BKF-Trainer 360°: Neue Prüfungsfragen
Wie gewohnt erscheinen im BKF-Trainer 360° die originalen DIHK-Prüfungsfragen. Ab hier hört das Bekannte aber auch schon auf.
Wie gewohnt erscheinen im BKF-Trainer 360° die originalen DIHK-Prüfungsfragen. Ab hier hört das Bekannte aber auch schon auf.
In der EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung in Deutschland sind bekanntlich für jeden Fahrer eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und deren Änderungen zu beachten sowie Termine zu koordinieren: Ideales Einsatzgebiet also für eine Software, in der alle Daten zur Person, zur Fahrerlaubnis und zu den Qualifizierungen sowie den entsprechenden Nachweisen erfasst und einzuhaltende Fristen verwaltet werden. Am besten in Form eines professionellen Weiterbildungsmanagers aus einem Fachverlag. Hier lassen wir für Sie alle Fäden zusammenlaufen: Fahrschulen, Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten, Speditionen und ihre Fahrer können hier ihre Daten geben und den anderen im professionellen Rahmen zur Verfügung stellen.
Die Sozialvorschriften gehören zum Grundwissen für jeden Berufskraftfahrer. Sie sind die Basis für die Planung seines Fahreralltags. Doch dazu zählt noch viel mehr. Wie zum Beispiel das Vermeiden von Fehlbuchungen im Fahrtenschreiber, der richtige Umgang damit und damit verbunden auch das Vermeiden von Strafen und Bußgeldern bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. All das kompakte Fachwissen kommt jetzt in der neuen Auflage von „Firma – Fahrer – Fahrzeug“, nicht nur inhaltlich aufgefrischt, sondern auch mit neuen Gestaltungselementen wie Piktogrammen zum Be- und Entladen oder zur Mehrfahrerbesatzung.
Voller Stolz präsentiert die DEGENER Redaktion schon so kurz nach Erscheinen der Teilnehmerbände die neuen Vorträge der Runde 4. Das neue Konzept einer praxisnahen Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- bzw. Personenkraftverkehr wurde hier sogar noch verfeinert.
Alle Vorträge in SCAN & TEACH 360° RED haben ein klares Konzept und eine klare Gliederung: Zuerst kommt die Wissensvermittlung – ganz im Sinne der Berufskraftfahrer-Verordnung: (1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen.