StVO: Turbogang und Turbulenzen

StVO: Turbogang und Turbulenzen

Bild-Montage: DiH

Bild-Montage: DiH

Nachdem die lang erwartete fahrradfreundliche StVO-Novelle nicht wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten konnte, liegt mit den Empfehlungen der Ausschüsse jetzt ein ganz neuer Vorschlag zum Beschluss auf den Tischen im Bundesrat: Die Aufhebung der „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)“ – und die Einführung eines allgemeinen Tempolimits  von 130 km/h auf „Autobahnen (Zeichen 330.1), auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben“. (→ Ausschussempfehlung)

Den Ausgang der Abstimmung darf man gespannt erwarten. Ausgerechnet am Valentinstag soll über die mehr als 70 Änderungen, die sich auf nahezu alle Bereiche der Verordnung beziehen, abgestimmt werden. So soll sich der Bundesrat in einer zusätzlichen Entschließung auch kritisch mit weiteren Problemen der Verkehrspolitik befassen, z. B. „aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben“ (Empfehlungen, 591/1/19).

„Welche Ausschussempfehlungen im Plenum mehrheitsfähig sind, entscheidet sich am 14. Februar. Beschließt der Bundesrat Änderungen am Entwurf, müsste die Bundesregierung diese 1:1 umsetzen, um die Verordnung in Kraft setzen zu können.“ (Bundesrat kompakt)

DiH (Redaktion)

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Verkehrsgerichtstag empfiehlt mehr „Verkehrserziehung“

Verkehrsgerichtstag empfiehlt mehr „Verkehrserziehung“

 „Im Rahmen einer kontinuierlichen schulischen Verkehrserziehung soll aggressives Verhalten im Straßenverkehr unter sozialen und psychologischen Gesichtspunkten behandelt werden.“ (Deutscher Verkehrsgerichtstag) Foto: DEGENER

„Im Rahmen einer kontinuierlichen schulischen Verkehrserziehung soll aggressives Verhalten im Straßenverkehr unter sozialen und psychologischen Gesichtspunkten behandelt werden.“ (Deutscher Verkehrsgerichtstag) Foto: DEGENER

Arbeitskreis V der Goslarer Verkehrsexperten stellt fest, „dass in vielen Bereichen die für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen geltenden Regeln zu wenig bekannt sind beziehungsweise nicht hinreichend beachtet werden.“ – Auch der nächste Satz der Empfehlungen lässt nichts Gutes ahnen: „Dieses gilt insbesondere für die Frage der geltenden Promillegrenzen, der zu nutzenden Verkehrsflächen und der zulässigen Fahrzeuge. Der Arbeitskreis setzt sich daher nachdrücklich für mehr Öffentlichkeitsarbeit, vor allem durch Information und Aufklärung auch durch Verleihfirmen, ein.“

Es fehlt offenbar an Verkehrserziehung, Regelkenntnis und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den neuen Verkehrsmitteln – und an Raum. Deshalb empfehlen die Fachleute einerseits „einen Ausbau der für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge erforderlichen Infrastruktur“ sowie die „verbindliche Ausrüstung mit Fahrtrichtungsanzeigern“ und andererseits „die Einführung einer Prüfbescheinigung zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges als Kraftfahrzeug“. Das allerdings geht dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) zu weit: „Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter,“ dafür fehle das notwendige Personal, um die Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und umzusetzen, mahnt DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg. Statt einer (Mofa-) Prüfbescheinigung schlägt er vor, „den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren.“ Alternativ greift er den Vorschlag der Experten auf und favorisiert eine „Online-Schulung der Hersteller“, für die erfolgreiche Teilnehmer mit einer vergünstigten Nutzung belohnt werden.

