Reiselust statt Urlaubsfrust

Reiselust statt Urlaubsfrust

Gut informiert - entspannt im Ausland © DVAG

Gut informiert – entspannt im Ausland © DVAG

Fremde Verkehrsregeln, schlechte Orientierung –  wer mit seinem Fahrzeug auf der Urlaubsreise im Ausland nicht ins Schwitzen geraten möchte, sollte seinen Urlaub vorher gründlich planen. Denn einmal kurz nicht aufgepasst und es knallt!  Deshalb raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG): „Damit der Urlaub nicht zur teuren Kostenfalle wird, lohnt es sich, Zusatzversicherungen bei Mietwagen abzuschließen beziehungsweise den Versicherungsschutz des eigenen Wagens vorab zu überprüfen.“ Wenn das Urlaubsziel nicht allzu weit entfernt ist, wird gerne der eigene Pkw genutzt. Was wenige wissen: „Wer im Ausland unverschuldet einen Unfall hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Unfallgegner auch ausreichend versichert ist“, erklären die Versicherungsexperten der DVAG.

Wer auf den Mietwagen setzt, sollte auf ausreichenden Versicherungsschutz achten, um unschöne Überraschungen zu vermeiden. „Da für die Ausbesserung kleinerer Kratzer Summen von 300 bis 700 Euro keine Seltenheit sind, ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sinnvoll“, raten die Experten der DVAG. Ob mit dem eigenen Pkw oder dem Mietwagen: Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, gilt es Ruhe zu bewahren, die Polizei zu rufen und am besten Fotos vom Unfall/Unfallort zu machen. Dann sollte es im Schadensfall auch keine Probleme mit der Versicherung geben.

AnK (Redaktion)

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Ein Wechselbad der Gefühle …

Ein Wechselbad der Gefühle ...

Gratwanderung Aquaplaning: Das Tempo macht den Unterschied. © DEGENER

Gratwanderung Aquaplaning: Das Tempo macht den Unterschied. © DEGENER

… bietet derzeit nicht nur die Deutsche Elf bei der Fußball-WM in Russland, sondern auch das Wetter in der Heimat. Warum und wie Gewitter- oder Starkregen besonders nach längeren Trockenphasen gefährlich zum Aquaplaning beitragen können, erklärt Eberhard Lang vom TÜV SÜD so: „Mit zunehmender Geschwindigkeit und steigender Wasserhöhe schiebt sich nach und nach ein Wasserkeil unter die Reifenlauffläche, weil das Profil die enormen Wassermassen nicht mehr schnell genug aufnehmen und zu den Seiten und nach hinten abführen kann. Bis zu 25 Liter Wasser pro Sekunde müssen bei 80 km/h abgeleitet werden. In nur vier bis fünf Sekunden kommt da der Inhalt einer durchschnittlichen Badewanne zusammen. Schließlich – und schneller, als die meisten denken – reißt der sich rasch vermindernde Kontakt zur Straße völlig ab und es bleibt nur eine Schicht Wasser zwischen Reifen und der Fahrbahn bestehen. Das Fahrzeug schwimmt auf und gleitet wie ein Surfbrett auf dem Wasser.“ Dabei seien die Warnsignale eindeutig. Hörbares Wasserrauschen und eine verdächtig immer „leichtgängigere Lenkung“ kündigen das Aufschwimmen an. Am Ende „reagiert die Lenkung überhaupt nicht mehr. Bei Fronttrieblern drehen die Antriebsräder blitzartig durch“, warnt der Experte.

Gegenmaßnahmen: Geschwindigkeit runter, Abstand rauf, bei Gefahr dem ABS vertrauen und voll bremsen, aber immer die Lenkung möglichst gerade halten: „Kraftvolle und hektische Lenkbewegungen sind Gift für die Stabilität und Beherrschbarkeit des Autos. Reagiert es nicht auf kleine Lenkeinschläge, gilt es zu warten, bis die Reifen wieder greifen. Sehr gefährlich ist es, mit eingeschlagenen Rädern auf einem Wasserfilm zu gleiten. Das Auto bricht nämlich schlagartig aus, wenn wieder Bodenkontakt hergestellt ist.“ (Quelle: TÜV SÜD)

