Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt „Dashcam als Beweismittel“

Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt „Dashcam als Beweismittel“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner aktuellen Entscheidung weder für die grundsätzliche Freigabe von Dashcamvideos noch für ein klares Beweisverwertungsverbot ausgesprochen, es gilt das Prinzip der Einzelfallbetrachtung: Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild einerseits und dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche sprachen in diesem Fall für den Videobeweis. Besonders, so die Pressemitteilung des Gerichtshofs weiter, wegen der „besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist.“ Außerdem seien nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet worden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.

In diesem Sinne wendet sich derzeit die Kriminalpolizei Flensburg erneut an die Öffentlichkeit und „bittet um Hinweise, die zur Aufklärung der Steinwürfe von den Autobahnbrücken vom Dienstagabend (08.05.18) führen können.“ Zwischen 22 Uhr und 22:30 Uhr wurde Steine von zwei Autobahnbrücken auf die A7 geworfen. Eine Frau wurde laut Pressemitteilung der Polizei schwer verletzt: „Insbesondere werden Fernfahrer angesprochen, die in der Zeit von 21 – 23 Uhr auf der Autobahn A7 in südlicher als auch in nördlicher Richtung unterwegs gewesen sind. Bewusst werden hier auch Lkw-Fahrer angesprochen, die aus Dänemark gekommen sind. Die Polizei fragt, ob in den Fahrzeugen möglicherweise Videotechnik verbaut ist und eingeschaltet war. Wurden die Fahrwege aufgezeichnet? Die Fahrer oder die Firmen werden gebeten, sich mit der Polizei Flensburg in Verbindung zu setzen.“

Während sich die Polizei offenbar mit der Verbreitung von Dashcams arrangiert und sie für ihre Ermittlungen nutzbar machen will, bleibt es vor Gerichten in Deutschland voraussichtlich bei Einzelfallentscheidungen. „Eine einheitliche Regelung, wann und inwiefern Dashcam-Aufzeichnungen gerichtsverwertbar sind, gibt es jedoch weiterhin nicht“, kritisiert Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte des Automobilclub Europa (ACE) und „bemängelt die fehlende Grundsatzentscheidung und die inhaltliche Begründung des BGH-Urteils.“

DiH (Redaktion)

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Stress im Frühling: Pollenflug und Allergien

Stress im Frühling: Pollenflug und Allergien

Tränende Augen, Niesreiz, eine laufende Nase – für viele Menschen bedeutet der Frühling auch eine Auseinandersetzung mit den wiederkehrenden Symptomen der Pollenallergie. Während Autofahrer relativ viele Möglichkeiten zum Schutz gegen die Pollen haben, sind zum Beispiel Motorradfahrer dem feinen Blütenstaub direkter ausgesetzt. Gerade in der Zeit, in der Motorradfahrer sich wieder verstärkt auf den Straßen tummeln, steigt auch der Pollenflug massiv an. Eine Niesattacke auf dem Motorrad kann besonders gefährlich werden: So ein Niesreflex lässt sich weder kontrollieren noch der jeweiligen Fahrsituation anpassen. Während des Niesens schließen sich die Augen, der Kopf bewegt sich ruckartig, das Motorrad ist für eine kurze Zeit ohne Steuerung unterwegs. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h legt das Bike nach Faustformel etwa 25 Meter unkontrolliert zurück. Es sei wie kleiner Blackout, beschreibt Karin Schickinger den Effekt in ihrem Artikel „Keine Angst vor Blüten: Motorradfahren und Heuschnupfen“ auf der Webseite fembike.
Der wichtigste Schutz sei Information; über die eigene Allergie ebenso wie über die Art des Pollenflugs (z. B. per Pollenflugkalender). Anders als für Pkw gebe es z. B. keinen Pollenfilter für Helme. Immerhin findet sie einen Anbieter für „Sturmhauben mit integriertem Pollen- und Staubfilter vor Nase und Mund“. Doch auch mit einfachen Mitteln lasse sich die Belastung reduzieren: „Mit heruntergeklapptem Visier fahren. Enganliegende Brillen helfen gegen lästiges Tränen der Augen. Beim Helmkauf auf herausnehmbare Innenfutter achten und diese regelmäßig waschen.“ – Reinigung ist auch das Zauberwort für Pkw-Fahrer: Wer den Pollenfilter regelmäßig wechselt, im Innenraum gründlich Staub saugt (z. B. Fußmatten) und wischt (Frontscheibe, Armaturen), Fenster und Schiebedach geschlossen hält, Jacken vor der Fahrt im Kofferraum deponiert und eine Sonnenbrille aufsetzt, reduziert die Gefahr einer Niesattacke nach Erkenntnissen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) deutlich.
Zur Vorsicht bei Anti-Allergiepräparaten rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR): Auch Medikamente gegen Heuschnupfen können sich, genauso wie andere Präparate, negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken – mit gefährlichen Folgen wie Müdigkeit, verringertes Konzentrationsvermögen sowie eine verlangsamte Motorik und Reaktion. Deshalb sei vor dem Einsatz solcher Mittel unbedingt ärztlicher Rat einzuholen.

