StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen

StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen

Verkehrszeichen-Entwurf des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).

Verkehrszeichen-Entwurf des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).

Im Zuge der anstehenden, fahrradfreundlichen StVO-Novelle läuft derzeit gerade eine Bürgerbeteiligung von Seiten des Bundes-Verkehrsministeriums (BMVI). Alle Bürger sind unter https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home aufgerufen, ihre Ideen und Anregungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland einzubringen. Genutzt hat die Möglichkeit zum Beispiel „Achim“, der am 23.05.2019 eingetragen hat: „1,5 m Mindestüberholabstand in die StVO schreiben und das auch kommunizieren“ (hier klicken, um den ganzen Beitrag zu lesen). Die Webseite für Anregungen steht noch bis zum 30. Juni 2019 zur Verfügung. Die Rückmeldungen sollen in die Entwicklung des neuen Nationalen Radverkehrsplans 2021 (NRVP) des Bundesverkehrsministeriums fließen, der zur Grundlage für die Förderung des Radverkehrs durch den Bund werden soll.

Im Zusammenhang mit einem größeren Freiraum für Verkehrsteilnehmer im städtischen Raum meldet sich auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) mit einem Vorschlag zu einer möglichen Änderung der StVO. Der Verband plädiert aus Gründen der Verkehrssicherheit für klar geregelte Ladezonen inklusive neuem Verkehrszeichen (siehe Abbildung), das diese Bereiche klar, leicht verständlich und zuverlässig absichert. Als Vorbild dienen dem Verband die Regeln zum Taxistand (Zeichen 229 StVO).

Die Vorteile einer klar geregelten Zone kämen sicher auch dem Radverkehr zugute. Denn aus Sicht des Verbandes entlasten die Ladezonen den fließenden Verkehr nicht nur von Fahrzeugen, die in 2. Reihe parken. Sie verbessern durch eine unmissverständliche, eindeutige Regelung (inklusive Sanktionen) die Sicherheit sowohl der Zusteller als auch der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt des Radverkehrs. Der Verband beruft sich dabei auf umfangreiche Untersuchungen: „Bereits im Jahr 2007 empfahl die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Forschungsvorhaben des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein neues Verkehrszeichen »Ladezone« mit klarem Regelungsgehalt. Auch aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Ladezonen derzeit unklar geregelt sind und deshalb oft fehlgenutzt werden – allein in Köln und Leverkusen sind laut einer Studie der IHK zu Köln 81 Prozent der Ladezonen von Falschparkern belegt“ (BIEK). Solche Zustände könnten mit der neuen Regelung aus Sicht des Verbandes bald Geschichte sein.

DiH (Redaktion)

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Roller – Radler – Polizisten

Roller – Radler – Polizisten

Auf Streife mit der Fahrradstaffel der Berliner Polizei

Hier klicken zum YouTube-Video der Berliner Morgenpost.

Ob die neuen E-Scooter mit einer Reichweite von circa 20 km wirklich die Zahl der Autofahrer verringern oder nur für mehr Plätze in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln sorgen, ist noch nicht entschieden. Sicher ist, dass viele Pendler weit größere Strecken zurücklegen und sich Wartezeiten für eine zwischenzeitliche Aufladung des Akkus derzeit kaum rechnen dürften. Dazu kommt etwa der nicht zu unterschätzende Komfort gegen Wind und Wetter  – gerade im Winter.

In Paris jedenfalls – einem „Vorreiter“ in Sachen Elektro-Scooter – sind die Flitzer laut Spiegel-Online besonders bei Touristen beliebt. Der Boom habe aber auch erste Schattenseiten gezeigt, so dass die französische Metropole inzwischen einen „Verhaltenskodex für E-Scooter“ eingeführt hat, berichtet das Magazin weiter: „Die Stadt entwickelte jetzt ein Regelwerk für die Verleiher. Bei Nichteinhaltung droht den Stehrollern das Aus.“  – Die deutschen Städte sind also vorgewarnt.

