In Fahrschulen sind E-Autos noch spärlich im Einsatz

In Fahrschulen sind E-Autos noch spärlich im Einsatz

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Vielen Fahrlehrern stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, den Fuhrpark um ein Elektroauto zu erweitern: Die aktuellen Anforderungen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an Prüfungsfahrzeuge der Klasse B sind: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h, mindestens 4 Sitzplätze, mindestens 2 Türen auf der rechten Seite, die unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind. Damit erweist sich der BMWi3 gegenüber beispielsweise dem bereits als Prüfungsfahrzeug zugelassenen Opel Ampera oder e-Golf als nicht geeignet. Hintergrund der Regelung ist, dass der Prüfer im Notfall das Auto schnell verlassen können muss. Wie in der Skizze unten zu sehen, gibt es bestimmte Maße etwa für die Kniefreiheit (L6) oder den Fußraum (H3). Welche Modelle kommen infrage, die nicht nur den Anforderungen entsprechen, sondern auch den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Laune halten, indem er einen komfortablen, zumindest aber akzeptablen Arbeitsplatz vorfindet? Sollte die bisherige Automatik-Regelung gekippt werden, wird das für viele Fahrlehrer sicherlich ein Anreiz sein, sich ein E-Auto auch zur Prüfung anzuschaffen. Zumal die Ausbildung für beide Seiten deutlich entspannter abläuft, wenn das Erlernen der Verkehrsabläufe nicht auch noch zeitgleich mit dem Suchen des Schleifpunkts der Kupplung gekoppelt ist. Und das könnte schließlich auch der Elektromobilität Anschub geben.

SuS (Redaktion)

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Hunde-Transportbox bietet Komfort und Sicherheit

Hunde-Transportbox bietet Komfort und Sicherheit

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Die befestigte Transportbox bietet Sicherheit für Mensch und Tier. (Foto: Adobe Stock | 107677952)

Wer „Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin­ oder her rollen oder herabfallen können“, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro (zu § 22, Ladung, StVO). Wenn dabei jemand gefährdet wird, können sogar 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) fällig werden.
Daneben kann die Haftpflichtversicherung im Falle eines so entstandenen Unfalls Regress fordern. Weil Hunde demnach zur Ladung gehören, sind sie wie andere Ladungsgegenstände zu sichern. Da die üblichen Ladungssicherungen wie Netz oder Geschirr zu diesem Zweck nicht zu empfehlen sind, bietet sich neben dem sachlich-zweckdienlichen stabilen Trenngitter die Mitnahme in der befestigten Transportbox ganz nebenbei auch als Komfortlösung an. Sie hat neben dem geforderten Sicherheitsaspekt nämlich noch einen weiteren Vorteil: Vierbeiner, denen Auto fahren Angst, gepaart mit Übelkeit bereitet, können sich allmählich erst an die Box als Schlafgelegenheit im Wohnraum und danach entspannter ans Autofahren gewöhnen. Und ein entspannter Hund ist letztlich nicht nur ein angenehmerer Beifahrer, sondern auch ein geringeres Sicherheitsrisiko. Was insbesondere ein Zugewinn auf dem Weg in den Urlaub, aber auch auf kurzen Strecken sein kann.

SuS (Redaktion)

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Nicht für die Fahrschule, sondern fürs Leben

Nicht für die Fahrschule, sondern fürs Leben

Die wichtigsten Erkenntnisse sammeln die Menschen in ihrer Jugend, könnte man etwa das folgende Sprichwort „übersetzen“: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. – In Bezug auf die Verkehrssituation in vielen Ländern ist das gar nicht so abwegig. Während in der Fahrschule die aktuellen Verkehrs- und Verhaltensregeln frisch vermittelt werden, gibt es wenig Aussicht auf Einführung einer kontinuierlichen Weiterbildung der Verkehrsteilnehmer.
Offenbar ist die Rettungsgasse auf Autobahnen so ein Thema. Während Fahrschüler das Thema praktisch aus der Lernzeit direkt in ihre Fahrpraxis mit übernehmen, bedarf es eines enormen Werbe-Aufwands, um die Problematik Verkehrsteilnehmern zu vermitteln, die die Fahrschulzeit schon länger hinter sich haben: Video-Spots in den sozialen Netzwerken, Poster und Plakate weisen inzwischen darauf hin. Dennoch kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, besonders zu Kollisionen am Stauende. Deshalb sind Konzentration und Rücksichtnahme für Fahrende von besonderer Bedeutung, erklären die ACE-Experten: „Wer unaufmerksam fährt, reagiert langsamer. Hektische Bremsmanöver, neue Staus und schlimmstenfalls Unfälle sind die Folge.“ Ein weiteres Beispiel ist das Reißverschlussverfahren, in dem sich viele schnell benachteiligt fühlen statt das gemeinsame Vorankommen anzuerkennen, das eben nur funktioniert, wenn alle mitmachen: Das heißt, dass die Fahrzeuge auf beiden Fahrstreifen möglichst bis zur Engstelle fahren, um den Verkehrsraum optimal zu nutzen, und erst dort wechselseitig einfädeln und einfädeln lassen.
Zurück zum Beispiel „Rettungsgasse“. Hier gilt: Nicht erst daran denken, wenn es zu spät ist und der Verkehr still steht. Genügend Abstandsreserven aufbauen, denn auf dem linken Fahrstreifen nach ganz links und auf allen anderen nach rechts manövrieren kann man nur, solange der Platz vorhanden und die Fahrzeuge noch in Bewegung sind.
So sind in vielen Fällen Fahrschüler eher die Experten als die langjährigen Autofahrer: Sie können als Multiplikatoren ihrer frisch erworbenen Kenntnisse fungieren. Sicher keine leichte Aufgabe, gewiss, aber eine, die die Verkehrssicherheit erhöhen und das Selbstbewusstsein junger Menschen sogar stärken kann, sofern sie den richtigen Ton treffen und auch mit Argumenten sachlich überzeugen können. Denn nicht für die Schule lernen wir, …

DiH (Redaktion)

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StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen

StVO-Novelle, Lastenräder und Ladezonen

Verkehrszeichen-Entwurf des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).