DiH (Redaktion)

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Verkehrsministerkonferenz für Abbiege-Assistenten-Pflicht

Verkehrsministerkonferenz für Abbiege-Assistenten-Pflicht

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern ... © DEGENER

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern … © DEGENER

Bereits im Koalitionsvertrag vom März 2018 haben sich die Regierungsparteien unter dem Stichwort „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0“ darauf geeinigt, neben der Förderung elektrischer und autonomer Fahrzeuge auch „Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw-Abstandswarnsysteme prüfen“ zu wollen.

Nur einen Monat später – nachdem die Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg Mitte April ebenfalls „die verpflichtende Nutzung von Abbiegeassistenten und automatischen Notbremssystemen“ gefordert hat – liegen dem Bundesrat erste Entschließungs-Anträge zu diesem Thema vor. Mit dem Antrag nach Drucksache 110/18 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber der EU-Kommission verstärkt dafür einsetzen, „dass in den Typgenehmigungsvorschriften schnellstmöglich sicherheitswirksame technische Einrichtungen (Abbiege-Assistenzsysteme) nach dem Stand der Technik bei Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend vorgeschrieben werden.“ Für die Anschaffung bzw. Nachrüstung solle es staatliche und versicherungstarifliche Anreize geben. In der Begründung heißt es: „Gestützt auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2016 schätzt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden Opfer von Abbiegeunfällen werden. Dabei habe die Auswertung gezeigt, dass die Schuld selten die Radfahrenden tragen. Die meisten Unfälle passieren an Ampelkreuzungen – während die Radfahrenden Grün haben.“ Die Annahme, wonach vor allem besonders schnelle oder rüpelhafte Radfahrende in solche Unfälle verwickelt würden, sei damit widerlegt. Unfall-Verursacher seien meist die Lkw-Fahrer. – Wie schnell die EU-Kommission mit der Überarbeitung der Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit vorankommt, ist allerdings nicht absehbar. Das könnte auch den zweiten Antrag zum Thema Sicherheit von Nutzfahrzeugen betreffen. Darin geht es um die „Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen“ (Drucksache 138/18), so dass z. B. Notbrems-Systeme nicht mehr abschaltbar sind. Eine Forderung, die wegen des hohen Anteils von Auffahrunfällen durch schwere Nutzfahrzeuge besonders auf Bundesautobahnen und der schweren Folgen ebenfalls dringend geboten scheint.

DiH (Redaktion)

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Blitzer, „Bremser“ und das Unfallrisiko

Blitzer, „Bremser“ und das Unfallrisiko

„Vorsicht: Blitzer-Bremser!“ © DEGENER

„Vorsicht: Blitzer-Bremser!“ © DEGENER

Manch einer wünscht sich so einen Blitzmarathon für alle Tage: Vielleicht könnten Fahrlehrer mit ihren Fahrschülern weniger bedrängt durch die Straßen fahren, wenn die Überwachungsdichte höher wäre und sich mehr Autos als üblich an die Geschwindigkeitsvorschriften hielten – vielleicht wäre aber auch das Gegenteil der Fall. Denn sobald Fahrzeuglenkende ein Gerät am Straßenrand sehen, das ihre Geschwindigkeit kritisch nachmessen und gegebenenfalls mit einem Beweisfoto zur Anzeige bringen könnte, ergreift das schlechte Gewissen die Herrschaft über ihre Füße: Sofort wird das Bremspedal präventiv bedient in der Hoffnung, noch einmal davonzukommen. Vor Schreck fahren viele sogar langsamer als vorgeschrieben; als wollten sie den verhängnisvollen Automaten beschwichtigen! – Danach wird das Gaspedal allerdings meist ebenso spontan wiederentdeckt …

