel Kühlkompressoren betreiben oder die Energie dient als Anfahrhilfe bei schweren Baufahrzeugen – laut Bosch ist im Vergleich zu einem herkömmlichen Dieselantrieb mit der elektrifizierten Achse eine Kraftstoffeinsparung pro Jahr von bis zu 9000 Litern möglich.

 

KaD (Redaktion)

Weiterlesen...

Vorsicht – Wild!

Vorsicht – Wild!

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Was also tun, wenn vor dem eigenen Fahrzeug plötzlich ein Wildtier auftaucht? Auf keinen Fall ausweichen! Experten raten: Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Die „kontrollierte“ Kollision sei allemal besser, als ein außer Kontrolle geratenes Fahrzeug, das von der Straße abkommt. Sobald Wild am Fahrbahnrand auftaucht: Abblenden und hupen. Gleichzeitig die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit bleiben.

Ist es zum Crash gekommen, gilt es die Unfallstelle abzusichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Danach ist es sinnvoll, die Polizei oder den sogenannten Jagdberechtigten zu informieren. Eine gesetzlich geregelte Meldepflicht gibt es auf Bundesebene nicht. Allerdings stellen einige Bundesländer das Unterlassen einer Meldung unter Strafe. Deshalb ist es immer eine gute Idee, den Unfall anzuzeigen. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn der Unfallschaden durch die Kfz-Versicherung beglichen werden soll. Sowohl die Polizei als auch der Revierinhaber können eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Der Kadaver sollte unbedingt von der Straße entfernt werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Dabei das tote Tier auf keinen Fall mit ungeschützten Händen berühren. Es bestehen Verletzungs- und Ansteckungsgefahr. Wenn an der Unfallstelle kein Wild aufzufinden ist, hat sich das möglicherweise verletzte Tier vermutlich ins Unterholz geschleppt. Dann ist es besonders wichtig, die Polizei beziehungsweise den Jagdberechtigten zu informieren.

Weitere Infos und Verhaltenstipps: https://www.jagdverband.de/content/wildunfallprojekt

KaD (Redaktion)

Weiterlesen...

An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

Im sinnvollen Einsatz warnt das Warnblinklicht – hier zum Beispiel vor einem Stauende auf der Autobahn. © argetp21/DEGENER

Im sinnvollen Einsatz warnt das Warnblinklicht – hier zum Beispiel vor einem Stauende auf der Autobahn.
© argetp21/DEGENER

Das Warnblinklicht an Kraftfahrzeugen ist nur in Gefahrensituationen und beim Abschleppen einzuschalten – und kein Freibrief für falsches Verhalten. Sich kurzerhand mit dem Warnblinklicht dafür zu entschuldigen, z. B. in zweiter Reihe parkend den Verkehr zu behindern, weil direkt vor dem Bankautomaten kein freier Parkplatz zu finden ist, ist so gar nicht im Sinne des Erfinders, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

In der Straßenverkehrsordnung werden die Anwendungsfälle für das Benutzen der Warnblinklichter wie folgt resümiert: „Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“ (Warnzeichen, § 16 StVO).

Geradezu erschütternd ist eine Leserreaktion auf die Veröffentlichung der Erfurter TÜV-Info im Online-Motor-Talk am 17. Juli 2018, die daran zweifeln lässt, ob der schreibende Autofahrer tatsächlich hierzulande eine Fahrschule besucht oder überhaupt jemals einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen hat (O-Ton):

„Die ganze Warnblinkgeschichte am Stauende ist doch totaler Blödsinn. Keine Ahnung, wann sich das eingebürgert hat. Ich hab‘s in der Fahrschule nicht gelernt. Wenn man normal auf einen Stau zufährt, wird man normal langsamer, eventuell bremst man (Bremslichter) und der Hintermann erkennt das vorausfahrende Fahrzeug, welches verzögert. Bei einer Not-/Gefahrenbremsung geht eh der ganze Christbaum automatisch an. Solang man noch Zeit hat, den Knopf zu suchen ist es keine Gefahrenbremsung und die Verwendung der Warnblinker unnötig. Für mich ein No-Go. Der Warnblinker wird nur betätigt wenn ich eine Panne hab. Wüsste auf Anhieb gar nicht wo der bei meinem Auto ist“ (unter dem Namen „a_v_s“). Da kann man nur hoffen, dass um ihn herum immer genügend gut ausgebildete Kraftfahrer unterwegs sein mögen, die mit der Position der dreieckigen, roten Taste in ihrem Fahrzeug vertraut sind und ihn und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einem Stauende oder einer Panne oder einem ähnlichen Notfall warnen …

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...