Verkehrsminister beschließen Wegfall der „Automatikbeschränkung“

Verkehrsminister beschließen Wegfall der „Automatikbeschränkung“

Eigentlich war sie schon einmal da, die Forderung nach dem Wegfall des Automatikvermerks. Zuletzt hieß es in einem Bericht des Verkehrsministeriums zur Verkehrsministerkonferenz 2012: „Derzeit ist jedoch für eine Prüfungsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne Kupplungspedal eine EG-rechtlich vorgeschriebene Beschränkung durch die Eintragung der Schlüsselzahl 78 (sog. Automatikbeschränkung) vorgeschrieben, die auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge ohne Kupplungspedal gilt. Daher ist es sinnvoll und geboten, dass sich das BMVBS auf EU-Ebene für den Wegfall dieser sog. Automatikbeschränkung einsetzt.“ (Bericht des BMVBS zur VMK 2012) Damals wie heute war der Vorstoß an die Idee gebunden, Elektrofahrzeuge – auch für Fahrschulen – attraktiver zu machen. „Wer derzeit auf einem Elektrofahrzeug die Führerscheinprüfung ablegt, bekommt eine Automatikbeschränkung in den Führerschein eingetragen. Die Verkehrsministerkonferenz findet dies nicht mehr zeitgemäß und fordert den Bund auf, Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um die Regelung anzupassen“, heißt es in einer ersten Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg*.
Demnach sollten Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung auf einem Elektrofahrzeug gemacht haben, künftig auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dazu müsse der Bund entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen.
Wie solche Fahrschüler dann die Praxis für Autos mit Schaltgetriebe bekommen, müsste separat geregelt werden, teilte der Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart mit. Denkbar ist zum Beispiel ein Schalttraining auf Fahrsimulatoren, erklärt hierzu ein Experte vom DEGENER Verlag.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein guter Start in die neue Zeit. Denn in Zukunft wird durch die immer weitere Verbreitung von E-Autos und automatisiertem Fahren die Fähigkeit, mit einem Schaltgetriebe zu fahren, ohnehin obsolet.“ – Kritiker bezweifeln allerdings, dass eine solche Automatikvermerk-Regelung wirklich nur auf Elektro-Autos beschränkt werden kann: Wenn, dann müsste der Wegfall doch wohl auch für Benzin- oder Diesel-Automatik-Fahrzeuge gelten? – Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die künftige Regierung diesen VMK-Beschluss umsetzt …

DiH (Redaktion)

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Ist Benehmen im Straßenverkehr Glückssache?

Ist Benehmen im Straßenverkehr Glückssache?

Verkehrsmoral und Kultur ... (zum Vergrößern bitte klicken) © TÜV NORD

Verkehrsmoral und Kultur … (zum Vergrößern bitte klicken) © TÜV NORD

Im Grunde kennen die meisten Verkehrsteilnehmer zumindest die Grundregeln wie das Anhalten an roten Ampeln, das Blinken beim Abbiegen und „Vorfahrt gewähren“ recht gut. Warum sie sich dennoch nur selten freiwillig daran halten, versucht der TÜV NORD mit einigen Forschungsergebnissen zu klären.

Das Verhalten sei aber auch eine Frage des Umfelds: So habe „die Kultur eines Landes einen weit größeren Einfluss als das Geschlecht, wie eine Feldstudie zeigte. Per Kamera beobachteten Wissenschaftler mehr als 5000 Fußgänger an Ampelübergängen in Straßburg sowie in der japanischen Stadt Nagoya. Mit erstaunlichem Ergebnis: 42 Prozent der Franzosen gingen bei Rot über die Straße, aber nur 2 Prozent der Japaner! Außerdem ließen sich Franzosen doppelt so oft wie Japaner dazu verleiten, die Straße bei Rot zu überqueren, wenn andere Mitwartende den Anfang machten.“