Um den Ausbau einer „kontinuierlichen schulischen Verkehrserziehung“ geht es auch in den Empfehlungen von Arbeitskreis III, der sich mit dem wiederkehrenden Thema „Aggressivität im Straßenverkehr“ auseinandergesetzt hat. „Diesem Thema ist in den Lehrplänen aller Schulformen deutlich höheres Gewicht beizumessen.“ [Vielleicht sollten ja einmal Fahrlehrer als Fachlehrer „Gastunterricht“ an Schulen geben!] Außerdem müssten zur Eindämmung aggressiver Verhaltensweisen die „gesetzlichen Möglichkeiten“ wie die Anordnung von Verkehrsunterricht (§ 48 StVO), Seminarteilnahme (§ 153a Abs. 1 Nr. 7 StPO) sowie die Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) „konsequent ausgeschöpft“ werden. Als deutlich mahnendes Zeichen für die konsequente Umsetzung liest sich die Empfehlung Nr. 5: Die Einführung eines eigenen, punktbewehrten Bußgeldtatbestandes für „aggressives Posen“ im Straßenverkehr wird empfohlen. – Na, dann ist aber wohl „Schluss mit lustig“ …

→ alle Empfehlungen der Ausschüsse lesen Sie hier: Deutscher Verkehrsgerichtstag

DiH (Redaktion)

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Saisonstart für „B 196“ – Schlüsselzahl zum Glück?

Saisonstart für „B 196“ – Schlüsselzahl zum Glück?

B196-Poster-mit-BUSpätestens im Frühling wird sich zeigen, wie viele Pkw-Fahrer sich zum (vielleicht nur saisonalen) Umstieg auf ein so genanntes Leichtkraftrad entscheiden – und ob es dabei am Ende um eine Stärkung der Elektromobilität, ums Roller fahren oder doch auch um rasante Leichtkrafträder geht …

Laut Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist es 25-jährigen Autofahrern, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, seit Jahresbeginn möglich, eine Erweiterung der Fahrerlaubnis durch eine „Fahrerschulung ohne Prüfung“ zu erwerben: Viermal 90 Minuten Theorie, fünfmal 90 Minuten Praxis – und fertig! Jedenfalls im besten Fall. Weniger gelehrige Zweirad-Schüler sollten sich auf ein paar zusätzliche Stunden einstellen. Denn erst muss der Fahrlehrer überzeugt sein, „dass die Ausbildungsziele … (also z. B. die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen) erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen“ (§ 6, Fahrschüler-Ausbildungsordnung), bevor er die neuen Zweiradfahrer allein auf die Straße lässt …

Weitere Besonderheit: Weil es nur für eine Fahrerlaubnisprüfung in einer der A-Klassen vorgeschrieben ist, muss nicht einmal auf einem Motorrad mit Gangschaltung geübt und gefahren werden. Wenn es die Fahrschule anbietet, kann die Ausbildung sogar auf einem den Vorgaben entsprechenden, mind. 90 km/h schnellen 125er Automatik-Roller durchgeführt werden. Am Ende steht die Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein und die Möglichkeit, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt mit einem Zweitwagen z. B. zur Arbeit zu fahren. Einzige Wermutstropfen: die Erlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³  trotz Eintragung tabu. Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine Fahrausbildung erforderlich – mit Prüfung.

DiH (Redaktion)

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WINDOWS 7 am Ende: Risikofaktor Updatemuffel

WINDOWS 7 am Ende: Risikofaktor Updatemuffel

Das Nationale IT-Lagezentrum im BSI erforscht die Schadsoftware. Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Nationale IT-Lagezentrum im BSI erforscht die Schadsoftware.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Seit dem 14. Januar 2020 ist das Betriebssystem Windows 7 offiziell am Ende: Hersteller Microsoft hat den Support eingestellt. Auf den ersten Blick funktionieren die Rechner zwar noch weiter wie gewohnt, aber nur auf eigenes RISIKO. Und nur für eine gewisse Zeit. Denn ohne technischen Support und regelmäßige Software-Updates entstehen mit der Zeit gravierende Sicherheitslücken durch neue Viren und Schadsoftware.