Zudem plädiert der TÜV SÜD-Experte für starke Fahrer bei starkem Regen: „Es gehört leider zu den häufigen Erfahrungen, dass angepasst fahrende Autofahrer nicht nur überholt, sondern auch bedrängt werden. Nicht beirren lassen! Es gibt keine Wunderreifen und wer bei starkem Regen zu schnell fährt, handelt schlicht verantwortungslos.“

DiH (Redaktion)

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Der Ball ist rund …

Der Ball ist rund …

Nicht immer zu empfehlen: Solche Spiegel¬socken können Blinker oder Assistenzsysteme blockieren. Foto: ACE (Angelika Emmerling)

Nicht immer zu empfehlen: Solche Spiegel¬socken können Blinker oder Assistenzsysteme blockieren. Foto: ACE (Angelika Emmerling)

… und der Einsatz von Fanartikeln sollte auch eine „runde Sache“ sein. Inzwischen wird eine Unzahl an Fanartikeln in Supermärkten und im Internet angeboten – gerade fürs Auto. Deshalb hat der Auto Club Europa (ACE) zur EM in Frankreich vor zwei Jahren gemeinsam mit der DEKRA und AutoBild solche Fanartikel getestet. Direkt am Auto, auf einer Teststrecke.

Sechs Produkte konnten dabei überzeugen, fasst Martina Glücks in ihrem Artikel zusammen: „Neben den Klassikern Fähnchen (in verschiedenen Varianten) eignen sich auch Motorhauben-Bezug und Magnetflagge für das nächste Sommermärchen. Wer etwas Neues ausprobieren möchte, greift auf Fanflosse und Windhose zurück. Sie sind stabil und halten auch höhere Geschwindigkeiten aus.“ (ACE LENKRAD)

Autofinne und Fensterflagge seien dagegen teils kniffelig zu montieren. So könne die Finne wegen der Klebestreifen nur einmal verwendet werden. Die Fensterflaggen sähen zwar gut aus, behinderten allerdings die Rundumsicht und damit auch die Sicherheit. Von zwei Produkten (Spiegelsocken, Heckscheibenwischerhand) raten die Tester aus Sicherheitsgründen ab: „Die Spiegelsocken verdecken den integrierten Blinker und brachten beim Testwagen sogar die Fahrassistenz-Systeme zum Absturz, deren Sensoren im Spiegel verbaut sind. Die Wischerhand reißt schon bei Stadt-Geschwindigkeit ab.“ – Das Fazit betont die Eigenverantwortlichkeit der Autofahrenden: Zum Beispiel die wenigen mitgelieferten Warnhinweise, fehlende Montagetipps oder Sicherheitshinweise und nur selten erwähnte empfohlene Höchstgeschwindigkeiten. Deshalb raten die Experten, „bei Fahrten außerhalb der Stadt sollte das ganze Equipment abgenommen werden. Denn im Test reißt schon bei niedriger Geschwindigkeit die Wischerhand ab. Passiert das auf der Landstraße, kann das einen nachfolgenden Motorradfahrer unter Umständen aus der Bahn werfen. Von Spiegelsocken rät der ACE komplett ab – zumindest bei modernen Autos.“ Sie verursachten im Test bei einem Mercedes den Ausfall des Totwinkel-Assistenten, des Verkehrszeichen- und Fernlicht-Assistenten sowie ESP. Außerdem verdeckten sie Spiegelfläche und den integrierten Blinker – beides laut Straßenverkehrsordnung verboten!

DiH (Redaktion)

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„Klappe zu“ – und keine Angst vor Erster Hilfe!

„Klappe zu“ – und keine Angst vor Erster Hilfe!

Keine Angst vor Erster Hilfe – wer unsicher ist, sollte eine Auffrischung in Erwägung ziehen. © DEGENER

Keine Angst vor Erster Hilfe – wer unsicher ist, sollte eine Auffrischung in Erwägung ziehen. © DEGENER

Mit der zunehmenden Anzahl der Fahrenden kommt es in der Motorradsaison leider auch immer wieder zum einen oder anderen unerwünschten Zwischenfall. Menschen, die zum Beispiel „aus Angst etwas falsch zu machen, die Erste Hilfe unterlassen, machen den größeren Fehler, nämlich gar nicht zu helfen,“ betont das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in seiner Aufklärung über „Verbreitete Erste-Hilfe-Irrtümer“.