Auch die Wirkung von Überwachung und Strafe wurde laut TÜV untersucht: „Der drohende Führerscheinverlust genügt schon, um die Risikofreude zu bremsen. Das stellten US-Forscher 2017 fest, als sie 2400 unfreiwillige Versuchspersonen an Kreuzungen in Alabama beobachteten: Angesichts von Radarfallen verdoppelte sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrer während der gelben Ampelphase stoppte. Ein Versicherungsinstitut in den USA zeigte die Folgen anhand von Daten aus 117 Städten auf. Nachdem einige Städte Blitzer montiert hatten, lag an den betreffenden Kreuzungen die Zahl der Verkehrstoten um 14 Prozent niedriger als an vergleichbaren Orten ohne Radarfallen. Wurden sie wieder abmontiert, starben 16 Prozent mehr Menschen.“

Zusammenfassend kommen die verschiedenen Studien zu dem Ergebnis, die Ursache für Verkehrsunfälle sei „fast immer menschliches Fehlverhalten“, so Dr. Ralf Buchstaller von TÜV NORD, „meist hat einer der Beteiligten die Verkehrsschilder nicht beachtet, war zu schnell unterwegs oder zu dicht auf den Vordermann aufgefahren, um noch rechtzeitig bremsen zu können. Mehr als 3000 Menschen sterben deshalb jedes Jahr auf deutschen Straßen.“ Wo dagegen vorbildliche Fahrer an Kreuzungen vorschriftsgemäß auch dann abbremsen, wenn weit und breit niemand zu sehen ist und weder Gefahren noch Sanktionen wie der Verlust des Führerscheins drohen, sei das dem Einfluss sozialer Normen zu verdanken, erläutert der promovierte Psychologe: „Wenn sich die Mehrheit an die Regeln hält, tun wir es auch, um nicht unangenehm aufzufallen oder gar ins gesellschaftliche Abseits zu geraten.“ Viele soziale Gepflogenheiten verinnerlichten wir mit der Zeit so sehr, dass sie sogar zu unseren eigenen Einstellungen und Überzeugungen werden. – Dann ist ja wohl noch einiges zu tun auf deutschen Straßen …

DiH (Redaktion)

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Winterreifen – soviel ist sicher

Winterreifen – soviel ist sicher

Auch für Nutzfahrzeuge sind Winterreifen vorgeschrieben. (Foto: DEGENER)

Auch für Nutzfahrzeuge sind Winterreifen vorgeschrieben. (Foto: DEGENER)

Auch wenn vielen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf Winterreifen der Leitsatz „Von O bis O“, also Oktober bis Ostern, noch geläufig sein dürfte: „In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“ – also eine Verhaltensvorschrift und keine Ausrüstungsvorschrift. Sie bezieht sich auch nicht auf einen bestimmten Zeitraum. Das heißt: Jeder Kraftfahrer muss vor Fahrtantritt prüfen, ob er sein Fahrzeug sicher führen kann. Und genauso gehört dazu, für eine Bereifung zu sorgen, die Fahrsicherheit gewährleistet. Ansonsten heißt es: Auto stehen lassen.“ Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin und erklärt: „Im schneearmen Flachland können Wenigfahrer für sich abwägen, ob Ganzjahresreifen mit einem M+S-Kennzeichen eine Alternative sind oder sie bereit sind, das Auto ohne Winterbereifung an Tagen mit Eis und Schnee stehen zu lassen.“

Aber: „Mit Winterreifen können Autofahrerinnen und Autofahrer bei niedrigen Temperaturen vor allem besser bremsen, ein entscheidender Aspekt für die Sicherheit. Dafür sorgen eine entsprechende Gummimischung und Rillen, in denen sich Schnee und Matsch nicht festsetzen“ und „im Kaskoschadenfall drohen Vermögensnachteile, wenn die Bereifung den gesetzlichen Erfordernissen nicht“ genügt, mahnen die Experten. Zudem schreibt die neue Regelung Reifen mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ vor. Die „Three-Peak-Mountain-Snowflake“ (kurz: 3PMSF) Kennzeichnung bietet hinsichtlich Sicherheit und Kontrolle bei winterlichen Verhältnissen eine nachgewiesene Eignung. Daher gilt für die „alten“ Winterreifen noch eine verbraucherfreundliche Übergangsfrist: „M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden“ (BMVI).

