Roller – Radler – Polizisten

Roller – Radler – Polizisten

Auf Streife mit der Fahrradstaffel der Berliner Polizei

Hier klicken zum YouTube-Video der Berliner Morgenpost.

Ob die neuen E-Scooter mit einer Reichweite von circa 20 km wirklich die Zahl der Autofahrer verringern oder nur für mehr Plätze in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln sorgen, ist noch nicht entschieden. Sicher ist, dass viele Pendler weit größere Strecken zurücklegen und sich Wartezeiten für eine zwischenzeitliche Aufladung des Akkus derzeit kaum rechnen dürften. Dazu kommt etwa der nicht zu unterschätzende Komfort gegen Wind und Wetter  – gerade im Winter.

In Paris jedenfalls – einem „Vorreiter“ in Sachen Elektro-Scooter – sind die Flitzer laut Spiegel-Online besonders bei Touristen beliebt. Der Boom habe aber auch erste Schattenseiten gezeigt, so dass die französische Metropole inzwischen einen „Verhaltenskodex für E-Scooter“ eingeführt hat, berichtet das Magazin weiter: „Die Stadt entwickelte jetzt ein Regelwerk für die Verleiher. Bei Nichteinhaltung droht den Stehrollern das Aus.“  – Die deutschen Städte sind also vorgewarnt.

Unterdessen sprechen sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht für den Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei als eigenständige Organisationseinheiten nach Berliner Vorbild in allen Großstädten aus. Das Besondere daran: Die Polizisten ahnden einerseits Verkehrsdelikte anderer gegenüber Radfahrern – denn sie sind selbst auch Radfahrer und werden als solche selbst durch rücksichtslose Auto- und Lkw-Fahrer gefährdet oder durch parkende Fahrzeuge auf Radverkehrsstreifen behindert. Sie gehen andererseits aber auch gegen ungestüme Radfahrer vor, verfolgen Rot-Sünder oder Handy-Nutzer oder Radfahrer, die den Gehweg benutzen. Die Bilanz der Berliner kann sich sehen lassen: „Die Staffel hat sich in drei Jahren bewährt und für mehr regelgerechtes Verhalten, sowohl von Autofahrern als auch von Radfahrern geführt“, fasst Siegfried Brockmann die Abschlussstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) über die Wirksamkeit der Fahrradstaffel in Berlin zusammen: „Während des dreijährigen Untersuchungszeitraums wurden durch die Fahrradstaffel knapp 54.000 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.“ – Angesichts neuer Mobilitätsoffensiven könnte einer polizeilichen Fahrradstaffel nach Berliner Vorbild daher noch in einigen anderen Städten eine besondere Bedeutung zukommen.

DiH (Redaktion)

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Ampelmännchen in Bewegung

Ampelmännchen in Bewegung

Ampelmännchen des Künstlers Roman Tyc in Prag. © AMPELMANN Berlin

Ampelmännchen des Künstlers Roman Tyc in Prag. © AMPELMANN Berlin

Ampel ist eben nicht gleich Ampel. Um den Verkehr für die Fußgänger sicher zu regeln, wurde das Ampelmännchen entworfen – und das sieht nicht immer gleich aus. Um ein vereinheitlichtes Sinnbild in den EU-Mitgliedsstaaten zu etablieren, wurde das „Euromännchen“ entwickelt und in neue Ampelanlagen eingebaut. Neben diesem gibt es in Deutschland aber auch noch das „westdeutsche Ampelmännchen“ und das „Ost-Ampelmännchen“, das 1970 in der DDR eingeführt wurde – und das inzwischen wieder Ampeln in Ost- und Westdeutschland ziert. Auch ist eine Kombination von Fußgänger und Radfahrer verbreitet.

Weltweit lässt sich ein ganz breites Spektrum unterschiedlicher Ampelmännchen und auch anderer Darstellungsformen finden. So sieht man in den Vereinigten Staaten und in Kanada statt einem Männchen eine Handfläche. In Dänemark lassen sich an verschiedenen Ampeln Soldaten als Ampelmännchen finden, um an die Schlacht von Fredericia zu erinnern. In Prag ersetzte der Künstler Roman Tyc 50 der Standard-Ampelmännchen durch weibliche, angelehnte, einbeinige, trinkende und andere menschliche Regungen zeigende Variationen. Bei der Umsetzung des uns bekannten Ampelmännchens gibt es also nationale und internationale Variationen und auch manche Kuriositäten.

AnK (Redaktion)

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Selbstüberschätzung oder Leichtsinn

Selbstüberschätzung oder Leichtsinn

Zwei Räder, zwei Menschen – eine Tour. © DEGENER

Zwei Räder, zwei Menschen – eine Tour. © DEGENER

Weit abgeschlagen hinter den technischen Checks und Erneuerungsmaßnahmen, die Ausrüstung und Maschine betreffen, geben in der vom DVR beauftragten Ipsos-Umfrage demnach nur drei Prozent der Motorradfahrer an, sich selbst mit einem Fahrsicherheitstraining für die Motorradsaison fit zu machen. Genau darin sehen die Experten eine große Gefahr: „Im Winter bleibt das Bike häufig ungenutzt. Umso wichtiger ist es, sich im Frühling wieder ans Motorradfahren zu gewöhnen. Ein Fahrsicherheitstraining ist die ideale Möglichkeit dafür“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR.

