Besser, wenn die Reifen greifen
Besser, wenn die Reifen greifen
Die Schneeflocke („Alpine-Symbol“) dürfen nur laut Automobilclub Verkehr (AVC) Reifen tragen, die in entsprechenden Reifentests eine um mindestens sieben Prozent bessere Traktion auf Eis und Schnee erreichen als ein Referenzreifen. „Das Symbol ist also weit aussagekräftiger als die frühere M+S Markierung. Es ist daher ratsam, beim Kauf von Winter– und Ganzjahresreifen auf dieses Symbol zu achten.“
Zwar gilt für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, eine Übergangsfrist: Sie dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden. Aber es bleibt doch ein mulmiges Gefühl bei so einem ungeregelten Qualitätsmerkmal. Zudem gilt die Ausnahme nur in Deutschland. Wer etwa über den Winter eine Autoreise plant, sollte wissen, welche Ansprüche dort an die Bereifung gestellt werden. Info z. B. beim Automobilclub von Deutschland (AvD). Niemand sollte unterdessen der Illusion verfallen, mit einem Allrounder die gleichen Sicherheitsreserven zu erwerben wie mit einem spezialisierten Reifen. Auch der beste Allwetter- oder Ganzjahresreifen sei immer nur ein Kompromiss, betonen auch die Fachleute vom Reifenhändler Vergölst: „Ein moderner Winterreifen ist auf Schnee und Eis nicht zu schlagen – ganz besonders, wenn er noch über genügend Profil verfügt. Auf verschneiter Straße beträgt der Bremsweg aus 50 km/h mit Winterreifen rund 35 Meter, mit Sommerreifen hingegen mindestens 43 Meter.“ (Winterreifen: Sichere Fahrt von Oktober bis Ostern).
Auch wenn die zulässige Mindestprofiltiefe für Winterreifen 1,6 Millimeter beträgt, empfehlen Experten, die Winterräder bei spätestens 4 Millimeter Restprofil auszutauschen. Auf den Webseiten des professionellen Reifenhändlers finden sich auch weitergehende, detaillierte Infos zu den Reifen-Bezeichnungen. Übrigens: Das Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne (Winter-) Bereifung hat für den Fahrer mindestens ein Bußgeld in Höhe 60 Euro und 1 Punkt zur Folge. Dazu kommt, dass auch der Halter zur Verantwortung gezogen wird, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist. Dafür ist eine Regelgeldbuße von mindestens 75 Euro und ebenfalls 1 Punkt vorgesehen – für den Besitzer, wohlgemerkt.
DiH (Redaktion)