Fragenänderung zum 01. Oktober 2018

Fragenänderung zum 01. Oktober 2018

Ab dem 01. Oktober 2018 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • 44 Fragen wurden gestrichen
  • 57 neue Fragen
    davon
  • 10 Videofragen
  • 2 Bildfragen
  • 45 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 10 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten
  • Klasse A: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A1: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A2: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse AM: 16 neue Fragen, inkl. 5 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse Mofa: 5 neue Fragen
  • Klasse B: 32 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 17 neue Fragen
  • Klasse C1: 13 neue Fragen
  • Klasse CE: 4 neue Fragen
  • Klasse D: 17 neue Fragen
  • Klasse D1: 16 neue Fragen
  • Klasse L: 5 neue Fragen, inkl. 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse T: 5 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann ab sofort in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.10.2018 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden sie beim Start des Programms automatisch auf das Fragenkatalogupdate hingewiesen.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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Ratgeber Rücksicht

Ratgeber Rücksicht

Im Zuge der Kampagne „Fahr mit Herz“ hat der ACE das Verhalten von Auto- und Radfahrern protokolliert. Das Fazit ist ernüchternd!

Zwei Stunden lang haben ACE Clubmitglieder z. B. das Verhalten der Autofahrer an einer Kreuzung bei Neustadt am Rübenberge beobachtet und dabei insgesamt 467 Fahrzeuge gezählt und folgende Ergebnisse festgehalten: „16 Fahrer waren ohne Gurt unterwegs. 26 haben telefoniert, 60 bogen ab, ohne zu blinken. Rotlichtverstöße gab es fünf, auf den Schulterblick hätten gar 229 Fahrer verzichtet. Bei den Radfahrern ist es nicht viel besser: Von 68 Radfahrern hätten sich nur 13 im Kreuzungsbereich richtig verhalten“, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ).

Auch in vielen anderen Städten haben die Clubmitglieder des ACE Straßenkreuzungen beobachtet – mit ähnlich schlechten Ergebnissen. Die Kampagne läuft bundesweit noch bis Ende August und die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht. Mit der Hoffnung, dass diese sehr deutlichen Zahlen den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer zu einem achtsameren Umgang miteinander im Straßenverkehr bewegen …

AnK (Redaktion)

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Dresscode Straßenverkehr

Dresscode Straßenverkehr

Ausreichend Pausen einlegen und genug trinken.

Ausreichend Pausen einlegen und genug trinken.

Um sich bei der Wetterlage nicht zu überschätzen, ist die richtige Tourenplanung besonders wichtig! Das ifz empfiehlt: „pro Tag nicht mehr als 400 Kilometer auf gut ausgebauten Landstraßen. Werden die Strecken sehr kurvenreich, sollte die Tagesdosis bei 200 bis 300 Kilometern liegen.“ Auch ist es angenehmer, in den kühleren Morgen- und Abendstunden zu fahren. Zudem sollte auf ausreichend Pausen geachtet werden. „Jeder Tankstopp und jede Pause sollten genutzt werden, um sich ein wenig die Beine zu vertreten und natürlich ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, um das Konzentrationsvermögen aufrecht zu halten“, rät das ifz. Nicht nur die Fahrer können im Sommer überhitzen, auch die Straßen leiden unter anhaltender Hitze. Beim „Blow Up“ platzt die Fahrbahndecke auf. Vor allem Autobahnen aus Beton sind betroffen. Besonders bei Fugen und Nahtstellen, die geschwächt sind, tritt das Phänomen auf. Fahrer sollten achtsam sein und sich dringend an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, auch wenn auf den ersten Blick kein Grund für drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennbar ist.

AnK (Redaktion)

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125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

Nachdem die ersten Automobile vor 125 Jahren in Paris für chaotische Straßenverhältnisse gesorgt hatten, bereitete der örtliche Polizeipräsident kurz nach seinem Amtsantritt dem wilden Treiben ein Ende: „Louis Lepine (1846-1933) führte am 14. August 1893 gleich vier Neuerungen ein: Die Fahrprüfung, den Führerschein, ausgewiesene Parkflächen und Parkverbote sowie – am schwerwiegendsten – verpflichtende Autokennzeichen für jedes Automobil“, berichten die Aachener Nachrichten zum Jubiläum.

