Autonomes Fahren – nicht ohne Fahrer!

Autonomes Fahren – nicht ohne Fahrer!

Ausführliche Erläuterungen zu Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahrzeugen, optimal für die Weiterbildung!

Ausführliche Erläuterungen zu Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahrzeugen, optimal für die Weiterbildung!

In den Nachrichten und auf Messen werden sie vorgeführt und getestet – fahrerlose Pkw und Lkw. Doch in der nächsten Zukunft wird es keine große Anzahl an autonom fahrenden Lkw geben, zeigt die Studie „Die Zukunft des Straßentransports“ der Internationalen Straßentransportunion (IRU).

„Erst einmal müssten weniger fortgeschrittene Technologien und Prozesse umgesetzt und die digitalen Grundlagen der Branche festgelegt werden, bevor technologiegetriebene Innovationen optimiert werden können“, betont die DEKRA zur Studie „Die Zukunft des Straßentransports“. Das Problem des Fahrermangels ist damit nicht gelöst und das wird es auch nicht, „denn Automatisierung bedeutet nicht, dass weniger Fahrer gebraucht würden. Diese würden künftig nur anspruchsvollere Tätigkeiten verrichten“, so die DEKRA. Damit könnte sich das Berufsbild des Fahrers ändern, ähnlich wie auch das des Fahrlehrers. Solange Fahrer noch eingreifen können, müssen Fahrschulen und qualifizierte Fahrlehrer die neuen Systeme erklären können.

AnK (Redaktion)

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E-Scooter – die neuen Mofas?

E-Scooter – die neuen Mofas?

Geht es nach dem aktuellen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK), so könnte die Mofa-Prüfbescheinigung bald überflüssig werden. Immerhin schlägt das Gremium vor, „interessierten Ländern in Form einer Optionslösung zu ermöglichen, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken“. Im Grunde eine Freigabe für alle Länder, vielleicht sogar eine Aufforderung. Denn noch im September, als eine Mehrheit im Bundestag sich letztlich gegen eine Fahrerlaubnis ab 15 Jahren ausgesprochen hat, appellierten die Abgeordneten, es „solle eine Entscheidung getroffen werden, die deutschlandweit Geltung haben müsse, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen von Bundesland zu Bundesland zu verhindern“ (Heute im Bundestag). – Jetzt heißt die Entscheidung offenbar „bundesweite Option“.

E-Fahrzeuge-freiDoch keine Sorge: Selbst wenn tatsächlich alle Bundesländer das Angebot annehmen, etwa um diskriminierende AM-15-Ländergrenzen zu vermeiden – für die Mofa-Prüfbescheinigung muss das noch nicht das endgültige Aus bedeuten. Das lässt zumindest ein Referenten-Entwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vermuten, der dazu gedacht ist, die Teilnahme von unterschiedlichen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu regeln. Diese werden definiert als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 und nicht mehr als 20 km/h. Gemeint sind z. B. Elektro-Tretroller (siehe Verkehrszeichen-Entwurf), die laut Verordnung auf Radwegen fahren dürfen oder – wo keine vorhanden – auf der Straße. Allerdings verlangt die neue Verordnung für alle diese unterschiedlichen Gerätschaften Blinker, Bremsen, Glocke, ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis – mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung.

Hersteller und Vertreiber reagieren angesichts derlei Auflagen verzweifelt und sehen ihren Absatzmarkt Deutschland in Gefahr. Und auch der TÜV-Verband mahnt, „Elektro-Tretroller mit Augenmaß zu regulieren“. So führe z. B. die Versicherungspflicht zu einem Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen, was dem Interesse an der Entfaltung des künftigen Mobilitätsmixes und der E-Mobilität direkt entgegenstehe (Verband der TÜV e.V.). Wir dürfen gespannt sein, wieweit der Referentenentwurf noch verändert wird, bevor es zur Beschlussfassung kommt.

DiH (Redaktion)

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Nebenwirkung: Unfall-Risiko

Nebenwirkung: Unfall-Risiko

Origineller Aufruf, das Auto unter Medika­men­ten­ein­fluss stehen zu lassen. © 2018 bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung (Schweiz)

Mit den ersten herbstlichen Witterungserscheinungen treten auch die ersten Erkältungsbeschwerden wieder auf und ihre Vermeidung bzw. Bekämpfung verstärkt ins Bewusstsein. Doch die Einnahme gewisser Medikamente kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten empfehlen die Experten vor der Einnahme ein Gespräch mit dem Hausarzt: „Medikamentencocktails können unvorhersehbare Nebenwirkungen mit sich bringen. Wenn Sie wirklich mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen, sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Hausarzt darüber. Auch lokale Betäubungen, die Spritze beim Zahnarzt oder Impfungen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Im Zweifel das Auto lieber stehen lassen“, erläutert Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR.

In Deutschland sind laut DVR rund 55.000 Medikamente zugelassen. Fachleute gehen davon aus, dass sich circa 2.800 dieser Präparate (fünf Prozent) negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr auswirken können. Insbesondere Schmerz- und Erkältungsmittel, die auch stimulierende Substanzen enthalten, zum Beispiel Koffein, führen kurzfristig zu einer subjektiv empfundenen Verbesserung der Symptome. Man fühlt sich fahrtüchtig. Allerdings kann dies auch bedeuten, dass man euphorisiert Gefahren im Straßenverkehr unterschätzt. Lässt die Wirkung des Medikamentes hingegen nach, kommt es häufig zu einer Ermüdung. Diese kann dann die Reaktionsfähigkeit deutlich verlangsamen.

