StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen
StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen
Im Zuge der anstehenden, fahrradfreundlichen StVO-Novelle läuft derzeit gerade eine Bürgerbeteiligung von Seiten des Bundes-Verkehrsministeriums (BMVI). Alle Bürger sind unter https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home aufgerufen, ihre Ideen und Anregungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland einzubringen. Genutzt hat die Möglichkeit zum Beispiel „Achim“, der am 23.05.2019 eingetragen hat: „1,5 m Mindestüberholabstand in die StVO schreiben und das auch kommunizieren“ (hier klicken, um den ganzen Beitrag zu lesen). Die Webseite für Anregungen steht noch bis zum 30. Juni 2019 zur Verfügung. Die Rückmeldungen sollen in die Entwicklung des neuen Nationalen Radverkehrsplans 2021 (NRVP) des Bundesverkehrsministeriums fließen, der zur Grundlage für die Förderung des Radverkehrs durch den Bund werden soll.
Im Zusammenhang mit einem größeren Freiraum für Verkehrsteilnehmer im städtischen Raum meldet sich auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) mit einem Vorschlag zu einer möglichen Änderung der StVO. Der Verband plädiert aus Gründen der Verkehrssicherheit für klar geregelte Ladezonen inklusive neuem Verkehrszeichen (siehe Abbildung), das diese Bereiche klar, leicht verständlich und zuverlässig absichert. Als Vorbild dienen dem Verband die Regeln zum Taxistand (Zeichen 229 StVO).
Die Vorteile einer klar geregelten Zone kämen sicher auch dem Radverkehr zugute. Denn aus Sicht des Verbandes entlasten die Ladezonen den fließenden Verkehr nicht nur von Fahrzeugen, die in 2. Reihe parken. Sie verbessern durch eine unmissverständliche, eindeutige Regelung (inklusive Sanktionen) die Sicherheit sowohl der Zusteller als auch der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt des Radverkehrs. Der Verband beruft sich dabei auf umfangreiche Untersuchungen: „Bereits im Jahr 2007 empfahl die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Forschungsvorhaben des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein neues Verkehrszeichen »Ladezone« mit klarem Regelungsgehalt. Auch aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Ladezonen derzeit unklar geregelt sind und deshalb oft fehlgenutzt werden – allein in Köln und Leverkusen sind laut einer Studie der IHK zu Köln 81 Prozent der Ladezonen von Falschparkern belegt“ (BIEK). Solche Zustände könnten mit der neuen Regelung aus Sicht des Verbandes bald Geschichte sein.
DiH (Redaktion)