Verkehrszeichen-Entwurf des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).

Im Zuge der anstehenden, fahrradfreundlichen StVO-Novelle läuft derzeit gerade eine Bürgerbeteiligung von Seiten des Bundes-Verkehrsministeriums (BMVI). Alle Bürger sind unter https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home aufgerufen, ihre Ideen und Anregungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland einzubringen. Genutzt hat die Möglichkeit zum Beispiel „Achim“, der am 23.05.2019 eingetragen hat: „1,5 m Mindestüberholabstand in die StVO schreiben und das auch kommunizieren“ (hier klicken, um den ganzen Beitrag zu lesen). Die Webseite für Anregungen steht noch bis zum 30. Juni 2019 zur Verfügung. Die Rückmeldungen sollen in die Entwicklung des neuen Nationalen Radverkehrsplans 2021 (NRVP) des Bundesverkehrsministeriums fließen, der zur Grundlage für die Förderung des Radverkehrs durch den Bund werden soll.

Im Zusammenhang mit einem größeren Freiraum für Verkehrsteilnehmer im städtischen Raum meldet sich auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) mit einem Vorschlag zu einer möglichen Änderung der StVO. Der Verband plädiert aus Gründen der Verkehrssicherheit für klar geregelte Ladezonen inklusive neuem Verkehrszeichen (siehe Abbildung), das diese Bereiche klar, leicht verständlich und zuverlässig absichert. Als Vorbild dienen dem Verband die Regeln zum Taxistand (Zeichen 229 StVO).

Die Vorteile einer klar geregelten Zone kämen sicher auch dem Radverkehr zugute. Denn aus Sicht des Verbandes entlasten die Ladezonen den fließenden Verkehr nicht nur von Fahrzeugen, die in 2. Reihe parken. Sie verbessern durch eine unmissverständliche, eindeutige Regelung (inklusive Sanktionen) die Sicherheit sowohl der Zusteller als auch der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt des Radverkehrs. Der Verband beruft sich dabei auf umfangreiche Untersuchungen: „Bereits im Jahr 2007 empfahl die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Forschungsvorhaben des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein neues Verkehrszeichen »Ladezone« mit klarem Regelungsgehalt. Auch aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Ladezonen derzeit unklar geregelt sind und deshalb oft fehlgenutzt werden – allein in Köln und Leverkusen sind laut einer Studie der IHK zu Köln 81 Prozent der Ladezonen von Falschparkern belegt“ (BIEK). Solche Zustände könnten mit der neuen Regelung aus Sicht des Verbandes bald Geschichte sein.

DiH (Redaktion)

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Roller – Radler – Polizisten

Roller – Radler – Polizisten

Auf Streife mit der Fahrradstaffel der Berliner Polizei

Hier klicken zum YouTube-Video der Berliner Morgenpost.

Ob die neuen E-Scooter mit einer Reichweite von circa 20 km wirklich die Zahl der Autofahrer verringern oder nur für mehr Plätze in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln sorgen, ist noch nicht entschieden. Sicher ist, dass viele Pendler weit größere Strecken zurücklegen und sich Wartezeiten für eine zwischenzeitliche Aufladung des Akkus derzeit kaum rechnen dürften. Dazu kommt etwa der nicht zu unterschätzende Komfort gegen Wind und Wetter  – gerade im Winter.

In Paris jedenfalls – einem „Vorreiter“ in Sachen Elektro-Scooter – sind die Flitzer laut Spiegel-Online besonders bei Touristen beliebt. Der Boom habe aber auch erste Schattenseiten gezeigt, so dass die französische Metropole inzwischen einen „Verhaltenskodex für E-Scooter“ eingeführt hat, berichtet das Magazin weiter: „Die Stadt entwickelte jetzt ein Regelwerk für die Verleiher. Bei Nichteinhaltung droht den Stehrollern das Aus.“  – Die deutschen Städte sind also vorgewarnt.

Unterdessen sprechen sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht für den Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei als eigenständige Organisationseinheiten nach Berliner Vorbild in allen Großstädten aus. Das Besondere daran: Die Polizisten ahnden einerseits Verkehrsdelikte anderer gegenüber Radfahrern – denn sie sind selbst auch Radfahrer und werden als solche selbst durch rücksichtslose Auto- und Lkw-Fahrer gefährdet oder durch parkende Fahrzeuge auf Radverkehrsstreifen behindert. Sie gehen andererseits aber auch gegen ungestüme Radfahrer vor, verfolgen Rot-Sünder oder Handy-Nutzer oder Radfahrer, die den Gehweg benutzen. Die Bilanz der Berliner kann sich sehen lassen: „Die Staffel hat sich in drei Jahren bewährt und für mehr regelgerechtes Verhalten, sowohl von Autofahrern als auch von Radfahrern geführt“, fasst Siegfried Brockmann die Abschlussstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) über die Wirksamkeit der Fahrradstaffel in Berlin zusammen: „Während des dreijährigen Untersuchungszeitraums wurden durch die Fahrradstaffel knapp 54.000 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.“ – Angesichts neuer Mobilitätsoffensiven könnte einer polizeilichen Fahrradstaffel nach Berliner Vorbild daher noch in einigen anderen Städten eine besondere Bedeutung zukommen.

DiH (Redaktion)

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