Prima Klima und reger Radverkehr auf der Verkehrsministerkonferenz

Prima Klima und reger Radverkehr auf der Verkehrsministerkonferenz

Neuwagen ab 2030 nur noch mit alternativen Antrieben?

Die NPV setzt auf technische Lösungen wie alternative Antriebe

Nicht einzuhaltende Klimaziele, Dieselskandale und überhöhte Schadstoffwerte – die Forderungen nach einem umweltfreundlichen Umbau der Mobilität werden lauter – auch auf der der VMK: „Die Verkehrsministerkonferenz sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, ihren internationalen und europäischen Verpflichtungen nachzukommen und ist der Auffassung, dass dies unverzügliches und entschiedenes Handeln erfordert.“
– Zum Kabinettsbeschluss der Arbeitsgemeinschaft 1 (Klimaschutz und Verkehr) der Nationale Plattform Zukunft der Mobilität3 äußerte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Holger Lösch: „Es ist gut, dass die NPM nun ihre Arbeit aufnimmt. Die Industrie setzt sich in dieser neuen Plattform für Innovationen und Wertschöpfung am Standort Deutschland ein. Für uns ist klar: Nur mit Technologieoffenheit und Marktorientierung kann der Wandel der Mobilität für alle Verkehrsträger gelingen. Wir müssen die Verbraucher von neuen Mobilitätslösungen überzeugen. Deshalb brauchen wir Anreize für Emissionsreduktionen im Verkehr und keine Vorfestlegungen auf spezifische Technologien.“ Hierbei setzt die NPM auf innovative technische Lösungen, wie die Digitalisierung der Infrastruktur oder den Einsatz modernere Antriebstechnologien und Kraftstoffarten. Für Holger Lösch steht fest: „Eine auf Angeboten und Anreizen basierende Klima- und Verkehrspolitik ist Fahrverboten und Kostentreibereien zulasten der Bevölkerung überlegen.“

1 Verkehrsministerkonferenz
2 BMVI
3 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. NPM

AnK (Redaktion)

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Hauptuntersuchung – demnächst auch für Fahrerassistenzsysteme

Hauptuntersuchung – demnächst auch für Fahrerassistenzsysteme

Mehr Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung, z. B. beim Notbremsassistenten. Grafik: BOSCH

Mehr Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung, z. B. beim Notbremsassistenten. Grafik: BOSCH

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abkürzung: HU, in Österreich Begutachtung, in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Deshalb wird sie regelmäßig wiederholt.

Werden dabei erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, wird die Plakette erst nach erneuter Prüfung der beanstandeten Mängel erteilt. Stellen die gefährlichen Mängel eine direkte und unmittelbare Verkehrs- oder Umweltgefährdung dar, werden vorhandene Plaketten entfernt, die Benutzung untersagt bzw. das Fahrzeug stillgelegt und die Zulassungsbehörde informiert. Vor der Wiederinbetriebnahme muss dann zwingend eine Nachprüfung erfolgen.

Zu welcher Kategorie in Zukunft die Mängel an unterschiedlichen Fahrerassistenzsysteme gehören werden, hängt vermutlich von der Sicherheitsrelevanz ab. Einen ersten Schritt hin zur qualifizierten Untersuchung der Systeme macht jetzt ein gemeinsames Projekt der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der HTW Dresden zur Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisiertem Fahren: „Entwicklung eines Messsystems für die Bewertung und Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen“ nennt sich das seit Jahresbeginn 2019 laufende, zweijährige gemeinsame Entwicklungsprojekt der GTÜ und dem Lehrstuhl für Kfz-Mechatronik der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.

Ziel ist die Prototypenerstellung auf Basis der deutschen Patentanmeldung „Testgerät für ein Fahrerassistenzsystem und Verfahren zur Durchführung einer Funktionsprüfung eines Fahrerassistenzsystems“. Nachdem mit einer durch die FSD (Fahrzeugsystemdaten GmbH) unterstützten Masterarbeit die grundlegende Funktionsweise nachgewiesen wurde, soll nun ein einsatzfähiger Prototyp insbesondere für die Homologation entwickelt werden. Markige Abkürzung des Projektes: PRUEFAF3.

1 Volkswagen fährt vollautomatisiert in Hamburg / 2 GTÜ-Mängelreport / 3 PRUEFAF

DiH (Redaktion)

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Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

In der Industrie-Produktion spricht man derzeit neudeutsch von Collaborative Robots, kurz: „COBOTS“. Der Begriff bezeichnet die „Neuen Kollegen aus Stahl, kollaborative Roboter“. Die Fachleute sind überzeugt, „mit Sensoren ausgestattete Collaborative Robots eröffnen eine völlig neue Form der Zusammenarbeit“ und lassen „Mensch und Maschine zu einem Team der Spitzenklasse“ werden. Interessanterweise gilt „die Autoindustrie als Vorreiter im Einsatz kollaborativer Roboter.“ In den Produktionshallen der Fahrzeughersteller arbeiten demnach schon seit einigen Jahren Roboter an der Seite ihrer menschlichen Kollegen. Sie ersparen den Mitarbeitern „monotone und körperlich anstrengende Arbeiten“ und geben ihnen Zeit für anspruchsvollere Tätigkeiten. (Hannover Messe1)

Vielleicht scheint deshalb ein Vergleich der Digitalisierung im Fahrzeug aus europäischer Perspektive mit dieser industriellen Entwicklung naheliegend: Das Auto wird quasi auf seinem Weg zum autonomen Fahren zunächst zu einer Art Roboter, mit dem ich als Fahrer „im Team“ unterwegs bin.

