Aktion gegen Falschparker – Verkehrsclub fordert höhere Bußgelder

Aktion gegen Falschparker – Verkehrsclub fordert höhere Bußgelder

Die Lösungen zum DEGENER Arbeitsblatt finden sich in SCAN & TEACH 360°, demUnterrichtsprogramm von DEGENER.

Die Lösungen zum DEGENER Arbeitsblatt finden sich in
SCAN & TEACH 360°, dem Unterrichtsprogramm von DEGENER.

„Rücksichtsloses Falschparken stellt eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, das ist vielen Autofahrern nicht bewusst. Der Verkehr wird durch Falschparker unübersichtlich und unsicher, die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger steigt“, ärgert sich Wasilis von Rauch, Bundesvorsitzender des VCD.

Der Club fordert gemeinsam mit der Initiative Clevere Städte deutlich höhere Bußgelder für gefährdendes Falschparken, dazu wirksamere, „also flächendeckende und regelmäßige“ Kontrollen in den Kommunen sowie eine umfassende Aufklärungskampagne, die den Autofahrern die Gefährlichkeit ihres Handelns vermittelt. Mit 15 Euro für Parken an Fußgängerüberwegen oder 20-35 Euro für Falschparken in zweiter Reihe verfehlen die derzeitigen Bußgelder aus Sicht der Initiatoren jegliche abschreckende Wirkung. Im Vergleich dazu sei das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für das Fahren ohne Fahrkarte im öffentlichen Verkehr in Höhe von 60 Euro deutlich höher, und das, obwohl keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliege.

Im europäischen Ausland müssen Falschparker deutlich höhere Bußgelder bezahlen – in Dänemark zum Beispiel ab 70 Euro, in den Niederlanden ab 90 Euro und in Spanien sogar bis 200 Euro: „Erst wenn es dem Geldbeutel richtig weh tut, wenn 100 Euro oder mehr drohen, ändert sich das egoistische Verhalten einer Minderheit“, so Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer Initiative Clevere Städte. – Eine andere Art der Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema „Halten und Parken“ beginnt freilich im Fahrschulunterricht, wo viele angehende Autofahrer sich das erste (und vielleicht einzige) Mal intensiv damit beschäftigen, an welchen Stellen, unter welchen Umständen und gegebenenfalls für welchen Zeitraum das Parken grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

„Wo darf ich parken und wie komme ich da rein?“ könnte auch Titel einer Aufklärungs-Unterrichtseinheit sein, die – z. B. in Zusammenhang mit dem Einsatz von Einparkassistenten – neben den unsicheren auch einige „alte Hasen“ unter den Autofahrern zu einem Besuch in der Fahrschule motivieren könnte. Vielleicht auch als Teil einer Übungseinheit der zunehmenden „Seniorenkurse“, in denen ältere Fahrer sich selbst ihre Fahreignung nicht nur beweisen, sondern gleichzeitig stärken können …

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Blinken: Die einen zu wenig, die andern zu viel …

Blinken: Die einen zu wenig, die andern zu viel ...

Der angemessene Einsatz der „Fahrtrichtungsanzeiger“, so heißen die Blinker in der Straßenverkehrsordnung (§ 5 StVO), ist im Straßenverkehr offenbar nicht selbstverständlich. Immer wieder kommt es z. B. beim Überholen oder an Kreuzungen zu Missverständnissen. Während Lkw- und Pkw-Fahrer die Blinker meist eher zu nachlässig betätigen, fahren Motorräder häufiger mit einem „Dauerblinker“ durch den Straßenverkehr. Auch das sorgt unter Umständen für Irritation und Gefahr.
Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) in seinem Newsletter hin. Gerade angesichts der Frühlingsausfahrten falle das „Falschblinken“ auf: „Der Blinker des Vordermanns arbeitet im Dauerbetrieb, es wurde schlicht vergessen ihn abzustellen. Es gibt wohl kaum einen Motorrad- oder Rollerfahrer, der das nicht kennt und dem das nicht auch schon hier und da passiert ist“, so Achim Kuschefski vom IfZ.
Auch, wenn das in der Regel gut ausgehe, so werde hier doch oft durch die Verwirrung anderer Verkehrsteilnehmer eine „unnötige“ Gefahrensituation erzeugt.
Für unser Fotobeispiel heißt das: Hat ein Motorradfahrer nach dem letzten Abbiegen vergessen, seinen Blinker abzustellen, blinkt er unbewusst weiter. Meint nun der Pkw-Fahrer an dieser Kreuzung freie Fahrt zu haben, kann das fatale Folgen haben. Aus Sicht der Pkw-Fahrer scheint daher ein gesundes Misstrauen angemessen, er sollte sich etwa fragen: Wird das Motorrad langsamer, blinkt es schon länger, sieht mich der Fahrer? – Für den Motorradfahrer gilt, „den Blinker nach seinem Einsatz immer wieder zu kontrollieren, da er sich in der Regel nicht wie beim Auto nach dem Abbiegevorgang von selbst ausschaltet.“ Lauf IfZ-Newsletter rüsten einige Hersteller ihre Motorräder mit einer automatischen Blinkerrückstellung aus: „Die Blinker schalten sich hier nach einer gewissen Zeit oder Strecke wieder von alleine ab. Ebenso gibt es Systeme zum Nachrüsten.“

