Erst die Experten, dann die Novelle!
Erst die Experten, dann die Novelle!
Laut „Zeitplan“ des Bundesverkehrsministeriums sollte das Gesetzgebungsverfahren längst abgeschlossen sein: „Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 6.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen“, verkündete das Bundes-Verkerhsministerium (BMVI) im November vergangenen Jahres.
Doch die Ausschüsse, Verkehrsausschuss (federführend), Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, haben mehr Zeit für die Beratungen gebraucht als ursprünglich angenommen. Entgegen anders lautender Meldungen ist es daher noch gar nicht sicher, ob alle angekündigten StVO-Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden wie bisher geplant. So wird die Verordnung erst für die 705. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.01.2020 ab 9:30 Uhr auf der Tagesordnung aufgeführt. Ob das gleich bedeutet, dass die eine oder andere geplante Neuerung oder gar das eine oder andere vorgesehen Verkehrszeichen NUN DOCH NICHT oder in veränderter Form umgesetzt wird, bleibt offen. Denn erst nach den Beratungen wird der Verkehrsausschuss die Bundesrats-Drucksache 591/19 – gegebenenfalls um Empfehlungen bzw. Änderungsdrucksachen ergänzt – an den Bundesrat weitergeben, der voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 abschließend darüber abstimmt. Dann werden wir wissen, wie viel Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugemutet wird. Wir dürfen also noch ein wenig gespannt sein …
DiH (Redaktion)