Wie so häufig gilt auch hier: Wer zu spät kommt, … oder deutlicher: Der muss dafür bezahlen. Laut ZDF-Meldung vom 13.1.2020 gehen Experten z. B. davon aus, „dass das Land Berlin eine sechsstellige Summe für einen gesonderten Support-Vertrag ausgeben muss, um die noch nicht umgestellten Arbeitsplätze am Laufen zu halten. Dort waren im Dezember erst knapp zwei Drittel der 82.000 IT-Arbeitsplätze auf Windows 10 umgestellt worden.“ Denn in der Berliner Stadtverwaltung habe man den Umstieg auf ein modernes Betriebssystem nicht rechtzeitig geschafft. Jüngstes Beispiel für die Gefährlichkeit moderner Schadsoftware ist die Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Achtung: Schadhafte SPAM-Mails im Namen mehrerer Bundesbehörden“. Die Besonderheit der Software: „Emotet ist eine Schadsoftware, die nach der ersten Infizierung des Computers oftmals weitere Schädlinge nachlädt, um wichtige Daten zu verschlüsseln. Dabei breitet sich die Schadware über komplette Netze aus. Die Versender fordern in vielen Fällen ein Lösegeld in Höhe von 100.000 Euro und mehr, wenn Unternehmen die Daten wieder entschlüsselt haben wollen. Um die Systeme wieder in einen normalen Betrieb zu bekommen, warten auf Betroffene Aufräumarbeiten von mehreren Wochen.“ (eRecht24)

Das sicherste Gegenmittel: Die neueste Version des aktuellen Betriebssystems Windows 10 – und, wie wir es bei unseren Mobiltelefonen fast täglich ohne Murren hinnehmen: Updates, Updates, Updates!

DiH (Redaktion)

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Abschnitts-Kontrolle serienreif?

Abschnitts-Kontrolle serienreif?

Section Control Radarstrecke Hannover

Die Streckenkontrolle bei Hannover sieht anfangs harmlos aus, kann am Ende aber deutlich blitzen!
© DEGENER

In Österreich bereits seit 2003 im Einsatz, in Deutschland lange umstritten und gerichtlich bekämpft, letztendlich durch eine Änderung im Polizeigesetz in Niedersachsen als Modellanlage durchgesetzt: Die so genannten Section Control, eine Geschwindigkeitskontrolle, die über einen gewissen Streckenabschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit überprüft.
Nach langem Hin und Her (geplanter Start: 2015) ist das Pilotprojekt in Niedersachsen seit November 2019 im regulären Betrieb – schon hagelt es Erfolgsmeldungen: Das Streckenradar „Section Control“ auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen (Region Hannover) hat seit der Wiederinbetriebnahme im November fast 300 Verstöße registriert, berichtet NDR 1 Niedersachsen. Demnach drohe 48 Fahrern ein Bußgeld sowie im Einzelfall Führerscheinentzug. Der schnellste ertappte Fahrer sei mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 147 Stundenkilometern unterwegs gewesen, berichtet er Norddeutsche Rundfunk weiter. Erlaubt sind auf der Strecke nur 100 Stundenkilometer.
Laut der wissenschaftlichen Begleitung würden aufgrund der Anlage wesentlich mehr Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig fahren. Statt rund 30 Prozent (vor dem Bau der Anlage) hielten sich jetzt etwa 70 Prozent an das Tempolimit. Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge sei um zehn Stundenkilometer zurückgegangen.

Abschnittskontrolle bei HannoverEin ähnliches Ergebnis hält eine Langzeitstudie fest, die das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) im Januar 2019 veröffentlicht hat. Im Fazit wird eine „generell positive Wirkung“ festgestellt sowie eine „Harmonisierung des Geschwindigkeitsniveaus und die geringere Anzahl der „starken“ Überschreiter der jeweils höchstzulässigen Geschwindigkeit“. Insgesamt bescheinigt die Untersuchung den Anlagen einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen, da die Senkung der Unfallkosten weitaus höher sei als die Kosten für die Installation der teuren Systeme – sofern sie in Bereichen eingesetzt werden, in denen überhöhte Geschwindigkeit zu den Hauptunfallursachen zähle.
Interessanterweise gilt das auch für die in Österreich seit 2012 eingesetzten „mobilen“ Streckenkontrollen, die in Baustellenbereichen (mind. 5 km, mind. 6 Monate) eingesetzt werden. Unterm Strich also eine bequem refinanzierte Maßnahme zur Verkehrslenkung, die Schule machen könnte. – Jetzt auch in ganz Deutschland … ?

DiH (Redaktion)

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