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt „Dashcam als Beweismittel“

Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt „Dashcam als Beweismittel“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner aktuellen Entscheidung weder für die grundsätzliche Freigabe von Dashcamvideos noch für ein klares Beweisverwertungsverbot ausgesprochen, es gilt das Prinzip der Einzelfallbetrachtung: Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild einerseits und dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche sprachen in diesem Fall für den Videobeweis. Besonders, so die Pressemitteilung des Gerichtshofs weiter, wegen der „besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist.“ Außerdem seien nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet worden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.

In diesem Sinne wendet sich derzeit die Kriminalpolizei Flensburg erneut an die Öffentlichkeit und „bittet um Hinweise, die zur Aufklärung der Steinwürfe von den Autobahnbrücken vom Dienstagabend (08.05.18) führen können.“ Zwischen 22 Uhr und 22:30 Uhr wurde Steine von zwei Autobahnbrücken auf die A7 geworfen. Eine Frau wurde laut Pressemitteilung der Polizei schwer verletzt: „Insbesondere werden Fernfahrer angesprochen, die in der Zeit von 21 – 23 Uhr auf der Autobahn A7 in südlicher als auch in nördlicher Richtung unterwegs gewesen sind. Bewusst werden hier auch Lkw-Fahrer angesprochen, die aus Dänemark gekommen sind. Die Polizei fragt, ob in den Fahrzeugen möglicherweise Videotechnik verbaut ist und eingeschaltet war. Wurden die Fahrwege aufgezeichnet? Die Fahrer oder die Firmen werden gebeten, sich mit der Polizei Flensburg in Verbindung zu setzen.“

Während sich die Polizei offenbar mit der Verbreitung von Dashcams arrangiert und sie für ihre Ermittlungen nutzbar machen will, bleibt es vor Gerichten in Deutschland voraussichtlich bei Einzelfallentscheidungen. „Eine einheitliche Regelung, wann und inwiefern Dashcam-Aufzeichnungen gerichtsverwertbar sind, gibt es jedoch weiterhin nicht“, kritisiert Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte des Automobilclub Europa (ACE) und „bemängelt die fehlende Grundsatzentscheidung und die inhaltliche Begründung des BGH-Urteils.“

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Stress im Frühling: Pollenflug und Allergien