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung weist in diesem Zusammenhang besonders auf die rechtlichen Folgen für die „Fahrzeuglenkenden“ hin, wenn z. B. in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall bei einer polizeilichen Kontrolle der Einfluss von Medikamenten nachgewiesen wird und mahnt zur „Verantwortung, in fahrunfähigem Zustand kein Fahrzeug zu lenken“.
(bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung)

DiH (Redaktion)

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Elektroautos nehmen Fahrt auf – und müssen lauter werden

Elektroautos nehmen Fahrt auf – und müssen lauter werden

Beim E-Golf zurzeit noch optional zuschaltbar: „Fahrgeräusche“. © DEGENER

Laut Kraftfahrtbundesamt wurden 2017 insgesamt 3,44 Millionen Pkw neu zugelassen. Darunter befanden sich 25.056 Elektrofahrzeuge (+119,6 %) sowie 84.675 Pkw mit Hybridantrieb (+76,4 %). Dieselbetriebene Pkw nahmen gegenüber 2016 um 13,2 Prozent ab, ihr Anteil an den Neuzulassungen insgesamt liegt nun bei 38,8 %.

Die in absoluten Zahlen immer noch langsam, prozentual aber schon deutlich steigende Zahl neu zugelassener Elektrofahrzeuge bestätigt im Angesicht der Dieselkrise nicht nur eine zunehmende Akzeptanz alternativer Antriebstechnologie. Sie zwingt auch zur intensiveren Auseinandersetzung mit den „neuartigen Verkehrsteilnehmern“ im Straßenverkehr. Zum Beispiel, was ihre Lautstärke angeht. Während in Sachen Motorrad und Sportwagen immer wieder leisere Fahrzeuge mit gedämpften Motorgeräuschen gefordert werden, schreibt die EU für Elektro-Autos ein Geräusch vor, das eigens erzeugt werden muss. Ab 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) zum Schutz von Fußgängern installiert sein, berichtet Gudrun von Schoenebeck im Online-Magazin Ingenieur.de. „Während die künstlich erzeugten Geräusche in Europa bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Pflicht sind, liegt die Grenze in den USA bei 30 km/h. Bei schnellerer Fahrt reicht das Rollgeräusch aus, das die Reifen auf der Fahrbahn erzeugen.“ Das Geräusch solle, genau wie beim Verbrennungsmotor, auf das Fahrverhalten hinweisen, also beim Bremsen anders klingen als beim Beschleunigen. Dazu verweist sie auf ein Klangbeispiel auf der Internetseite der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.

Angesichts der offenen Definition dürfen wir gespannt sein auf die neuen Geräuschkulissen. Hoffentlich sind sie etwas fantasievoller als die Sprache, die sich noch nicht so recht an die neuen Antriebe zu gewöhnen scheint. Ein Blick in die Bedienungsanleitung findet immer noch die Begriffe wie „Gas-“ oder „Bremspedal“ statt etwa elektrifizierte Worte wie „Speed“ und „Stop“ oder Beschleunigungs- oder Energierückgewinnungspedal …

DiH (Redaktion)

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Die Sicht, das Licht, die Reifen …

Die Sicht, das Licht, die Reifen …

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

Neben den wichtigen Sichtverbesserungen durch frische Wischerblätter und korrekt eingestellte Beleuchtung sind die zur kalten Jahreszeit passenden Reifen ein wesentlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Der zunehmend strafende Blick des Gesetzgebers hat das allgemeine Bewusstsein für den rechtzeitigen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen in den vergangenen Jahren massiv geschärft.

„Winterreifen sind auch bei Minusgraden weich genug, um sich mit der Straßenoberfläche zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei, das feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei Schnee und Schneematsch eine bestmögliche Verzahnung mit dem Untergrund. Der Bremsweg mit Winterreifen ist bei solchen Verhältnissen deutlich kürzer als mit Sommerreifen, die Fahrstabilität wesentlich besser“, fassen die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die Vorteile spezialisierter Pneus zusammen.

Bereits im Oktober sinken die Temperaturen – trotz gelegentlich sonniger Nachmittage – deutlich, wie erste Frostnächte belegen. „Höchste Zeit, einen Termin mit der Werkstatt des Vertrauens zu vereinbaren“, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Das gelte besonders, wenn man unsicher ist, in welchem Zustand die Winterreifen sind. „Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winterreifen müssen laut Paragraph 36, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke“ tragen, so der DVR weiter. Das neue Zeichen löst das alte M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) ab und kennzeichnet anerkannte Winterreifen. Diese müssen strengere Eignungstests, z. B. Bremstests auf Schnee, bestehen. Zwar „dürfen Reifen mit dem M+S-Symbol noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens ein Jahr alt ist.“

Fahrende, die bei Glätte, Schnee oder Schneematsch mit Sommerreifen oder Reifen unterwegs sind, die nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (bis 120 Euro bei einem Unfall) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Fahrzeughaltende, die solche Fahrten zulassen, werden neuerdings ebenfalls zur Rechenschaft gezogen (75 Euro und ein Punkt). → Mehr Informationen über Winterreifen

DiH (Redaktion)

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