Verkehrsgerichtstag: Elektrokleinstfahrzeuge – Bußgeld – Aggressivität

Verkehrsgerichtstag: Elektrokleinstfahrzeuge – Bußgeld – Aggressivität

Arbeitskreis 3: Was tun gegen aggressive Fahrer? © DEGENER

Arbeitskreis 3: Was tun gegen aggressive Fahrer? © DEGENER

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „forsa“ unter den Teilnehmern des Verkehrsgerichtstages 2019 hat „eine deutliche Mehrheit (84 % von knapp 800 Befragten) für den Verbleib in Goslar votiert. Damit wird eine mehr als 50-jährige Tradition fortgesetzt und die „Marke Goslar“ bleibe erhalten, stellt der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Prof. Ansgar Staudinger, in einer Pressemitteilung fest.

Dort befasst man sich im Januar – nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Verkehrsgerichtstage (VGT) – mit der Wirksamkeit von finanziellen Sanktionen und ihrer Staffelung im Bußgeldkatalog. Das Thema Bußgeld stand in der einen oder anderen Variante bereits 8 weitere Male auf der Tagesordnung (auf dem 4., 5., 8., 10., 13., 15., 22. und 36. VGT, zuletzt auf dem 47. und 57. VGT unter dem Stichwort „Punktereform“). Diesmal geht es darum, das Verfahren grundsätzlich zu beschleunigen: „Das Bußgeldverfahren muss schnell gehen. Trotzdem hat der Betroffene Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Ob dafür Änderungen am geltenden Recht nötig sind, will dieser Arbeitskreis klären.“

Ebenfalls schon einmal auf der Tagesordnung stand die auch aktuell zu diskutierende Frage: „Nimmt die Aggressivität auf der Straße zu?“ Unter Leitung von Birgit Heß, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel, untersuchen die Teilnehmer, ob aus der historischen, Anfang der 70er Jahre angelaufenen Aktion „Hallo Partner, danke schön!“ inzwischen der plumpe Anspruch „Platz da, jetzt komm‘ ich!“ geworden ist? „Verkehrsteilnehmer beschreiben ein immer rauer werdendes Klima auf der Straße. Aggressives Verhalten nimmt zumindest subjektiv empfunden zu. Gleiches gilt für das Phänomen illegaler Raserei. – Die Thematik soll ausgeleuchtet und psychologische, juristische und infrastrukturelle Ansätze, die einem entspannten Verkehrsklima förderlich sein können, sollen erörtert werden.“

Angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sollten sich Interessierte – trotz laufender Modernisierung der Tagungsräume und Verbesserung der Hotelkapazität – zeitnah einen der begehrten Plätze in den Arbeitskreisen sichern. Eine Übersicht über sämtliche acht Themen des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf der neuen VGT-Webseite.

DiH (Redaktion)

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Parkhausgefahren und die StVO

Parkhausgefahren und die StVO

Laut YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK geschehen die meisten Parkschäden durch Unaufmerksamkeit und zu enge Parkplätze. (obs/DEVK Versicherungen)

Laut YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK geschehen die meisten Parkschäden durch Unaufmerksamkeit und zu enge Parkplätze. (obs/DEVK Versicherungen)

In Parkhäusern wie auf Parkplätzen gelten die Vorfahrtregeln nicht im üblichen Sinn, wie ein Urteil aus München zeigt: „Inwieweit die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 StVO [gemeint ist die Regel „rechts vor links“, Anm. d. Red.] auf einem Parkplatz Anwendung finde, hänge davon ab, ob die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, also dem Suchverkehr, dienen, oder ob sie darüber hinaus Straßencharakter besitzen“ (AG München, Az.: 333 C 16463/13, Urteil vom 23.06.2016).

In Konfliktfällen rund ums Parken, z. B. bei Zusammenstößen, entscheiden Gerichte häufig auf der Grundlage von § 1 der Straßenverkehrsordnung: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§ 1 StVO). Kommt es nach einem Parkhaus-Unfall zum Prozess, wird die Schuld meist gleichermaßen auf beide Parteien verteilt. Schließlich sind hier die Fahrzeuge langsam unterwegs, als „Suchverkehr“ auf dem Weg in die nächstbeste Parklücke. Daher empfiehlt sich grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h und die ständige Bremsbereitschaft als „Goldene Parkhausregel“.

