Die Sicht, das Licht, die Reifen …
Die Sicht, das Licht, die Reifen …
Neben den wichtigen Sichtverbesserungen durch frische Wischerblätter und korrekt eingestellte Beleuchtung sind die zur kalten Jahreszeit passenden Reifen ein wesentlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Der zunehmend strafende Blick des Gesetzgebers hat das allgemeine Bewusstsein für den rechtzeitigen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen in den vergangenen Jahren massiv geschärft.
„Winterreifen sind auch bei Minusgraden weich genug, um sich mit der Straßenoberfläche zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei, das feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei Schnee und Schneematsch eine bestmögliche Verzahnung mit dem Untergrund. Der Bremsweg mit Winterreifen ist bei solchen Verhältnissen deutlich kürzer als mit Sommerreifen, die Fahrstabilität wesentlich besser“, fassen die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die Vorteile spezialisierter Pneus zusammen.
Bereits im Oktober sinken die Temperaturen – trotz gelegentlich sonniger Nachmittage – deutlich, wie erste Frostnächte belegen. „Höchste Zeit, einen Termin mit der Werkstatt des Vertrauens zu vereinbaren“, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Das gelte besonders, wenn man unsicher ist, in welchem Zustand die Winterreifen sind. „Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winterreifen müssen laut Paragraph 36, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke“ tragen, so der DVR weiter. Das neue Zeichen löst das alte M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) ab und kennzeichnet anerkannte Winterreifen. Diese müssen strengere Eignungstests, z. B. Bremstests auf Schnee, bestehen. Zwar „dürfen Reifen mit dem M+S-Symbol noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens ein Jahr alt ist.“
Fahrende, die bei Glätte, Schnee oder Schneematsch mit Sommerreifen oder Reifen unterwegs sind, die nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (bis 120 Euro bei einem Unfall) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Fahrzeughaltende, die solche Fahrten zulassen, werden neuerdings ebenfalls zur Rechenschaft gezogen (75 Euro und ein Punkt). → Mehr Informationen über Winterreifen
DiH (Redaktion)