Zweiradausbildung 21: Mit neuem Funk am Start
Ausbildungssommer mit neuer (Funk-)Technik …
Nach einer außerordentlichen einjährigen Verlängerung läuft die mehrjährige Übergangsfrist für Handfunkgeräte alter Bauart endgültig aus. Spätestens ab dem ab dem 1. Juli 2021 sind Funkgeräte, bei denen für die Benutzung während der Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, nicht mehr zugelassen. Weder für Straßenmeistereien noch für Schwertransportbegleiter, Bus- und Taxifahrer, Pannenhelfer oder Fahrschulen. Glücklicherweise ist der Umstieg schnell gemacht. So bietet der DEGENER Verlag bereits seit einiger Zeit ausbildungstaugliche Funkgeräte, die den Anforderungen des § 23 Absatz 1a StVO problemlos gerecht werden.
… und neuem Einstiegsalter: AM 15 bundesweit
Das Gesetz ist zwar noch nicht verkündet, aber die Unterscheidung in „teilnehmende“ und „nicht teilnehmende“ Länder in Sachen „Moped ab 15“ ist vom Tisch. Nachdem der Bundesrat bereits am 28. Mai der bundeseinheitlichen Regelung für das Fahrerlaubnisrecht in Sachen Fahrerlaubnisklasse AM zugestimmt hat, soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten. Eine Änderung der Schlüsselzahl 195 (Auflage zu der Klasse AM) macht es möglich: Statt „Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“, heißt es künftig schlicht „Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.“