Unterdessen sprechen sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht für den Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei als eigenständige Organisationseinheiten nach Berliner Vorbild in allen Großstädten aus. Das Besondere daran: Die Polizisten ahnden einerseits Verkehrsdelikte anderer gegenüber Radfahrern – denn sie sind selbst auch Radfahrer und werden als solche selbst durch rücksichtslose Auto- und Lkw-Fahrer gefährdet oder durch parkende Fahrzeuge auf Radverkehrsstreifen behindert. Sie gehen andererseits aber auch gegen ungestüme Radfahrer vor, verfolgen Rot-Sünder oder Handy-Nutzer oder Radfahrer, die den Gehweg benutzen. Die Bilanz der Berliner kann sich sehen lassen: „Die Staffel hat sich in drei Jahren bewährt und für mehr regelgerechtes Verhalten, sowohl von Autofahrern als auch von Radfahrern geführt“, fasst Siegfried Brockmann die Abschlussstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) über die Wirksamkeit der Fahrradstaffel in Berlin zusammen: „Während des dreijährigen Untersuchungszeitraums wurden durch die Fahrradstaffel knapp 54.000 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.“ – Angesichts neuer Mobilitätsoffensiven könnte einer polizeilichen Fahrradstaffel nach Berliner Vorbild daher noch in einigen anderen Städten eine besondere Bedeutung zukommen.

DiH (Redaktion)

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Ampelmännchen in Bewegung

Ampelmännchen in Bewegung

Ampelmännchen des Künstlers Roman Tyc in Prag. © AMPELMANN Berlin

Ampelmännchen des Künstlers Roman Tyc in Prag. © AMPELMANN Berlin

Ampel ist eben nicht gleich Ampel. Um den Verkehr für die Fußgänger sicher zu regeln, wurde das Ampelmännchen entworfen – und das sieht nicht immer gleich aus. Um ein vereinheitlichtes Sinnbild in den EU-Mitgliedsstaaten zu etablieren, wurde das „Euromännchen“ entwickelt und in neue Ampelanlagen eingebaut. Neben diesem gibt es in Deutschland aber auch noch das „westdeutsche Ampelmännchen“ und das „Ost-Ampelmännchen“, das 1970 in der DDR eingeführt wurde – und das inzwischen wieder Ampeln in Ost- und Westdeutschland ziert. Auch ist eine Kombination von Fußgänger und Radfahrer verbreitet.

Weltweit lässt sich ein ganz breites Spektrum unterschiedlicher Ampelmännchen und auch anderer Darstellungsformen finden. So sieht man in den Vereinigten Staaten und in Kanada statt einem Männchen eine Handfläche. In Dänemark lassen sich an verschiedenen Ampeln Soldaten als Ampelmännchen finden, um an die Schlacht von Fredericia zu erinnern. In Prag ersetzte der Künstler Roman Tyc 50 der Standard-Ampelmännchen durch weibliche, angelehnte, einbeinige, trinkende und andere menschliche Regungen zeigende Variationen. Bei der Umsetzung des uns bekannten Ampelmännchens gibt es also nationale und internationale Variationen und auch manche Kuriositäten.

AnK (Redaktion)

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Selbstüberschätzung oder Leichtsinn

Selbstüberschätzung oder Leichtsinn

Zwei Räder, zwei Menschen – eine Tour. © DEGENER

Zwei Räder, zwei Menschen – eine Tour. © DEGENER

Weit abgeschlagen hinter den technischen Checks und Erneuerungsmaßnahmen, die Ausrüstung und Maschine betreffen, geben in der vom DVR beauftragten Ipsos-Umfrage demnach nur drei Prozent der Motorradfahrer an, sich selbst mit einem Fahrsicherheitstraining für die Motorradsaison fit zu machen. Genau darin sehen die Experten eine große Gefahr: „Im Winter bleibt das Bike häufig ungenutzt. Umso wichtiger ist es, sich im Frühling wieder ans Motorradfahren zu gewöhnen. Ein Fahrsicherheitstraining ist die ideale Möglichkeit dafür“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR.

Das Problem könne sich sogar verdoppeln, mahnt das Institut für Zweiradsicherheit in seinem ifz-Newsletter. Denn das schöne Wetter lockt nicht nur Solisten auf die Pisten, sondern auch solche Motorradfahrer, die ihre Touren gemeinsam mit Sozia oder Sozius planen. Wer hier keine Routine besitzt bzw. nicht im Vorfeld gemeinsam die nötige Routine trainiert, setze sich möglicherweise den klassischen „Sozius-Pannen“ aus.

In lockerer Sprache befassen sich die Autoren des Newsletters mit den häufigsten Fehlern im Zusammenspiel und geben praxisnahe Tipps zur Vorbeugung bzw. Verhinderung. Schon beim Aufsteigen oder bei Kurvenfahrten können ungeübte Beifahrer demnach für erhebliche Stabilitätsschwankungen sorgen. Auch sollte das Anfahren und Stoppen an die Doppelbesetzung des Kraftrades angepasst und eine gemeinsame Zeichensprache möglichst in Ruhe vor der Fahrt vereinbart werden. Immerhin: Bis zur Pfingst-Tour Anfang Juni bleibt noch Zeit genug, neben dem technischen Maschinen-Check auch ein paar (gemeinsame) Trainingsrunden – vielleicht sogar ein echtes Sicherheitsfahrtraining – durchzuführen. In diesem Sinne, GoodBike …

DiH (Redaktion)

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Klarer Kopf und faires Parken

Klarer Kopf und faires Parken

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 - Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 – Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Gerade in deutschen Innenstädten sind Parkplätze oft heiß begehrt. Dennoch sind Autofahrer bei der Parkplatzsuche auf sich allein gestellt. Sicher, sie können ein Navigationsgerät oder verschiedene Apps zur Parkplatzsuche (und zum späteren Wiederfinden des Fahrzeugs) einsetzen, aber die Mithilfe von anderen Personen ist nicht erlaubt. Beifahrer, die etwa als Fußgänger eine Parkbucht reservieren, die für den Fahrer erst nach einem Wendemanöver erreichbar ist, qualifizieren sich zwar für den einen als gute Freunde, für das Verkehrsrecht aber begehen sie im schlimmsten Fall eine Nötigung.

Darauf weist der Kfz-Direktversicherer R+V24 hin: Nach Straßenverkehrsordnung gilt die Regel „Wer zuerst kommt, parkt zuerst“. Einem Fußgänger, der „einen Parkplatz blockiert und damit eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, kann dieses Verhalten als Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation entstehen.“ – Insbesondere, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren will. „Generell haben im öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen Parkplatz,“ stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung, fest.

Das gilt übrigens auch für kurzfristig „nötige“ Parkplatz-Sperrungen, z. B. für einen Umzug. Wer mitten in der Stadt für einen Umzug einen Parkplatz sperren möchte, sollte das nicht mit Gartenstühlen versuchen, sondern muss sich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, einen Antrag stellen und gegebenenfalls die passenden Schilder zu dem Vorhaben mieten. In Hannover z. B. kann die Antragstellung auf unterschiedliche Art erfolgen: persönlich bei den Bürgerämtern oder dem Bürgerservice Bauen, bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem auf den Webseiten zur Verfügung gestellten Antragsformular, oder formlos. Wichtig sind diese Angaben: Vor- und Zuname, neue und alte Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Fax-Nummer (sofern vorhanden), Zweck der Halteverbotszone und dem Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll, Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z. B. Straße und Hausnummer, ggf. eine Skizze). Außerdem ist es wichtig, ob bereits Haltverbote vor Ihrem Haus bestehen (Beispiel Hannover). Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung zum Aufstellen von Haltverbotschildern.

DiH (Redaktion)

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