Wissen, wo es langgeht: Die Prüfungsrichtlinien, Stand 4/23

Grundmenü für Ausbildung und Prüfung

Seit Einführung der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) 2021 gibt es nicht nur das elektronische Prüfprotokoll (ePp), das in seiner Umsetzung zudem für eine Verlängerung der praktischen Prüfung gesorgt hat, sondern auch zwei umfangreiche Prüfungsrichtlinien, eine für den theoretischen und eine für den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung: Diese beiden wiederum wurden von offizieller Stelle zusammengefasst in einem knapp 2000 Seiten starken amtlichen Dokument. Allerdings inklusive Fragenkatalog und Fahraufgabenkatalog für alle Klassen. Für einen gezielten Überblick haben wir das große ganze Komplettmenü für Sie in kleinere, übersichtliche Portionen zerlegt und servieren die Grundlagen zur theoretischen und praktischen Prüfung in einem handlicheren Format. Hier haben Sie alle Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die theoretische bzw. praktische Prüfung schnell im Blick.

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Englisch als „Ice-breaker“ – Brücke über die Sprachbarriere

Vielsprachig nur in der Theorie

Sicher, der Umstand, dass der theoretische Teil der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland theoretisch in insgesamt 13 verschiedenen Sprachen absolviert werden kann, könnte zu der Annahme verleiten, dass entsprechend auch das gesamte Lehrmaterial in allen Sprachen zur Verfügung stehen könnte. Aber dann müsste ja auch jede Fahrschule entsprechend sprachbegabte Multitalente beschäftigen, vielleicht gemischte mehrsprachige Kurse anbieten, und und und – da stoßen alle Beteiligten leicht an die Grenzen des Machbaren … Alle dreizehn in Deutschland zur Theorieprüfung zugelassenen Sprachen im Unterricht anzubieten wäre aber nicht nur eine große Herausforderung. Außerdem wäre so ein Angebot wenig zielführend, da die PRAKTISCHE Fahrerlaubnisprüfung sowie z. B. die IHK-Prüfungen für Berufskraftfahrer ausschließlich in deutscher Sprache abgenommen werden.

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Berufskraftfahrer: Keine Schulung ohne Anerkennung!

SCAN & TEACH 360° RED: Zertifikat inklusive

Seit Dezember 2022 müssen sich Anbieter von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen oder der (beschleunigten) Grundqualifikation von der zuständigen Landesbehörde staatlich anerkennen lassen. Ausgenommen sind nur die bereits nach § 5 Abs. 1 des alten BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätten. – Alle anderen Anbieter müssen für die Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde unter anderem ein Ausbildungsprogramm vorweisen, das bestimmten Anforderungen entspricht. Als Kunde des DEGENER Verlags sind Sie darauf bestens vorbereitet: Mit der Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° liefern wir Ihnen einerseits einen sachlich und zeitlich gegliederten Unterrichtsplan. Der ist andererseits so flexibel, dass Sie Ihre Unterrichts- und Pausenzeiten, Methoden, Medien, die Ausbildenden und die Angaben zu Ihrer Institution selbst hinterlegen und den Plan an Ihre Systematik anpassen können. – Ein wichtiges Argument für die Anerkennung ist das Zertifikat, das Sie mit der aktuellen DEGENER-Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° RED jederzeit selbst für Ihr Unternehmen ausdrucken können: „Zertifikat generieren“, schon haben Sie einen wichtigen Beleg für die amtliche Anerkennung.

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Faktenwissen auf gültigem Stand – Leitfaden für die Fahrschule

Faktenwissen auf gültigem Stand

Wer eine echte Auskunft sucht, wird sich nicht auf Hörensagen und Gerüchte verlassen – oder sich z. B. hilflos den zahlreichen Foren im Internet ausliefern. Viele Behauptungen im Netz treten auf den ersten Blick professionell auf, sie alle sind aber vor allem für Laien nur schwer zu überprüfen und könne daher leicht in die Irre führen. Mit einer professionellen und kompetenten Beratung vor Ort können nicht nur handwerkliche Meisterbetriebe, sondern durchaus auch Fahrschulen bei ihren Kunden punkten – vorausgesetzt, sie greifen selbst auf verlässliche aktuelle Quellen zurück. Die aktuelle Ergänzungslieferung zum DEGENER Leitfaden für die Fahrschule z. B. berücksichtigt die Änderungen der Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und ergänzt in Kapitel 27 die Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen entsprechend. Weiterhin wurde das „Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen im Prüfungsfahrzeug“ durch die bearbeitete, aktuell gültige Neu-Fassung ersetzt.

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Simdrive XS – klein, aber fein – extra small und extra smart

Platzbedarf mini, Performance ganz groß

Außer auf den raumgreifenden Fahrersitz müssen Sie beim DEGENER XS auf nichts verzichten: Lenkrad, Pedale, 6-Gang-Schaltung sowie drei(!) hochauflösende Monitore – auf Wunsch sogar mit Rückfahrmonitor! – sorgen für ein realistisches Fahrgefühl beim Umgang mit Kupplung, Gas und Bremse. Das schafft nicht jedes Modell, das im Fahrschulbereich angeboten wird. Dabei bleibt das Gerät flexibel und beweglich – und ist sofort wieder einsatzbereit. Trotz des geringen Platzbedarfs müssen Sie nicht auf die große Performance verzichten: Der simdrive XS ist mit allen Features der DEGENER simdrive-Technologie ausgestattet.

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