Dabei sind die direkten Zusammenstöße nicht das größte Problem für Parkhausbesucher, wie eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, nach der „fast 60 Prozent der Autobesitzer schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug“ gehabt haben, 84 Prozent der Befragten unverschuldet. Die meisten „vermuten Unaufmerksamkeit als Grund“ für die Kratzer, Dellen und Schrammen (66 Prozent), nur etwas „mehr als die Hälfte (56 Prozent) halten Parkplätze und Parkhäuser für zu eng.“ Als weitere Ursache für Parkschäden nennen die Befragten „Hektik und Stress (47 Prozent), Fahrfehler (35 Prozent) sowie Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers etwa durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung (16 Prozent)“. Ärgerlich: 52 Prozent der Betroffenen gaben an, selbst für den Schaden aufgekommen zu sein, fast die Hälfte der Parkschäden (48 Prozent) werden nicht repariert.

Auch wenn die Schäden auf den ersten Blick nicht besonders groß und die Hemmung den Unfallort zu verlassen gering ist, Vorsicht: „Wer sich nach einem Zusammenstoß vom Unfallort einfach entfernt, macht sich strafbar. Eine Folge kann der Verlust des Führerscheins sein. Außerdem bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen“, mahnt die Polizei NRW in ihrer Kampagne „Unfallflucht ist unfair“.

DiH (Redaktion)

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Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

Nachtsichtunterstützung „Nightvision“. Erkennt per Wärmebildkamera Personen und Tiere in der Dunkelheit. © Volkswagen 2019 / Effekt DiH

Nachtsichtunterstützung „Nightvision“. Erkennt per Wärmebildkamera Personen und Tiere in der Dunkelheit. © Volkswagen 2019 / Effekt DiH

„Autofahrer sehen im Dunkeln viel schlechter als bei Helligkeit und erleben einen ständigen Wechsel von Hell und Dunkel, zum Beispiel durch Leuchtreklame oder Lichtreflexe auf nasser Fahrbahn: Wer zu Fuß, mit Rad oder Roller im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern schon von weitem zu erkennen ist“, betont die DEKRA Unfallexpertin Stefanie Ritter. Je früher man gesehen wird, desto sicherer kommen alle ans Ziel.

Das gilt nicht nur für Schulkinder, sondern für alle Altersgruppen. Neben einer hellen Kleidung und reflektierenden Accessoires können Fußgänger noch mehr für die eigene Sicherheit tun. „Benutzen Sie vorhandene Überwege, um die Straße sicher zu überqueren!“, empfiehlt z. B. die Landesverkehrswacht NRW in einem gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Polizei veröffentlichten Flyer und appelliert an eine erhöhte Verantwortung und Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer: „Verlassen Sie sich nicht darauf gesehen zu werden, Blickkontakt mit Autofahrern hilft Missverständnisse zu vermeiden.“

Auch sei die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Fahrzeuge in der Dunkelheit oft falsch, mahnen die Experten.

Aber auch die Autofahrer werden zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt: Nicht alle Fahrzeuge sind mit den modernsten Assistenzsystemen ausgestattet. Die Verbreitung solcher Vorstufen zum automatisierten Fahren geht nur langsam voran. Die Systeme sind zudem meist Fahrzeugen der Oberklasse vorbehalten. Deshalb, und weil nicht alle Menschen daran denken sich selbst durch Kleidung und Verhalten aktiv zu schützen, gelte für Fahrende von Kraftfahrzeugen bei Dunkelheit und schlechter Sicht grundsätzlich: Besonders aufmerksam fahren und nicht ablenken lassen, sowie ausreichend Abstand halten, bremsbereit sein und das Tempo drosseln.

DiH (Redaktion)

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Besser, wenn die Reifen greifen

Besser, wenn die Reifen greifen

winterreifen-bezeichnungen

Das Reifenmodell entstammt dem amtlichen Fragenkatalog, Bearbeitung DiH © argetp21/DEGENER

Die Schneeflocke („Alpine-Symbol“) dürfen nur laut Automobilclub Verkehr (AVC) Reifen tragen, die in entsprechenden Reifentests eine um mindestens sieben Prozent bessere Traktion auf Eis und Schnee erreichen als ein Referenzreifen. „Das Symbol ist also weit aussagekräftiger als die frühere M+S Markierung. Es ist daher ratsam, beim Kauf von Winter– und Ganzjahresreifen auf dieses Symbol zu achten.“