Auch hier droht – besonders bei hoher Verkehrsdichte – den Unaufmerksamen Gefahr. Wenngleich sie geringer ausfallen dürfte als die oft tödliche Gefahr durch überhöhte Geschwindigkeit.

Bemerkenswert die Feststellung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann zum Auftakt des aktuellen Blitzmarathons, dass es immer noch zu viele Unbelehrbare gebe: „Obwohl auch im letzten Jahr alle Messstellen frühzeitig im Internet unter www.sichermobil.bayern.de abrufbar waren, gingen uns 2017 beim Blitzmarathon in Bayern insgesamt 8.941 Geschwindigkeitssünder ins Netz.“ Nach Herrmanns Worten wiege das besonders schwer, denn die bayerische Verkehrsunfallstatistik zeige ganz klar, dass zu schnelles Fahren die Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle sei.

Um das Problembewusstsein für zu hohe Geschwindigkeiten nachhaltig zu stärken, werden wohl noch einige Aktionen nötig sein – vielleicht auch eine Anpassung der Bußgelder an die Gehälter, wie sie in einigen skandinavischen Ländern üblich ist und hierzulande gelegentlich diskutiert wird.

Immerhin: Die Benutzung eines technischen Radarwarners (z. B. als Smartphone-App) hat inzwischen ähnliche Konsequenzen wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 21 km/h (Pkw außerorts 70 €, innerorts 80 € und 1 Punkt): Hier werden im Regelfall 75 € und 1 Punkt fällig, ggf. mehr …

DiH

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Europa-eCall in zehn Jahren vs. Deutschland-UMD sofort

Frühling – Fahrtraining – Freitag, der 13te

Immer wieder üben, um im Ernstfall richtig zu reagieren. © DEGENER

Immer wieder üben, um im Ernstfall richtig zu reagieren. © DEGENER

Machen wir uns nichts vor: Statistisch und über lange Zeiträume gesehen ist so ein „Freitag, der 13.“ ein Tag wie jeder andere auch. Wirklichen Einfluss z. B. auf die Anzahl der Unfälle im Straßenverkehr haben eigentlich nur extreme Straßen- oder Witterungseinflüsse, also Eis, Gewitter, Starkregen oder Gluthitze, aber auch die Fahrzeuge  – und eben die Fahrer selbst.

Deshalb sollte zum Beginn der Motorrad-Saison nicht nur die Maschine fahrtüchtig gemacht werden. Auch für die Fahrer, seien es ungeübte oder erfahrene Biker, ist es sinnvoll, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten immer wieder aufzufrischen, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. Zu diesem Zweck bietet die Deutsche Verkehrswacht in Zusammenarbeit mit Fahrlehrern und gefördert durch verschiedene Berufsgenossenschaften besondere „Motorrad-Sicherheitstrainings“ in ganz Deutschland an.

Im Mittelpunkt der Motorrad-Sicherheitstrainings stehen fahrpraktische Übungen mit dem eigenen Motorrad und die sichere Fahrzeugbeherrschung: „Dabei erleben die Teilnehmer die eigenen Grenzen als Fahrer und die spezifischen Eigenschaften ihres Fahrzeugs. Geübt werden Elemente, die jeder Motorradfahrer beherrschen muss: Slalom um Hindernisse, langsam über schmale Bretter, Bremsmanöver aus verschiedenen Fahrgeschwindigkeiten heraus, kleine Kreise fahren, ohne dass die Maschine umkippt – neben dem Lernaspekt zählt auch der Fahrspaß.“

Eine Übersicht über die zahlreichen Angebote mit Suchhilfe nach Kraftfahrzeugart und Ort bzw. Postleitzahl bietet die Verkehrswacht auf ihrer Webseite: http://www.sicherheitstraining24.de

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