Niemand erwarte vom Ersthelfer „hundertprozentiges Können“, aber schnelle „Hilfeleistung nach bestem Wissen“. Und das sei juristisch nicht zu belangen. Strafbar sei allerdings die „unterlassene Hilfeleistung“. Ein weiteres, besonderes Problem gerade bei Motorradunfällen ist die umstrittene Frage, wie mit dem Helm umzugehen ist. Sehr hartnäckig halte sich in die Überzeugung, man dürfe einem bewusstlosen Mototrradfahrer den Helm nicht abnehmen, „obwohl bereits seit 1984 unter Experten Einigkeit darüber herrscht, dass der Helm in jedem Fall abzunehmen ist. Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helmes.“ Trotzdem sollte man dabei immer mit größter Vorsicht vorgehen, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden“ (siehe oben).

Das gelte auch für Klapphelme: „Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen das Kinnteil samt Visier hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helmes bei einem bewusstlosen Motorradfahrer erforderlich. Denn nur so sind eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich.“ – Diese und weitere Tipps der Zweiradexperten entnehmen sie bitte den ifz-Broschüren

DiH (Redaktion)

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Aktion gegen Falschparker – Verkehrsclub fordert höhere Bußgelder

Aktion gegen Falschparker – Verkehrsclub fordert höhere Bußgelder

Die Lösungen zum DEGENER Arbeitsblatt finden sich in SCAN & TEACH 360°, demUnterrichtsprogramm von DEGENER.

Die Lösungen zum DEGENER Arbeitsblatt finden sich in
SCAN & TEACH 360°, dem Unterrichtsprogramm von DEGENER.

„Rücksichtsloses Falschparken stellt eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, das ist vielen Autofahrern nicht bewusst. Der Verkehr wird durch Falschparker unübersichtlich und unsicher, die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger steigt“, ärgert sich Wasilis von Rauch, Bundesvorsitzender des VCD.

Der Club fordert gemeinsam mit der Initiative Clevere Städte deutlich höhere Bußgelder für gefährdendes Falschparken, dazu wirksamere, „also flächendeckende und regelmäßige“ Kontrollen in den Kommunen sowie eine umfassende Aufklärungskampagne, die den Autofahrern die Gefährlichkeit ihres Handelns vermittelt. Mit 15 Euro für Parken an Fußgängerüberwegen oder 20-35 Euro für Falschparken in zweiter Reihe verfehlen die derzeitigen Bußgelder aus Sicht der Initiatoren jegliche abschreckende Wirkung. Im Vergleich dazu sei das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für das Fahren ohne Fahrkarte im öffentlichen Verkehr in Höhe von 60 Euro deutlich höher, und das, obwohl keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliege.

Im europäischen Ausland müssen Falschparker deutlich höhere Bußgelder bezahlen – in Dänemark zum Beispiel ab 70 Euro, in den Niederlanden ab 90 Euro und in Spanien sogar bis 200 Euro: „Erst wenn es dem Geldbeutel richtig weh tut, wenn 100 Euro oder mehr drohen, ändert sich das egoistische Verhalten einer Minderheit“, so Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer Initiative Clevere Städte. – Eine andere Art der Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema „Halten und Parken“ beginnt freilich im Fahrschulunterricht, wo viele angehende Autofahrer sich das erste (und vielleicht einzige) Mal intensiv damit beschäftigen, an welchen Stellen, unter welchen Umständen und gegebenenfalls für welchen Zeitraum das Parken grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

„Wo darf ich parken und wie komme ich da rein?“ könnte auch Titel einer Aufklärungs-Unterrichtseinheit sein, die – z. B. in Zusammenhang mit dem Einsatz von Einparkassistenten – neben den unsicheren auch einige „alte Hasen“ unter den Autofahrern zu einem Besuch in der Fahrschule motivieren könnte. Vielleicht auch als Teil einer Übungseinheit der zunehmenden „Seniorenkurse“, in denen ältere Fahrer sich selbst ihre Fahreignung nicht nur beweisen, sondern gleichzeitig stärken können …

DiH (Redaktion)

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