Stress im Frühling: Pollenflug und Allergien

Tränende Augen, Niesreiz, eine laufende Nase – für viele Menschen bedeutet der Frühling auch eine Auseinandersetzung mit den wiederkehrenden Symptomen der Pollenallergie. Während Autofahrer relativ viele Möglichkeiten zum Schutz gegen die Pollen haben, sind zum Beispiel Motorradfahrer dem feinen Blütenstaub direkter ausgesetzt. Gerade in der Zeit, in der Motorradfahrer sich wieder verstärkt auf den Straßen tummeln, steigt auch der Pollenflug massiv an. Eine Niesattacke auf dem Motorrad kann besonders gefährlich werden: So ein Niesreflex lässt sich weder kontrollieren noch der jeweiligen Fahrsituation anpassen. Während des Niesens schließen sich die Augen, der Kopf bewegt sich ruckartig, das Motorrad ist für eine kurze Zeit ohne Steuerung unterwegs. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h legt das Bike nach Faustformel etwa 25 Meter unkontrolliert zurück. Es sei wie kleiner Blackout, beschreibt Karin Schickinger den Effekt in ihrem Artikel „Keine Angst vor Blüten: Motorradfahren und Heuschnupfen“ auf der Webseite fembike.
Der wichtigste Schutz sei Information; über die eigene Allergie ebenso wie über die Art des Pollenflugs (z. B. per Pollenflugkalender). Anders als für Pkw gebe es z. B. keinen Pollenfilter für Helme. Immerhin findet sie einen Anbieter für „Sturmhauben mit integriertem Pollen- und Staubfilter vor Nase und Mund“. Doch auch mit einfachen Mitteln lasse sich die Belastung reduzieren: „Mit heruntergeklapptem Visier fahren. Enganliegende Brillen helfen gegen lästiges Tränen der Augen. Beim Helmkauf auf herausnehmbare Innenfutter achten und diese regelmäßig waschen.“ – Reinigung ist auch das Zauberwort für Pkw-Fahrer: Wer den Pollenfilter regelmäßig wechselt, im Innenraum gründlich Staub saugt (z. B. Fußmatten) und wischt (Frontscheibe, Armaturen), Fenster und Schiebedach geschlossen hält, Jacken vor der Fahrt im Kofferraum deponiert und eine Sonnenbrille aufsetzt, reduziert die Gefahr einer Niesattacke nach Erkenntnissen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) deutlich.
Zur Vorsicht bei Anti-Allergiepräparaten rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR): Auch Medikamente gegen Heuschnupfen können sich, genauso wie andere Präparate, negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken – mit gefährlichen Folgen wie Müdigkeit, verringertes Konzentrationsvermögen sowie eine verlangsamte Motorik und Reaktion. Deshalb sei vor dem Einsatz solcher Mittel unbedingt ärztlicher Rat einzuholen.

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Verkehrsministerkonferenz für Abbiege-Assistenten-Pflicht

Verkehrsministerkonferenz für Abbiege-Assistenten-Pflicht

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern ... © DEGENER

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern … © DEGENER

Bereits im Koalitionsvertrag vom März 2018 haben sich die Regierungsparteien unter dem Stichwort „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0“ darauf geeinigt, neben der Förderung elektrischer und autonomer Fahrzeuge auch „Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw-Abstandswarnsysteme prüfen“ zu wollen.

Nur einen Monat später – nachdem die Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg Mitte April ebenfalls „die verpflichtende Nutzung von Abbiegeassistenten und automatischen Notbremssystemen“ gefordert hat – liegen dem Bundesrat erste Entschließungs-Anträge zu diesem Thema vor. Mit dem Antrag nach Drucksache 110/18 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber der EU-Kommission verstärkt dafür einsetzen, „dass in den Typgenehmigungsvorschriften schnellstmöglich sicherheitswirksame technische Einrichtungen (Abbiege-Assistenzsysteme) nach dem Stand der Technik bei Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend vorgeschrieben werden.“ Für die Anschaffung bzw. Nachrüstung solle es staatliche und versicherungstarifliche Anreize geben. In der Begründung heißt es: „Gestützt auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2016 schätzt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden Opfer von Abbiegeunfällen werden. Dabei habe die Auswertung gezeigt, dass die Schuld selten die Radfahrenden tragen. Die meisten Unfälle passieren an Ampelkreuzungen – während die Radfahrenden Grün haben.“ Die Annahme, wonach vor allem besonders schnelle oder rüpelhafte Radfahrende in solche Unfälle verwickelt würden, sei damit widerlegt. Unfall-Verursacher seien meist die Lkw-Fahrer. – Wie schnell die EU-Kommission mit der Überarbeitung der Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit vorankommt, ist allerdings nicht absehbar. Das könnte auch den zweiten Antrag zum Thema Sicherheit von Nutzfahrzeugen betreffen. Darin geht es um die „Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen“ (Drucksache 138/18), so dass z. B. Notbrems-Systeme nicht mehr abschaltbar sind. Eine Forderung, die wegen des hohen Anteils von Auffahrunfällen durch schwere Nutzfahrzeuge besonders auf Bundesautobahnen und der schweren Folgen ebenfalls dringend geboten scheint.

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...