Das Problem könne sich sogar verdoppeln, mahnt das Institut für Zweiradsicherheit in seinem ifz-Newsletter. Denn das schöne Wetter lockt nicht nur Solisten auf die Pisten, sondern auch solche Motorradfahrer, die ihre Touren gemeinsam mit Sozia oder Sozius planen. Wer hier keine Routine besitzt bzw. nicht im Vorfeld gemeinsam die nötige Routine trainiert, setze sich möglicherweise den klassischen „Sozius-Pannen“ aus.

In lockerer Sprache befassen sich die Autoren des Newsletters mit den häufigsten Fehlern im Zusammenspiel und geben praxisnahe Tipps zur Vorbeugung bzw. Verhinderung. Schon beim Aufsteigen oder bei Kurvenfahrten können ungeübte Beifahrer demnach für erhebliche Stabilitätsschwankungen sorgen. Auch sollte das Anfahren und Stoppen an die Doppelbesetzung des Kraftrades angepasst und eine gemeinsame Zeichensprache möglichst in Ruhe vor der Fahrt vereinbart werden. Immerhin: Bis zur Pfingst-Tour Anfang Juni bleibt noch Zeit genug, neben dem technischen Maschinen-Check auch ein paar (gemeinsame) Trainingsrunden – vielleicht sogar ein echtes Sicherheitsfahrtraining – durchzuführen. In diesem Sinne, GoodBike …

DiH (Redaktion)

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Klarer Kopf und faires Parken

Klarer Kopf und faires Parken

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 - Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 – Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Gerade in deutschen Innenstädten sind Parkplätze oft heiß begehrt. Dennoch sind Autofahrer bei der Parkplatzsuche auf sich allein gestellt. Sicher, sie können ein Navigationsgerät oder verschiedene Apps zur Parkplatzsuche (und zum späteren Wiederfinden des Fahrzeugs) einsetzen, aber die Mithilfe von anderen Personen ist nicht erlaubt. Beifahrer, die etwa als Fußgänger eine Parkbucht reservieren, die für den Fahrer erst nach einem Wendemanöver erreichbar ist, qualifizieren sich zwar für den einen als gute Freunde, für das Verkehrsrecht aber begehen sie im schlimmsten Fall eine Nötigung.

Darauf weist der Kfz-Direktversicherer R+V24 hin: Nach Straßenverkehrsordnung gilt die Regel „Wer zuerst kommt, parkt zuerst“. Einem Fußgänger, der „einen Parkplatz blockiert und damit eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, kann dieses Verhalten als Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation entstehen.“ – Insbesondere, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren will. „Generell haben im öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen Parkplatz,“ stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung, fest.

Das gilt übrigens auch für kurzfristig „nötige“ Parkplatz-Sperrungen, z. B. für einen Umzug. Wer mitten in der Stadt für einen Umzug einen Parkplatz sperren möchte, sollte das nicht mit Gartenstühlen versuchen, sondern muss sich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, einen Antrag stellen und gegebenenfalls die passenden Schilder zu dem Vorhaben mieten. In Hannover z. B. kann die Antragstellung auf unterschiedliche Art erfolgen: persönlich bei den Bürgerämtern oder dem Bürgerservice Bauen, bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem auf den Webseiten zur Verfügung gestellten Antragsformular, oder formlos. Wichtig sind diese Angaben: Vor- und Zuname, neue und alte Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Fax-Nummer (sofern vorhanden), Zweck der Halteverbotszone und dem Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll, Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z. B. Straße und Hausnummer, ggf. eine Skizze). Außerdem ist es wichtig, ob bereits Haltverbote vor Ihrem Haus bestehen (Beispiel Hannover). Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung zum Aufstellen von Haltverbotschildern.

DiH (Redaktion)

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Regel, Gesetz und (Rauch-)Verbot

Regel, Gesetz und (Rauch-)Verbot

Missverständnisse und Falschanschuldigungen aus dem Weg räumen. © DEGENER

Missverständnisse und Falschanschuldigungen aus dem Weg räumen. © DEGENER

Wer sich an die Regeln hält, der muss Gesetz und Strafe nicht fürchten. So sagt man zumindest – doch kommt es leider auch im Straßenverkehr zu Fehlern und Falschanschuldigungen. Deshalb bietet der Auto Club Europa (ACE) Informationen darüber an, wie Verkehrsteilnehmer am besten vorgehen, wenn sie ihr Recht im Straßenverkehr geltend machen wollen, um gegen Falschanzeigen vorzugehen

So rät der ACE bei Strafzetteln, trotz korrekten Parkens: „Wer die Parkuhr korrekt eingestellt, beziehungsweise sein Parkticket ordnungsgemäß gelöst hat, und trotzdem einen Strafzettel kassiert, lässt am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos von der Situation vor Ort und Kontaktdaten von Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen.“ Kommt Blitzerpost ohne eigene Überschreitung des Tempolimits und ist auf dem Foto ein fremdes Fahrzeug oder ein anderer Fahrer zu sehen „heißt es, zügig Einspruch einlegen, indem der Anhörungsbogen des Bußgeldbescheids an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.“ Dafür bleiben zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Bei Beschuldigungen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gilt es erst einmal, keine Aussage zu treffen und einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Das ist im Zweifel immer ein guter Weg, denn: „Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte zum jeweiligen Fall erhalten und so entscheidende Details der Vorwürfe in Erfahrung bringen“, rät ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer.

AnK (Redaktion)

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