Zumindest hat die EU beschlossen, bestimmte Assistenzsysteme als Grundausstattung für künftige Kraftfahrzeuge zu fordern. „Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und ‑Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungs­erkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.“5 Personenkraftwagen und Lieferwagen müssen zusätzlich über Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche verfügen und Lkw über Abbiegeassistenten und andere Systeme gegen tote Winkel.

Wenn tatsächlich alle Neufahrzeuge ab 2022-24 mit diesen Systemen ausgestattet sein sollten, müssen wohl neben neuen praktischen Trainingseinheiten zum korrekten Einsatz der Systeme bzw. zur „Kollaboration“ auch neue „Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“6 entwickelt werden. Eine Verlängerung der praktischen Fahrausbildung könnte eine Folge sein – neben neuen Möglichkeiten, die Prüfung z. B. wegen Missachtung oder „kollaborativen Eingreifens“ der Systeme nicht zu bestehen …

Quellen: 1 Hannover Messe / 2 Wikipedia / 3 Rechtschreibduden / 4 EURO NCAP / 5 EU verschärft die Anforderungen an die Kraftfahrzeugsicherheit / 6 Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen

DiH (Redaktion)

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Fragenänderung zum 01. April 2019

Fragenänderung zum 01. April 2019

Ab dem 01. April 2019 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • 51 Fragen wurden gestrichen
  • 70 neue Fragen
    davon
  • 10 Videofragen, davon 10 Mutterfragen mit Varianten
  • 8 Bildfragen, davon 4 Mutterfragen mit Varianten
  • 52 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 11 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A1: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A2: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse AM: 9 neue Fragen, davon 4 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse Mofa: 3 neue Fragen
  • Klasse B: 23 neue Fragen, davon 7 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 32 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C1: 27 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse CE: 18 neue Fragen
  • Klasse D: 24 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse D1: 21 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse L: 23 neue Fragen, inkl. 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse T: 24 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Das Update für SCAN & TEACH 360° finden Sie hier.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.04.2019 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden sie beim Start des Programms automatisch auf das Fragenkatalogupdate hingewiesen.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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Frühlingsgefühle – Aufbruch in die Mikromobilität?

Frühlingsgefühle – Aufbruch in die Mikromobilität?

Geplantes Zusatzzeichen

Geplantes Zusatzzeichen

Nach stürmischem Auftakt beginnt der Frühling sich zu öffnen, Schönwetterfahrzeuge liegen ab sofort im Trend. Nur, dass man noch nicht alle Arten der angebotenen Fahrzeugvarianten nutzen darf – zumindest nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Selbst die aktuell 15 Sondergenehmigungen für ausleihbare E-Scooter in Bamberg sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Der Druck auf den Verordnungsgeber wächst seit 2016 stetig an. Seitdem gilt die neue Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 168/2013 für Krafträder. Nach dieser Verordnung kann die Genehmigung solcher Elektrokleinstfahrzeuge national geregelt werden. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf Grundlage der Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt-Bericht F 125) ist in der Beratung. Daraus ergeben sich bisher folgende Kenndaten: Die geplante Verordnung teilt E-Scooter in zwei Klassen: eine Klasse bis 12 km/h (ab 12 Jahre) und eine bis 20 km/h (ab 14 Jahre). Hier markiert eine Plakette in Form einer Klebefolie (B x H: 5,28 x 6,5 cm), die sich optisch am Mofakennzeichen orientiert, den Versicherungsschutz. Scooter bis 20 km/h dürfen Fahrradwege und Radfahrstreifen nutzen, sind diese nicht vorhanden, auch die Fahrbahn. E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h müssen auf dem Gehweg fahren. Das Fahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange vorweisen, dazu ein Vorder-, Rück- und ein Bremslicht sowie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen. Schließlich gehört noch eine „helltönende Glocke“ an den Scooter, aber weder das Tragen eines Helms noch eine Fahrerlaubnis sind vorgeschrieben.

Das freut die Verleiher und Hersteller, die derzeit mit einer bunten Fahrzeugvielfalt massiv auf den Markt drängen. Auch mit Produkten ohne Lenk- oder Haltestange, die von der Verordnung noch gar nicht erfasst werden, z. B. Elektro-Skateboards – für diese wird laut Parlamentarischem Staatssekretär Steffen Bilger eine eigene Verordnung vorbereitet. – Kritik kommt vor allem von der Deutschen Verkehrswacht: „Elektro-Roller sind Kraftfahrzeuge und keine Spielgeräte. (…) 14-Jährige Heranwachsende gehören nicht mit 20 km/h ungeschützt auf die Straße, ohne vorher Kenntnisse der StVO nachweisen zu müssen“, erklärte DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig. – Vielleicht gibt das ja auch politischen Anlass, über eine intensivierte Verkehrserziehung in der Schule, z. B. durch eine lehrplanmäßige Radfahrer-Schulung, nachzudenken …

Apropos: Am Freitag, 22. März 2019 berät der Bundestag eine Stunde lang über die E-Scooter-Zulassung (live).

DiH (Redaktion)

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