Zwar gilt für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, eine Übergangsfrist: Sie dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden. Aber es bleibt doch ein mulmiges Gefühl bei so einem ungeregelten Qualitätsmerkmal. Zudem gilt die Ausnahme nur in Deutschland. Wer etwa über den Winter eine Autoreise plant, sollte wissen, welche Ansprüche dort an die Bereifung gestellt werden. Info z. B. beim Automobilclub von Deutschland (AvD). Niemand sollte unterdessen der Illusion verfallen, mit einem Allrounder die gleichen Sicherheitsreserven zu erwerben wie mit einem spezialisierten Reifen. Auch der beste Allwetter- oder Ganzjahresreifen sei immer nur ein Kompromiss, betonen auch die Fachleute vom Reifenhändler Vergölst: „Ein moderner Winterreifen ist auf Schnee und Eis nicht zu schlagen – ganz besonders, wenn er noch über genügend Profil verfügt. Auf verschneiter Straße beträgt der Bremsweg aus 50 km/h mit Winterreifen rund 35 Meter, mit Sommerreifen hingegen mindestens 43 Meter.“ (Winterreifen: Sichere Fahrt von Oktober bis Ostern).

Auch wenn die zulässige Mindestprofiltiefe für Winterreifen 1,6 Millimeter beträgt, empfehlen Experten, die Winterräder bei spätestens 4 Millimeter Restprofil auszutauschen. Auf den Webseiten des professionellen Reifenhändlers finden sich auch weitergehende, detaillierte Infos zu den Reifen-Bezeichnungen. Übrigens: Das Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne (Winter-) Bereifung hat für den Fahrer mindestens ein Bußgeld in Höhe 60 Euro und 1 Punkt zur Folge. Dazu kommt, dass auch der Halter zur Verantwortung gezogen wird, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist. Dafür ist eine Regelgeldbuße von mindestens 75 Euro und ebenfalls 1 Punkt vorgesehen – für den Besitzer, wohlgemerkt.

DiH (Redaktion)

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Lichttest zur Herbst-Umstellung

Lichttest zur Herbst-Umstellung

lichttest-2019

Ein Klick auf das Bild ruft das aktuelle INFO-Video zum Lichttest auf.

Das Tagfahrlicht reicht im Herbst nicht mehr aus, um im Straßenverkehr sicher gesehen zu werden, da es nur vorn leuchtet und das Fahrzeug von hinten im Dunkeln lässt. Einfach nur das Licht einschalten reicht aber auch nicht, jedenfalls nicht ohne eine gründliche Sicherheitskontrolle vor der Fahrt. Eine Kontrolle, wie sie in der Fahrschule vermittelt wird, wird im „Leben danach“ offenbar häufig vernachlässigt.
„In der PKW-Mängelstatistik liegen Defekte an der Beleuchtungsanlage ganz vorn“, resümiert die Deutsche Verkehrswacht, nach der „rund 35 Prozent der Autofahrer mit einer fehlerhaften Beleuchtung unterwegs sind.“ Die Prüfung der Beleuchtung ist also besonders wichtig. Das geht am besten zu zweit, vor allem wegen der Nebelschluss- und der Rückfahrleuchte.
Wer aber sicherstellen will, dass die Lampen nicht nur leuchten, sondern auch richtig eingestellt sind, sollte sich an Profis wenden. „Beim deutschlandweiten Lichttest überprüfen die Werkstätten kostenlos die technische Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungsanlage und die richtige Einstellung der Scheinwerfer“, erklärt Richard Goebelt, Geschäftsbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Autos, die im Oktober beim kostenlosen Licht-Test in den Kfz-Betrieben überprüft werden, sind auf der sicheren Seite“, heißt es beispielsweise bei der Berliner Kfz-Innung, „denn defekte Lichtanlagen werden entdeckt und korrigiert. Der Licht-Test ist ein Service, bei dem Kfz-Meister kleine Mängel sofort und kostenlos beheben. Nur nötige Ersatzteile und umfangreiche Einstellarbeiten müssen bezahlt werden.“ Die Aktion gibt es jetzt schon seit über 60 Jahren. Der Lichttest: Im Oktober besonders günstig – und im Vergleich zum Sicherheitsgewinn nur ein geringer Aufwand für den Einzelnen.

DiH (Redaktion)

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