Auch bei Auslandsreisen ist besondere Umsicht geboten. In vielen Ländern gelten gesetzliche Winterreifen-Vorschriften, häufig sogar für bestimmte Zeiträume wie November bis April. Informationen finden sich bei den Automobilclubs. Speziell für schwere Nutzfahrzeuge und Busse hat beispielsweise Reifenhersteller Continental eine Übersicht über die verschiedenen Regelungen im Europäischen Ausland zusammengestellt:https://www.continental-reifen.de/bus-und-lkw/reifenwissen/wintervorschriften

DiH (Redaktion)

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Höhere Strafen gegen hohe Unfallrisiken

Höhere Strafen gegen hohe Unfallrisiken

Hohes Bußgeld und drohende Fahrverbote sollen die Rettungsgasse künftig frei machen ... © DEGENER

Hohes Bußgeld und drohende Fahrverbote sollen die Rettungsgasse künftig frei machen … © DEGENER

„Die Veranstaltung oder Teilnahme an illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist sinnvoll“, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. „Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei den Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, als wäre man in einem Rennen, strafbewehrt sind, wird die Verkehrssicherheit erhöhen.“

Durch die Neuregelung sind Kraftfahrzeugrennen nicht mehr Teil des Bußgeldkatalogs, sondern Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB): Es drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 StGB), eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 315d StGB), die bei Gefährdung, Verletzung oder Tötung entsprechend höher ausfällt, sowie die Einziehung der beteiligten Kraftfahrzeuge (§ 315f StGB). Ab sofort sollen hohe Strafen die Gefahr der Ablenkung am Steuer eindämmen.

StVO_2017Besonders deutlich fällt auch die Erhöhung der Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn aus. Neu: Wird keine Rettungsgasse gebildet, gilt ein Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister. Wer nicht freie Bahn geschaffen hat für Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn muss mindestens mit dem Regelsatz von 240 Euro rechnen, plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister. – Nach der bisherigen Regelung galt für beide Tatbestände, also „Keine Rettungsgasse gebildet“ sowie „Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn“, nur ein Regelsatz von 20 Euro.

Außerdem wird ab sofort das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, verboten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird vorsätzlich begangen und daher mit 60 Euro bestraft. Zur Klarstellung ergänzt das Verkehrsministerium (BMVI) in einer Mitteilung: „Nicht verboten sind reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Kappe, Kopftuch), Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer. Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.“

→ Die neue StVO und alle wichtigen Informationen zum Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie hier.

DiH (Redaktion)

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Achtung – der Herbst wird Wild!

Achtung – der Herbst wird Wild!

WildwechselAutofahrer haben im Jahr 2015 mehr Wildunfälle gemeldet als je zuvor. Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben die Versicherer knapp 263.000 Kollisionen mit Wildtieren registriert. Somit registrierten sie rein rechnerisch alle zwei Minuten eine Kollision mit einem Wildtier.

Insgesamt stieg der Schaden auf über 653 Millionen Euro. Dabei gibt es immer wieder Unsicherheiten, was zu tun ist, wenn es zu einem Wildunfall kommt. Die Versicherer raten, zuerst das Warnblinklicht einschalten, dann die Warnweste überziehen und die Unfallstelle absichern. Danach muss, falls es Verletzte gibt, der Rettungsdienst gerufen und die Polizei oder der zuständige Jagdpächter informiert werden. „Keinesfalls sollte man verletzten Tieren zu nahe kommen. Sie können in Todesangst ausschlagen und Menschen schwer verletzten“, rät DEKRA-Experte Markus Engelhaaf. Betroffene Autofahrer sollten sich von der Polizei möglichst sofort eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung ausstellen lassen. Zudem ist es vorteilhaft Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug zu machen, um die Sachbearbeitung beim Versicherer zu beschleunigen. Keine Sorge: Für die Wildschäden am eigenen Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf.

AnK (Redaktion)

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