Auch wenn anfangs noch einfache Fahrproben (Starten, Lenken, Anhalten) als Qualifikation ausreichten – die Grundlagen für das heutige System waren geschaffen: „1909 einigten sich Teilnehmer einer internationalen Automobilkonferenz in Paris auf erste einheitliche Verkehrszeichen, wie das Symbol einer Kreuzung. Im gleichen Jahr zog auch Deutschland mit einer Führerscheinpflicht nach“ (Deutschlandfunk). Und noch bevor den anfangs rein praktischen Übungen eine theoretische Ausbildung zur Seite gestellt wurde, entstand bereits 1910 eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (SNFK)“ in Berlin, die 1951 in das Kraftfahrtbundesamt eingegliedert wurde. „Am 02. Januar 1958 nahm das Verkehrszentralregister (VZR) dann als selbständiger Bereich im KBA seinen Betrieb auf“ (KBA-Festschrift).

Seither werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr genauestens registriert, ab 1974 im sogenannten Mehrfachtäter-Punktesystem, das in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht. 2014 wurde das alte 18-Punktesystem zu einem 8-Punktesystem reformiert und das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst, (60 Jahre KBA).

Neben den verschärften Sanktionen ist unterdessen auch die Fahrausbildung anspruchsvoller geworden. Als alleiniger Grund für den Trend zum Nichtbestehen soll das aber nicht gelten: In der Zeit von 2012 bis 2017 ist die Quote der nicht bestandenen Theorieprüfungen bundesweit von knapp 29 % auf gut 36 % und der Anteil der nicht bestandenen Praxisprüfungen von 26 % auf 28 % angestiegen (KBA-Statistik). Offenbar hat der Gesetzgeber dem ungezügelten Fahrspaß der ersten Automobilisten inzwischen ein gehöriges Maß an Disziplin vorangestellt. Doch nur so viel, dass Bewerber nach gründlicher Vorbereitung in der Fahrschule durchaus bestehen können: Provokativ fordert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) ihre längst aus der Fahrschule entlassenen Leser deshalb zu einem QUIZ heraus und fragt „Können Sie die Fragen zur Führerscheinprüfung beantworten? Testen Sie Ihr Wissen.“

DiH (Redaktion)

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GTÜ-Unfall-Tipps: „Smart-Repair“ und korrektes Verhalten

GTÜ-Unfall-Tipps: „Smart-Repair“ und korrektes Verhalten

Richtiges Verhalten am Unfallort <br> (Foto: GTÜ).

Richtiges Verhalten am Unfallort
(Foto: GTÜ).

Dass die Reparatur kleinerer Unfallschäden nicht gleich in den finanziellen Ruin führen muss, ist sicher eine beruhigende Erkenntnis. Besonders für Fahrer geliehener Fahrzeuge. Ganz besonders, wenn diese Reparaturweise sogar dem kritisch prüfenden Blick der Sachverständigen standhält.

Doch vor dem (größeren) Schaden gibt es einen Zusammenstoß. Und dazu gehören meistens zwei oder mehr Fahrzeuge.

Deshalb rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) dazu, sich auch ohne Not und im Vorfeld intensiv mit dem Thema zu befassen. Denn abgesehen von der Schuldfrage – „in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Crash können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein.“ Wichtig sei beispielsweise ein klarer Ablauf nach einem Unfallgeschehen (hier gekürzt):

  1. Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage, Warndreieck).
  2. Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.
  3. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, Polizei (110) oder Rettungsleitstelle (112) informieren.
  4. Erste Hilfe leisten.
  5. Fotos von der Unfallstelle machen.
  6. Bei Bagatellschäden möglichst schnell die Fahrbahn räumen.
  7. Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.
  8. Keine Aussagen unter Druck und keine Unterschriften (z. B. Schuldanerkenntnis).
  9. Umgehend die Versicherung benachrichtigen.

Wer fit ist, so rät die GTÜ, sollte die Regie übernehmen: „Häufig stehen Unfallteilnehmer unter Schock und sind nicht in der Lage, zu helfen. Reden Sie mit den Beteiligten und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran, regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Denn die Ersthilfe am Unfallort kann Leben retten!“

DiH (Redaktion)

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